Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen

So funktioniert die GmbH & Co. KG als Käuferin Ihrer Immobilie


Rechtsanwalt Helge Petersen: Ihr Experte für Immobilien-Steueroptimierung

So funktioniert die GmbH & Co. KG als Käuferin Ihrer Immobilie


Die GmbH & Co. KG ist eine spezielle Form der Kommanditgesellschaft (KG). Der Clou dabei ist ihre Struktur:

  • Sie als Eigentümer sind der Kommanditist und zu 100 % an der Gesellschaft beteiligt. Ihre Haftung ist dabei auf eine geringe Einlage (z.B. 1 € oder 100 €) beschränkt.
  • Für die Rolle des Komplementärs, der unbeschränkt haftet, gründen Sie eine eigene GmbH. Diese GmbH hält 0 % am Gewinn der KG und dient lediglich als Haftungsträgerin.
  • Für die Gründung einer GmbH sind EUR 25.000 notwendig, von denen jedoch lediglich zunächst einmal EUR 12.500 eingezahlt werden müssen.

Das Besondere an dieser Konstruktion: Eine GmbH & Co. KG ist gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt und hat immer ein Betriebsvermögen. Dies schafft die Grundlage für die steuerlichen Vorteile.

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Ihre Vorteile im Detail: Neues Abschreibungsvolumen und Steuerersparnis

Durch den Verkauf Ihrer Immobilie an Ihre neu gegründete GmbH & Co. KG ergeben sich mehrere entscheidende Vorteile:

  • Neue Abschreibungsbasis: Die GmbH & Co. KG erwirbt die Immobilie zu ihrem aktuellen Verkehrswert. Dieser Wert bildet die neue, deutlich höhere Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen.
  • Kaufpreisforderung: Für Sie als Privatperson entsteht durch den Verkauf eine Kaufpreisforderung gegenüber Ihrer GmbH & Co. KG. Diese Forderung spielt später eine wichtige Rolle bei der steueroptimierten Entnahme von Geldern.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Potenzial:

Stellen Sie sich vor, Sie haben Mieteinnahmen von 100 Geldeinheiten (GE).

  • Ihre aktuelle Situation (Privat):
    • 100 GE Mieteinnahmen
    • 0 GE Abschreibung (da Immobilie abgeschrieben)
    • = 100 GE Gewinn
    • Nach 42 % Einkommensteuer (ESt.) bleiben Ihnen 58 GE netto.
  • Mit der GmbH & Co. KG:
    • 100 GE Mieteinnahmen
    • Abzug neuer Abschreibungen, z.B. 3 % von 2.000 GE = 60 GE
    • = 40 GE Gewinn
    • Nach 42 % ESt. (17 GE) bleiben Ihnen liquiditätstechnisch 83 GE netto (100 GE Einnahmen – 17 GE Steuer).

Sie sehen: Der steuerliche Gewinn sinkt durch die neuen Abschreibungen erheblich, und Sie haben deutlich mehr Liquidität.


Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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