Bergfürst AG – strauchelt die Crowdinvesting Plattform für Immobilienprojekte?

Sich selbst bezeichnet die Bergfürst AG als eine der führenden deutschen Online-Plattformen für digitale Immobilien-Investments, die auf nachhaltige Sachwerte setze:

Bergfürst AG

Interessenten können bereits ab einem Mindestanlagekapital von EUR 10,00 in konkrete Immobilienprojekte investieren, es locken Zinsversprechen zwischen 6,0 und 7,5%. Die Investments sollen zugunsten der Bergfürst Service GmbH als sog. Sicherheitentreuhänderin, welche die Sicherheiten für die Anleger treuhänderisch hält und diese ggf. auch geltend macht, abgesichert sein. Neben einer grundbuchrechtlichen Absicherung kann es sich hierbei auch um persönliche Schuldversprechen sowie Bürgschaften handeln.

Im Hinblick auf eine grundbuchrechtliche Absicherung erscheint der Hinweis, dass der Erwerb der angebotenen Vermögensanlagen mit erheblichen Risiken verbunden ist und sogar zu einem vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann, als ein vernachlässigbarer Verweis auf ein lediglich abstrakt-theoretisches Risiko.

 

Einträge über gescheiterte oder ausfallbetroffene Bergfürst-Projekte

Tatsächlich aber sollte dieser Hinweis durchaus ernst genommen werden. So berichtet CHECK-Research in seiner Ausgabe 2/2023, dass allein auf der Investmentplattform Investmentcheck.community 469 Einträge über gescheiterte oder ausfallbetroffene Bergfürstprojekte vorlägen. Auf Nachfragen, warum Rückzahlungen nicht erfolgen, werde nur zögerlich reagiert. Selbst in Fällen, wo Projekte gescheitert seien, habe es die Sicherheitentreuhänderin unterlassen, sogar aus einer erstrangigen Eintragung im Grundbuch die Sicherheit durchzusetzen. Im Hinblick auf den Umstand, dass gleichwohl weiterhin neue Projekte über die CrowdinvestingPlattform platziert werden, äußert CHECK-Research den Verdacht, dass hier in anlagebetrügerischer Absicht gehandelt werde.

In der Tat ist es schwer nachzuvollziehen, warum bestellte Sicherheiten, mit denen die Anleger durch die Bergfürst AG beruhigt wurden, nicht verwertet werden. Denn selbst wenn diese nicht ausreichen sollten, um den Anlagebetrag vollständig zu ersetzen, können sie geeignet sein, den Schaden für die Investoren zumindest zu reduzieren.

Besonders hervorgeboben hat CHECK-Research das Projekt „Fontane Center König-Wusterhausen“, welches von der Ultima Ratio Wohnen GmbH verwirklicht worden sei. Obwohl der Cash-Flow bei diesem Projekt „nachweislich positiv“ sei, habe die Ultima Ration Wohnen GmbH zwischenzeitlich vier angekündigte Zahlungstermine „ohne belastbare Begründung gerissen“. Dennoch sei „keine qualifizierte Abmahnung mit sofortiger Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Ultima Ratio“ erfolgt. Eine derartige Tatenlosigkeit wäre durchaus sehr bedenklich.

Sind Sie betroffen? Ist Ihr Investment gescheitert und fragen Sie sich, warum nicht zumindest die Sicherheiten verwertet werden? Dann schildern Sie uns Ihren Fall. Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung vor und zeigen Ihnen auf, wie ein weiteres Vorgehen aussehen könnte.

 


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

In eigener Sache: Rathje Werft kauft Lindenau Werft

Gewerbepark direkt an der Kieler Förde wurde jetzt von German Naval Yards übergeben

 

Erste Investitionen in Höhe von 8,5 Mio. Euro werden in den nächsten 18 Monaten getätigt. Erste Planungen für eine Marina für Yachten ab 48 Fuß Länge und einen Wohnmobilstellplatz für ca. 50 Wohnmobile.

Es ist geschafft. Die Rathje Werft konnte Teile des Lindenau-Geländes von der Familie Petersen übernehmen. Mit einem Investor, der gut 12.000 m² des Geländes direkt übernimmt, werden neue Hallen, Solaranlagen, Heizungen und Einbauten realisiert.

Ab sofort können sich alle Interessenten bewerben, die sich mit einem eigenem Betrieb (ggf. inklusive Betriebwohnung) mit Meerblick und Hafenanschluss niederlassen und Teil des Ganzen werden oder einfach nur mit ihrem Wohnwagen/Wohnmobil parken möchten.

Gemeinsam mit der Stadt Kiel wird die Klünderwiesenau auf dem Gelände wieder zu einer offenen Grünfläche. Aktuell wurde der benachbarten Schiffswerft Gebr. Friedrich angeboten, angrenzende Flächen zu erwerben oder langfristig zu pachten, um eine nachbarschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Für diese Flächen stehen allerdings auch andere Interessenten in der Warteschlange, da es sich gerade in diesem Bereich um freie gewerbliche Bauflächen direkt am Wasser handelt.

Vor der alten Schweißhalle und dem Bunker werden derzeit mit einem gemeinnützigen Verein Nutzflächen direkt am Wasser mit Bordinghouse entwickelt.

Erste Besichtigungen für Veranstaltungen fanden auf der Helling und in einzelnen Hallen statt.

Das Ensemble aus gelben Backsteinhäusern wird in der ehemaligen Villa der Familie Lindenau zu Wohnzwecken genutzt, die Sanierung eines weiteren Wohnhauses und von Bürogebäuden hat begonnen.

Die Grundstücksflächen zum Skagerrakufer können von Wohnmobilen genutzt werden. Sie haben direkten Zugang zum Strand.

Das Dock, die Brücke und die großen Hallen dahinter wurden ebenfalls der Geb. Friedrich Werft angeboten. Parallel dazu wird im Hintergrund eine Vielzahl anderer Lösungen gegeneinander abgewogen. Es gibt sowohl Bewerber aus dem Bereich der nachhaltigen Schiffsverschrottung als auch Dockbetreiber, die in den letzten Wochen ihre Chancen schwinden sehen.

Die Familie Petersen hatte von Anfang an vor, die Lindenau Werft als Reparaturbetrieb zu erhalten. Dies kann sie aber nur mit kompetenten und starken Partnern erreichen.

Sollte der Betrieb als Werft auf diesem Teil des Geländes nicht mehr gelingen, stehen die großen Hallen in Frage. Denn es wäre möglich, die historischen Gelben Hallen, die ursprünglich am Strand standen, durch Abriss wieder „ans Meer zu holen“. Dann würde eine ganz andere Struktur entstehen. In Anlehnung an das Konzept der ehemaligen Bodan-Werft am Bodensee erscheinen große Glasbauten zwischen den Hallen und eine kleinere neue Halle in der Mitte davor vorstellbar.

Jetzt, ohne B-Plan, können sich die Unternehmen des Maritimen Clusters und alle, die sich dem Meer verbunden fühlen, auf dem Gelände frei entfalten.

Alle sind herzlich eingeladen, in Auszügen über die einzelnen Objekte und Planungen auf dem Gelände zu blättern.

Aktuelle Vorstellung des Projektes
Exposés verschiedener Gebäude


Ein Beitrag aus der
Rathje Werft in Kiel
100 Jahre Rathje Werft Kiel

100 Jahre Tradition im Bootsbau und Technologie von morgen

Telefon: 0431 / 220 92-0
E-Mail: info@bootswerft-rathje.de

Landgericht Hamburg verurteilt Engel & Völkers Resorts GmbH

– und das Hanseatische Oberlandesgericht hält eine Berufung für aussichtslos.

In einem weiteren Verfahren, welches die Kanzlei Helge Petersen & Collegen im Zusammenhang mit dem gescheiterten Immobilieninvestment im Forest Lakes Country Club in Nova Scotia/Kanada gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH führt, hat das Landgericht Hamburg der Klage eines Anlegers mit Urteil vom 30.12.2022 erneut mit der Begründung stattgegeben, dass dieser nicht hinreichend über die Bedeutung des sog. FIFO-Prinzips für seine Anlageentscheidung aufgeklärt worden sei. Streitgegenständlich war die Investition in der ersten Vermarktungsphase des Projekts, bei der Anleger über eine LLC Geld in die Entwicklung des Luxusresorts investieren konnten.

Der Angebotsprospekt, der von der Engel & Völkers Resorts GmbH im Zuge der Vermittlung dieser Anlage verwendet wurde, reiche nach Ansicht des Gerichts für eine Aufklärung nicht aus. Gleiches gelte aber auch für die Risikohinweise in Form der „Erklärung der Anbieterin“, weil diese keine weitergehenden Erläuterungen hinsichtlich des FIFO-Prinzips als diejenigen im Angebotsprospekt enthalten. Es komme daher auch nicht darauf an, ob und ggf. wann dem Anlageinteressenten die „Erklärung der Anbieterin“ ausgehändigt wurde.

Nachdem die Engel & Völkers Resorts GmbH gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt hat, hat das Hanseatische Oberlandesgericht in einem anderen von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Verfahren, in welchem die erstinstanzlich verurteilte Engel & Völkers Resorts GmbH ebenfalls Berufung eingelegt hatte, im Februar 2023 einen knappen Hinweis dahingehend erteilt, dass die Berufung nach derzeitiger Beurteilung der Sach- und Rechtslage „ohne Erfolg sein dürfte“. Das Berufungsgericht teile die Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts, wonach die verwendeten Unterlagen für eine ordnungsgemäße Aufklärung nicht geeignet seien.

Darüber hinaus habe es die Engel & Völkers Resorts GmbH versäumt, konkret vorzutragen, „wann und wie eine ergänzende mündliche Aufklärung erfolgt sein soll“. In diesem Zusammenhang verweist das Hanseatische OLG auch auf die Entscheidung des BGH vom 17.09.2009 (XI ZR 264/08). Dort hatte der BGH nämlich kurz und bündig festgestellt, dass eine mündliche Anlageberatung, die auf einem fehlerhaften Prospekt beruht, ebenfalls fehlerhaft sei: „Die Pflichtverletzung des Anlageberaters steht aufgrund der Übergabe des falschen Prospekts … fest.“ Die Pflichtverletzung entfalle nur dann, wenn der Anlageberater die fehlerhaften Prospektangaben berichtigt hätte. Hierfür sei „aber der Anlageberater und nicht etwa der Anleger beweispflichtig.“

Für geschädigte Anleger ist diese Entscheidung des BGH von besonderer Bedeutung. Denn während nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung regelmäßig der geschädigte Anleger darlegen und beweisen muss, dass er falsch beraten wurde, kehrt der BGH diese Beweislast zu Lasten des Anlageberater um, wenn feststeht, dass die Beratung auf einem fehlerhaften Prospekt beruht. Der fehlerhafte Prospekt als Grundlage einer mündlichen Beratung indiziert also die Fehlerhaftigkeit auch der mündlichen Beratung. Es müsse nunmehr der Anlagevermittler bzw. Anlageberater darlegen und beweisen, dass seine mündliche Beratung „besser“ war und er die fehlerhafte Darstellung im Prospekt gegenüber seinem Kunden richtig gestellt hat.

Mit dem Hinweis des Hanseatischen OLG auf die Entscheidung des BGH dürfte es für die Engel & Völkers Resorts GmbH noch schwerer fallen als bisher, sich gegen eine Inanspruchnahme durch einen Investor, der sich in der ersten Vermarktungsphase über eine LLC am Projekt Forest Lakes Country Club beteiligt hat, mit Erfolg zur verteidigen. Denn es müsste nun einer der (ehemaligen) Mitarbeiter der Engel & Völkers Resorts GmbH im Zeugenstand vor Gericht überzeugend schildern können, dass er über bessere Kenntnisse als die Prospektverantwortlichen verfügte, weshalb er die Unzulänglichkeit des Prospekts erkannt und dies gegenüber seinen Kunden richtig gestellt habe. Das Gericht wiederum müsste davon überzeugt sein, dass eine solche Aussage der Wahrheit entspricht.

 


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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