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Raus-aus-der-Schrottimmobilie-–-Was-bei-überteuerten-Hauskaufpreisen-zu-tun-ist

Raus aus der Schrottimmobilie – Was bei überteuerten Hauskaufpreisen zu tun ist

25. Juni 2019/von Jan F. Nilges

Im Zuge der Weltwirtschaftskrise und des daraus resultierenden niedrigen Zinsniveaus wurden viele Anleger mit dem vermeintlichen „Betongold“, sprich Investitionen in Immobilien, gelockt. Insoweit wurde den ahnungslosen Anlegern für ihre Altersvorsorge Immobilien zu völlig überzogenen Preisen angeboten, die den angepriesenen Anforderungen in keiner Weise gerecht wurden. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen mit ihrer langjährigen Erfahrung im Anlegerschutzbereich, hilft Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Was ist eine Schrottimmobilie?

Schrottimmobilien sind nicht zwangsläufig heruntergekommene Häuser. Entscheidend ist vielmehr, dass der Preis, den die Anleger für die Immobilie zahlen, erheblich vom tatsächlichen Wert der Immobilie abweicht. Nicht selten wurde den Anlegern insoweit versprochen, dass durch den Immobilienkauf Steuerersparnisse möglich sind und dass die Mieteinnahmen garantiert seien. In vielen Fällen wurden die Schrott Immobilien als Gesamtpaket mit einem Finanzierungsangebot den Anlegern empfohlen. Das böse Erwachen kam dann spätestens wenn die Mieteinnahmen nicht einmal mehr den Darlehenszins deckten. In vielen Fällen hatten die Anleger zu diesem Zeitpunkt die Immobilie noch nie in natura gesehen. Dies verwundert nicht, da häufig von den Vermittlern großer Zeitdruck aufgebaut worden ist und eine Besichtigung bei einer Kapitalanlage in der man nicht wohnen möchte als unüblich beiseite getan wurde.

Wie komme ich zu meinem Recht?

Als Anspruchsgegner kommen verschiedene Parteien in Betracht. Zunächst einmal ist der Vermittler, der die mangelhafte Anlageberatung durchgeführt hat, verantwortlich. Da hierbei die Gefahr besteht, dass diese Vermittler insolvent sind, besteht bei darlehensfinanzierten Schrottimmobilien bei institutionalisiertem Zusammenwirken, auch die Möglichkeit gegen die darlehensgebende Bank vorzugehen. Ziel soll es sein, sowohl den Immobilienkauf rückabzuwickeln als auch die Befreiung von den Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Bank. Zusätzlich sollte die Wirksamkeit der Darlehensverträge geprüft werden, denn auch hier können sich Möglichkeiten ergeben aus Schrottimmobilienfalle herauszukommen. Nachrangig kann es sogar zu einer Verantwortlichkeit des Notars kommen, soweit er seinen Aufklärungspflichten im Zuge der Beglaubigung nicht nachgekommen ist.

Gerne geben wir Ihnen im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung, einen ersten Einblick in ihre Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang übernehmen wir gerne die Korrespondenz die Rechtsschutzversicherung.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

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Autor des Beitrags: Jan F. Nilges


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