• Historie/Erfolge/Urteile
  • Kontakt
  • Terminvereinbarung
Tel: +49 (0)431/260 924-0 // Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.
Wirtschaftskanzlei HP&C
  • Top-Themen
    • Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen: neue Abschreibungsmöglichkeiten sichern
    • Schiffsunfälle und Haftungsfragen
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Schifffahrtsrecht
    • Unternehmensbewertungen
    • Erbrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Arbeitsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Leasingrecht
  • Persönlichkeiten
  • News
  • Menü Menü
  • TOP THEMEN
    • Probleme mit der Co.Net Verbrauchergenossenschaft?
    • Anleger der Credicore Pfandhaus Anleihe?
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
  • Persönlichkeiten
  • News
Direktionsrecht

Beratungspflichten für Lebensversicherungen

21. September 2018/von Thiemo Rolf

Sind Sie beim Abschluss Ihrer Lebensversicherung richtig beraten worden? Denn auch beim Abschluss einer Lebensversicherung kann es sich um ein Anlagegeschäft handeln!

Wenn Sie eine Lebensversicherung abschließen, stellt sich auch immer die Frage ob es sich dabei um die klassische Lebensversicherung handelt oder um ein Anlagegeschäft. So ein Anlagegeschäft kann immer dann vorliegen, wenn zum Beispiel die sog. Todesfallabsicherung gegenüber der Renditeerwartung nicht im Vordergrund steht. Denn dann obliegen dem Berater zusätzliche Beratungspflichten. Verletzt der Berater seine Aufklärungspflichten, dann kann der Betroffene seinen Vertrag rückabwickeln und so gestellt werden als wenn er diesen nie abgeschlossen hätte.

Zur Unterscheidung ist es wichtig, welches Ziel mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verfolgt wird:

Wird die Lebensversicherung klassisch zur Absicherung von biometrischen Risiken, wie z.B. Tod oder Invalidität, abgeschlossen, rückt die sog. Todesfallabsicherung oder Berufsunfähigkeitsabsicherung in den Vordergrund.

Wird die Lebensversicherung aber als langfristige Anlage abgeschlossen mit dem vorrangigen Ziel Rendite zu erwirtschaften, dann handelt es sich um ein Anlagegeschäft.

Diesen Fall hat jüngst das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 03.07.2018, Az.: 4 U 1189/17) entschieden.

Dort hatte ein Anleger eine Lebensversicherung mit dem Ziel des Vermögensaufbaus abgeschlossen, für den Todesfall wurde lediglich die steuerliche Mindesttodesfallleistung vereinbart. Die Lebensversicherung diente klar als Kapitalanlage in Form einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Diese investiert in einen sog. Dachfonds.

Ist dies der Fall, hat der Berater, genau wie in allen anderen Kapitalanlegeberatungen auch, die Pflicht zur sog. anleger- und anlagegerechten Beratung. Was bedeutet das? Diese von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze besagen, dass eine Berater den Anleger im Rahmen seiner Beratung über alle Umstände verständlich und vollständig zu informieren, die für die Anlageentscheidung von hoher Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2012 Az.: IV ZR 164/11).

Hierzu muss der Berater nicht nur den finanziellen Hintergrund erfragen und berücksichtigen, sondern auch die Risikobereitschaft und die Anlageziele des Anlegers.

Als sich herausstellte, dass sich die Anlage nicht wie vorher gesagt entwickelte, wollte sich der Anleger von dem Vertrag trennen und auch die Beratervergütung nicht weiterzahlen. Dagegen klagte die Versicherung und verlor nun in zweiter Instanz.

Der Berater hatte dem Anleger eine Anlage mit hohem Risiko verkauft, obwohl dieser nur eine mittlere Risikobereitschaft angab. Der Dachfonds, in den die Lebensversicherung investierte, investierte selbst wiederum in sog. Zielfonds mit hohem Ausfallrisiko. Darüber hätte eine Aufklärung erfolgen müssen. Zudem lagen auch personelle und kapitalmäßige Verflechtungen vor, die ebenfalls aufklärungsbedürftig waren. Letztendlich ist der Versicherer zum Schadenersatz verurteil worden.
Sollten Sie auch eine derartige Lebensversicherung mit dem Ziel des langfristigen Vermögensaufbaus abgeschlossen haben, könnte der Berater seine Pflicht zur anleger- und anlagegerechten Beratung möglicherweise verletzt haben.

Bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen aus einer nicht anleger- und/oder anlagegerechten Beratung in Sachen Lebensversicherung ist die Kanzlei Helge Petersen & Collegen gern behilflich.

Wenn Sie Fragen zur Ausübung des Versicherungsrecht haben, dann wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gerne.

Foto: Pixabay


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2018/11/direktionsrecht.jpg 291 750 Thiemo Rolf https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/05/logo-hpc-blue-e1557837951849.png Thiemo Rolf2018-09-21 16:20:582018-11-29 16:25:03Beratungspflichten für Lebensversicherungen
Das könnte Dich auch interessieren
Direktionsrecht BGH: Lebensversicherer dürfen stille Reserven kürzen
Lebensversicherung der Generali, Allianz und anderen: Geld zurück durch Widerruf
Deutsche Lebensversicherer im Test – Nur drei Anbieter schneiden mit „sehr gut“ bis „gut“ ab
Widerruf britischer Lebensversicherungen Widerruf britischer Lebensversicherungen
BREXIT Lebensversicherung Deutsche Versicherungsnehmer beunruhigt: Welche Konsequenzen hat der Brexit für britische Lebensversicherungen?
Künftig-Provisionsdeckel-für-Lebensversicherungen Künftig Provisionsdeckel für Lebensversicherungen?

Autor des Beitrags:


Kontakt über:

Alexander B. Schwer


Rechtsanwalt

Expertise:
Herr Rechtsanwalt Schwer vertritt und berät unsere Mandanten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie im Steuerrecht.

Schwerpunkte:
Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Handel- und Gesellschaftsrecht, Steuer- und Wirtschaftsrecht, IT-Recht

Kontakt
Tel 0431/260 924-21
Fax 0431-260 924-24
E-Mail info@helgepetersen.de

Zur Ersteinschätzung

Weitere Nachrichten rund um das Arbeitsrecht

  • Anwaltliche Beratung in der Corona Krise
    Anwaltliche Beratung in der Corona Krise27. März 2020 - 16:08
  • BAG: wann befristete Arbeitsverträge unzulässig sind
    BAG: wann befristete Arbeitsverträge unzulässig sind5. August 2019 - 12:32
  • Versetzung Kündigung Arbeitsrecht
    Arbeitsrecht: Versetzt, gekündigt und abgefunden24. Juli 2019 - 16:20

Kompetent.

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Leasingrecht

Serviceorientiert.

  • Über uns
  • Persönlichkeiten
  • Downloads

Unser leistungsstarkes Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, kompetenten Rechtsanwaltsfachangestellten und engagierten wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Erfolgreich.

Als Wirtschaftskanzlei bieten wir Ihnen alles aus einer Hand – mit höchster fachlicher Kompetenz und starkem persönlichen Engagement führen wir Sie zu Ihrem Erfolg. Dafür haben wir uns konsequent und fortlaufend spezialisiert. Um diese Leistungen auf höchstem Niveau zu erhalten, erweitern wir ständig unsere Kenntnisse und das Wissen über den aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Für Sie erreichbar.

Tel: +49 (0)431/260 924-0
Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.

info@helgepetersen.de

Standort:
Prieser Strand 14a
24159 Kiel

© Copyright / KANZLEI-HPC.de Portal der Wirtschaftskanzlei HP&C / powered by GOALIZE
  • über Helge Petersen
  • Datenschutz
  • Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

OKMehr Infos

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies nutzen

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir setzen Cookies, um zu erfahren wenn Sie unsere Website besuchen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern. Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorieüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Website und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten.

Notwendige Website-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen. Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Datenschutzerklärung

Alles über Cookies und Einstellungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Beratungspflichten für Lebensversicherungen

Einstellung akzeptierenNur die Benachrichtigung verbergen