Popppy of Germany

Popcorn-Automaten von Popppy of Germany / Doppelter Schlag für Anleger: Verlust der Investition und Rückforderungsansprüche

Anleger, die in Anlagen wie den Popcorn-Automaten von Popppy of Germany oder ähnlichen Modellen investiert haben, sehen sich mit einem doppelten Schlag konfrontiert. Nicht nur droht der Verlust der ursprünglichen Investition, sondern nun fordern Insolvenzverwalter im Auftrag der insolventen Unternehmen, wie der VendingJet GmbH, auch die bereits geleisteten Mietzahlungen zurück.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen aus Kiel hat ihre Mandanten in einem Schreiben gewarnt und auf die drohende Verjährung von Ansprüchen hingewiesen.

Mangelnde Aufklärung und hohe Risiken
Laut der Kanzlei Petersen wurden viele Anleger unzureichend über die Risiken dieser Anlagen aufgeklärt. „Die Produkte waren von Anfang an hochriskant, und die Anleger wurden in die Irre geführt“, so ein Sprecher der Kanzlei Petersen. „Es gab zahlreiche Fallstricke, und die Anleger hafteten letztendlich für Verluste.“

Rückforderung von Mietzahlungen durch Insolvenzverwalter
Besonders brisant ist die aktuelle Entwicklung, dass der Insolvenzverwalter im Auftrag der insolventen Unternehmen, wie der VendingJet GmbH, nun die Rückzahlung von Mietzahlungen fordert. Die Kanzlei Mulansky+Kollegen begründet diese Forderung damit, dass die Mietzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als unrechtmäßige Leistungen angefochten werden können.

Handlungsempfehlung für betroffene Anleger
Die Kanzlei Petersen rät allen betroffenen Anlegern, sich schnellstmöglich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. „Je früher man handelt, desto besser sind die Chancen, seine Rechte zu wahren“, so der Experte und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Helge Petersen.

Wichtige Schritte für Anleger:
Sammeln von Unterlagen: Alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Anlage stehen, sollten gesichert werden. Dazu gehören Verträge, Kontoauszüge und jegliche Korrespondenz.
Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei: Eine spezialisierte Kanzlei kann die rechtliche Situation prüfen und individuelle Handlungsempfehlungen geben.
Prüfung der Verjährungsfristen: Die Verjährungsfristen für Ansprüche können komplex sein. Eine rechtliche Beratung ist daher unerlässlich.

Anleger, die in Anlagen wie den Popcorn-Automaten investiert haben, sehen sich mit einer komplexen rechtlichen Situation konfrontiert. Es ist dringend ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigenen Rechte zu wahren und mögliche Rückforderungen abzuwehren.

Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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