Markenschutz Ballermann

OLG München entscheidet: Der Begriff „Ballermann“ bleibt eine schützenswerte Marke

Wer eine sogenannte „Ballermann“-Party veranstalten will, der muss an das Ehepaar Engelhardt Lizenzgebühren zahlen. Denn dieses Ehepaar ließ den Begriff „Ballermann“ vor Jahren für sämtliche Produktklassen schützen. Was eigentlich eine Urlaubsidee des Ehepaars war, zahlt sich nunmehr auch Jahre später immer noch aus. Das OLG München entschied gestern zum markenrechtlichen Schutz des Begriffs „Ballermann“ und blieb der bisherigen Rechtsprechungspraxis treu (Urt. v. 27.09.2018). Das Wort „Ballermann“ ist weiterhin markenrechtlich geschützt und nicht über die Jahre in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen.

Wie ZDF und RTL berichtete, haben die Engelhardts bereits mehr als über 400 Verfahren wegen derartiger Markenstreitigkeiten geführt. Selbst der Bundesgerichtshof (I ZR 168/97) hatte im Jahr 2000 zugunsten der Engelhardts entschieden. Nun gesellt sich ein weiteres Urteil dazu, denn die Revision ist nicht zugelassen.

Hintergrund war, dass eine Diskobetreiberin aus dem oberpfälzischen Cham eine sogenannte „Ballermann“-Party veranstaltete. Diese sollte nunmehr an die Engelhardts eine Lizenzgebühr zahlen, was die Diskobetreiberin nicht einsah. Eigentlich eine klare Sache, so dachte man. Der Knackpunkt war jedoch hier, dass die übrigen Verfahren zu der Marke „Ballermann“ bereits lange her waren und die Münchener Richter nunmehr die Frage in den Raum stellten, ob der Begriff „Ballermann“ mittlerweile zu einem bloßem „Gattungsbegriff“ verkommen war. Das bedeutet, ob der Begriff „Ballermann“ immer noch als Marke verstanden wird oder eben damit andere Assoziationen verknüpft werden können wie zum Beispiel Sangria aus Eimern trinken. Denn dann wäre das Wort „Ballermann“ nur noch allgemeiner Sprachgebrauch und markenrechtlich nicht mehr schützenswert, da es nur noch beschreibenden Charakter hätte. Insofern war die Entscheidung mit Spannung erwartet. Eine Klagabweisung hätte damit große Konsequenzen gehabt, da daran unter anderem auch ein Anspruch auf Löschung der Marke geknüpft werden könnte. Das OLG hielt jedoch an der bisherigen Rechtsprechung fest und gab den Engelhardts Recht.

Anhand dieser Entscheidung zeigt sich, wie wichtig es ist, im Markenrecht einen kundigen Partner an seiner Seite zu wissen. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne bei Fragen rund um das Thema Markenrecht.

Foto: Pixabay


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