CO.NET – jetzt geraten die Berater in den Fokus
Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.
Der Skandal um die wirtschaftlich schwächelnde CO.NET Verbrauchergenossenschaft weitet sich aus:
- 25.09.2023: Das Amtsgericht Stade beschließt die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens (Az. 73 IN 73/23)
- 10.10.2023: Das Amtsgericht Stade hebt den Beschluss über die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens wieder auf
- 25.01.2024 Auf der Generalversammlung bestätigt die CO.NET, dass es Steuerschulden in einer Größenordnung von etwa EUR 3,1 Mio. gebe
- 15.02.2024: Das Amtsgericht Stade beschließt erneut die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens (Az. 73 IN 8/24)
- 23.02.2024: In der Presse wird über Razzien in Spanien, Polen und Deutschland sowie die Verhaftung des Vorstandes der CO.NET, Herrn Thomas Limberg, berichtet. Es ist die Rede von „Clankriminalität“ und einen „Geldwäschenetzwert“ sowie der Veruntreuung von mindestens EUR 6 Mio. durch den Haupttäter. Tatsächlich könnte der Schaden noch sehr viel höher liegen, denn während die Bilanz der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG für das Geschäftsjahr 2021 Aktiva in Höhe von insgesamt knapp EUR 130 Mio. ausweist, werden erste Stimmen laut, wonach sich der Wert der auf Mallorca gelegenen Immobilien auf lediglich etwa EUR 20 bis 25 Mio. belaufen soll. Der erklärungsbedürftige „Fehlbetrag“ würde dann etwa EUR 100 Mio. betragen.
- 07.03.2024: Für diesen Tag hatte das Amtsgericht Stade einen Termin zur Zwangsversteigerung des Firmensitzes in Drochtersen anberaumt (Az. 71 K 14/22)
Vor dem Hintergrund der augenscheinlich desolaten wirtschaftlichen Lage der CO.NET Verbrauchergenossenschaft und der nicht fernliegenden Möglichkeit, dass aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren ein reguläres Verfahren wird, stellen sich die Anleger natürlich die Frage, ob und ggf. wen sie für den befürchteten Verlust ihres Anlagekapitals haftbar machen können. Hier richtet sich jetzt der Fokus auf die Berater, die die Genossenschaftsanteile damals vertrieben haben. Seit mehreren Wochen sprechen wir fast täglich mit Betroffenen des Skandals. Dies berichten von bunten Prospekten und vielen Bildern, die im Zuge der Vermittlung der Anteile vorgelegt wurden. Über mögliche Risiken – so die einhelligen Angaben der Betroffenen – wurde gar nicht oder nur in verharmlosender Art und Weise gesprochen. Es sei immer nur um die Immobilien auf Mallorca, die Kartengeschäfte und viele andere Vorteile für die Genossenschaftsmitglieder gegangen. Welche Rolle spielten da Berater wie Herr Kay Seifert oder Herr Olaf Jürss? Nach ersten Angaben von Beratern, die vertraut mit uns zusammen arbeiten, beliefen sich die Provisionen auf 8% und mehr und boten daher einen besonderen Anreiz für die Berater, lieber den Erwerb von risikobehafteten Genossenschaftsanteilen zu empfehlen, statt auf sichere Produkte wie beispielsweise einen Bausparvertrag zu verweisen, für den sie nur eine sehr geringe Provision erhalten würden. Inzwischen liegen der Kanzlei Helge Petersen & Collegen mehrere Anfrage von Kunden vor, die von Eck & Oberg beraten wurden. Es mag ein Zufall sein – aber zwei der Kunden berichten, dass über mögliche Risiken nicht gesprochen worden sei. Einer dieser Kunden habe dem für Eck & Oberg tätigen Berater Kay Seifert erklärt, das der Anlagebetrag 2023 für die Tilgung eines Darlehens bereit stehen müsse. Dies – so sei ihm versichert worden – stelle kein Problem dar. Ein anderer Kunde teilte mit, ihm sei ebenfalls von Kay Seifert erklärt worden, dass es sich um eine sichere Kapitalanlage ohne irgenwelche Risiken handeln würde. Da es einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt, der nicht nur über die Funktionsweise der Anlage, sondern auch über deren Risiken sowie die Kosten aufklärt, unstreitig nicht gegeben hat, verwundert es nicht, dass die Berater gegenüber ihren Kunden keine Angaben über die Mittelherkunft und -verwendung, eine Mittelverwendungskontrolle, Interessenkonflikte, Weichkosten, Provisionen und andere für die Anlageentscheidung wichtige Umstände gemacht haben. Ein Gespräch hat Eck & Oberg bisher abgelehnt. Hierzu meint Helge Petersen: „Aus meiner Sicht lässt Eck & Oberg hier gute Kunden eiskalt abblitzen. Wer so handelt, dem scheinen die Interessen der Kunden schlicht gleichgültig zu sein. Nach meiner Auffassung hätte Eck & Oberg doch prüfen müssen, was hinter der Gesellschaft steht. Wie konnte es etwa einem staatlich geprüften Betriebswirt entgehen, dass es keine belastbaren Unterlagen zur CO.NET gab? Aus meiner Sicht hätte man bereits damals erkennen können und müssen, dass die nicht fernliegenden Möglichkeit bestand, wonach es sich in Wirklickkeit um ein Schneeballsystem handelte. Wie und warum wurde das Produkt trotzdem verkauft?“ Rechtsanwalt Helge Petersen möchte der Sache auf den Grund gehen. Er ruft daher CO.NET-Anleger dringend auf, sich bei ihm zu melden und vollkommen unverbindlich ihre Geschichte mit den Geschichten anderer Geschädigter abzugleichen. Hieraus mag sich ein Bild bezüglich einer typischen Beratung durch Eck & Oberg entwickeln, von dem alle Betroffenen profitieren können. „Gemeinsam“ – so Helge Petersen – „ist man stark. Und wer weiß – vielleicht stellt sich am Ende sogar heraus, dass die Einwerbung von Genosschaftsanteilen in strafrechtlich relevanter Art und Weise erfolgte.“ Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung. Ihr
Helge Petersen,
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