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CoNet vorläufiges Insolvenzverfahren aufgehoben

Was Sie als Anleger der Co.Net Verbrauchergenossenschaft über die Aufhebung des vorläufigen Insolvenzverfahrens per Oktober 2023 wissen sollten.

22. Dezember 2023/von Helge Petersen

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Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Am 18. Oktober 2023 berichtete Stiftung Warentest Online über die Co.Net Verbrauchergenossenschaft aus Drochtersen und informierte über einen Insolvenzantrag, der laut Berichterstattung am 25. September 2023 beim Amtsgericht Stade gestellt wurde (Az. 73 IN 73/23).

Interessanterweise hat, laut dem Bericht von Stiftung Warentest Online, das Amtsgericht am 10. Oktober 2023 den Beschluss über die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.

Aber was bedeutet das für Sie? Ist jetzt alles, wie man so schön sagt „in Ordnung“?

Insbesondere im Hinblick auf die Darstellung des Immobilienbesitzes in den Werbematerialien der CoNet Verbrauchergenossenschaft.


Diese Entwicklung mag auf den ersten Blick beruhigend wirken, doch aus meiner Perspektive als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möchte ich Ihnen nahelegen, weiterhin aufmerksam zu sein.

Die Aufhebung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bedeutet keineswegs, dass sämtliche Angelegenheiten bei der Co.Net Verbrauchergenossenschaft gewissermaßen durch eine Art amtlicher Stelle, als „in Ordnung“ erachtet wurden.

Meine Bedenken gründen sich auf zwei wesentlichen Punkten. Erstens ist anzumerken, dass dieser Insolvenzantrag möglicherweise nicht der einzige seiner Art war, und zweitens habe ich in der Vergangenheit zahlreiche Fälle von Anlagegesellschaften erlebt, bei denen vergleichbare Entwicklungen den Beginn eines negativen Trends markierten.


In meinem Video erkläre ich detailliert, warum Ihnen meiner Meinung nach die aktuelle Lage Grund zur Besorgnis geben sollte und welche potenziellen Auswirkungen dies für Sie als Anleger haben könnte.

Insbesondere möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf folgenden Satz in dem genannten Bericht von Stiftung Warentest Online lenken, der besagt: „Mitglieder, die Genossenschaftsanteile gezeichnet haben und in Raten bezahlen, müssten im Falle eines Insolvenzverfahrens damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter die noch ausstehende Summe einfordert.“

Meine Überzeugung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht lautet: In vielen Fällen besteht nicht nur die Möglichkeit, unbeschadet aus dieser Situation hervorzugehen, sondern auch eine erfolgreiche Rückforderung von 100% Ihrer bisher eingezahlten Gelder zu erreichen.

Dies kann sogar ohne Kündigung und ohne den einer Meinung nach als Abschreckung konstruierten bürokratischen Aufwand mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben erfolgen.

Falls die potenziellen Kosten einer rechtlichen Durchsetzung Sie zögern lassen, freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit einem erfahrenen Prozesskosten-Finanzierer zusammenarbeiten, der Ihr Kostenrisiko erheblich minimieren kann.

Für eine unverbindliche und kostenlose Beratung darüber, wie auch Sie von diesen Möglichkeiten profitieren könnten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Helge Petersen


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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Helge Petersen gründete 2007 die Kanzlei Helge Petersen & Collegen mit Sitz im ehemaligen Sparkassengebäude in Kiel. Seit 2024 hat die Kanzlei Ihren Sitz in Kiel Friedrichsort auf dem Gelände der Rathje Werft.

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