Kündigung von Sparverträgen muss nicht immer hingenommen werden

Anleger gut verzinster Sparverträge, die diese zu Zeiten geschlossen haben, als das Zinsniveau noch höher war, sind beunruhigt. Denn in der anhaltenden Niedrigzinsphase sind Banken und Sparkassen auf die Idee verfallen, solche Altverträge entweder selbst zu kündigen oder aber die Anleger zu einer Vertragsauflösung bzw. Umgestaltung zu drängen.

Betroffen sind insbesondere Bausparverträge sowie Prämiensparverträge der Sparkassen. Während die Altverträge für den Anleger aufgrund des nach wie vor niedrigen Zinsniveaus an Lukrativität gewonnen haben, stellen solche Verträge für die Bank oder Sparkasse eine finanzielle Belastung dar, weil sie den Anlegern Zinsen zahlen müssen, die sie selbst in der aktuellen Lage nicht oder nur schwer erwirtschaften können. Betroffen sind möglicherweise tausende von Verträgen.

Mit Prämienversprechen Kündigungsrecht ausgeschlossen

Der BGH hat in einem Urteil vom 14.05.2019 (Az. XI ZR 345/18) entschieden, dass das Kreditinstitut zu einer Kündigung des „lästigen“ Vertrages nur unter bestimmten Bedingungen berechtigt war. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte das Kreditinstitut neben einer Verzinsung des Sparguthabens ab dem dritten Jahr der Laufzeit eine zusätzliche „Durchhalte“-Prämie versprochen, die auf die Sparbeiträge des jeweils abgelaufenen Jahres entrichtet werden und deren Höhe von Jahr zu Jahr steigen sollte, bis diese nach Ablauf des 15. Jahres 50 % erreichen würde. Zumindest bis zum Ablauf dieses 15. Jahres – so der BGH – sei das Kreditinstitut an den Vertrag gebunden und könne diesen nicht vorzeitig beenden. Insoweit habe das Kreditinstitut mit dem Prämienversprechen sein Kündigungsrecht, welches in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt war, für die Dauer von 15 Jahren ausgeschlossen, da es durch die Prämienstaffel für den Anleger einen besonderen Anreiz für einen Vertragsschluss geschaffen habe.

Kündigung gut verzinster Altverträge nicht ohne Prüfung hinnehmen

Wir können Anlegern, die noch über gut verzinste Altverträge verfügen und zu einer Beendigung dieser Verträge gedrängt werden oder sich gar mit einer Kündigung durch ihre Bank/Sparkasse konfrontiert sehen, nur empfehlen, dem Drängen des Kreditinstituts nicht ohne Prüfung der Rechtslage nachzukommen, sondern sich umgehend juristischen Rat einzuholen.

Hierfür stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung. Wir prüfen die individuelle Ausgestaltung Ihres Vertrages und vertreten ggf. Ihre Interessen gegenüber dem Kreditinstitut.

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Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
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Arbeitsrecht: Versetzt, gekündigt und abgefunden

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen hat Anfang des Jahres einen ungewöhnlichen Fall. Ein Küchenhelfer aus dem Gastronomiegewerbe wurde von seinem Arbeitgeber an einen anderen Betriebsstandort versetzt.

Der Arbeitnehmer hatte dem Unternehmen bereits mehr als ein Jahrzehnt die Treue gehalten und über die Zeit beanstandungsfrei gearbeitet. Er war entsprechend enttäuscht. Ferner kamen durch die angekündigte Versetzung erhebliche Fahrtkosten und Fahrtzeiten auf den Arbeitnehmer zu, die sich faktisch wie eine indirekte Lohnkürzung auswirken konnten.

Die Kanzlei hatte sich daher in den Fall eingeschaltet und die Sach- und Rechtslage geprüft. Nach dem Ergebnis war die Versetzung weder vertraglich, betrieblich oder rechtlich angezeigt und man widersprach der Versetzung.

Kündigung ohne Begründung, Abmahnung oder angemessene Abfindung

Das Unternehmen sprach wenig später dem Arbeitnehmer ohne Begründung, Abmahnung oder angemessene Abfindung die Kündigung aus und abermals musste die Kanzlei sich einschalten und eine Kündigungsschutzklage erheben.

Im Rahmen des Rechtsstreits beim Arbeitsgericht konnte schon rund ein Monat nach Klageeinreichung ohne mündliche Verhandlung ein angemessener Vergleich zwischen den Parteien erörtert werden. Durch diese Verhandlungen konnte der Arbeitsplatzverlust angemessen kompensiert werden.

Der Arbeitnehmer erhielt durch den Vergleich:

  • einen fünfstelligen Bruttoabfindungsbetrag.
  • eine mehrmonatige bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht.
  • ein Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote „Gut“.

Gestalterische Freiheiten einer Kündigungsschutzklage

Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass man bei einer Kündigungsschutzklage auch im Falle der fortwährenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchaus gestalterische Freiheiten hat, um einen angemessenen Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust zu erreichen. Da ein Arbeitsverhältnis sich oftmals über Jahre zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber emotional „auflädt“, ist es dabei sehr empfehlenswert, dass man sich anwaltlich vertreten lässt. Auf diese Weise kann ein Einigungsgespräch wieder auf eine eher sachliche Ebene zurückgeführt werden und man läuft ferner nicht Gefahr, dass man aus Unkenntnis auf wesentliche Ansprüche verzichtet.

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Die Fondsgebundene Lebensversicherung und Ihre Nachteile

Viele Anleger möchten mit ihrer Investition nicht nur für sich im Alter, sondern auch für ihre Nachkommen im Falle eines Ablebens vorsorgen. So mancher Anleger entscheidet sich zu diesem Zwecke auf anraten eines Versicherungsberaters für eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung.

Fondsgebundene Lebensversicherung: Anlageform weist zahlreiche Risiken auf. Bis hin zum Totalverlustrisiko.

Versicherungskonzept

Zunächst sollten Sie sich als Anleger vor Augen führen, in was für ein Produkt Sie tatsächlich investiert haben. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung handelt es sich um eine Verknüpfung von einer Risikolebensversicherung mit einer Kapitalanlage. Die Kapitalanlage erfolgt in Fonds („fondsgebunden“). Das bedeutet, dass das von Ihnen eingezahlt Geld in weitere Kapitalanlagen, unter anderem in Aktienfonds, investiert wird.

Die fondsgebundene Lebensversicherung wird für eine bestimmte Laufzeit vereinbart (z.B. 20 Jahre). Bei Ablauf dieser Zeit wird der Wert der vorhandenen Kapitalanlage an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Das Modell ist so konzipiert, dass sowohl der Todesfall abgesichert wird als auch der Fall bedacht ist, dass der Versicherungsnehmer das Ende der Laufzeit erlebt.

Der Unterschied von einer fondsgebundenen Lebensversicherung zu der fondsgebundenen Rentenversicherung ist, dass bei der Rentenversicherung nicht auch der Todesfall abgesichert wird. Gleich bliebt die Anlage des Vermögens in einen oder mehrere Fonds. Bei Vertragsablauf wird dann einmalig oder monatlich eine Rente ausgezahlt.

Risiken

Häufig ist den Anlegern aber nicht bewusst, dass ihr Vermögen in eine möglicherweise spekulative Kapitalanlage investiert wird, die entsprechende Risiken mit sich bringt. Auch werden diese Risiken in vielen Fällen nicht von den Beratern aufgeklärt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass fondsgebundenen Lebensversicherungen bei wirtschaftlicher Betrachtung auch Anlagegeschäfte sind und deshalb auch die entsprechenden Aufklärungspflichten für Berater gelten (05.04.2017- Az.: IV ZR 437/15). Der Berater ist daher verpflichtet den Versicherungsnehmer/ Anleger nicht nur anlage- sondern auch anlegergerecht zu beraten. Bei einer anlegeregerechten Beratung müssen die persönliche Verhältnisse des Anlegers berücksichtigt werden und bei einer anlagegerechten Beratung muss auf die Eigenarten des spezifischen Anlageprodukts eingegangen werden, zu denen auch und insbesondere die Risiken zählen.

Die Risiken einer fondsgebundenen Lebensversicherung sind aufgrund der Anlageform in Fonds besonders weitreichend.

Totalverlustrisiko

Eine Anlage in Fonds wie Aktien- oder Rentenfonds birgt stets die Möglichkeit, dass die Anlage ihre Werthaltigkeit verliert. Vielen Anlegern ist das Risiko einer Anlage in Aktien, die den Marktschwankungen unterliegt, wohl bewusst, allerdings gehen sie nicht davon aus, dass auch ihr Geld über die Lebensversicherung in Aktien angelegt wird. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall Ihr Geld nicht mehr vorhanden ist. Aktien sind ein hoch spekulatives Produkt und ihnen ist das Totalverlustrisiko immanent.

Doppelte Kostenstruktur

Ebenso fehlt regelmäßig die Aufklärung über die Kostenstrukturen, die das Anlagesystem mit sich bringt. Das von Ihnen investierte Geld fließt nicht vollständig in die Kapitalanlage ein. Sowohl für die Lebensversicherung als auch für die Fondsanlage entstehen Kosten. Wenn Sie nur in einen Fonds oder eine Lebensversicherung investieren, fallen diese Kosten nur in einfacher Ausführung an. Das mehrstufige System erhöhte diese Kosten allerdings und gerade in den ersten Jahren fallen die von Ihnen eingezahlten Beträge und der tatsächliche Wert Ihrer Anlage deutlich auseinander.

Blindpoolrisiko

Zudem wird Ihr Vermögen nicht nur in einen Fonds angelegt. Dies mag zunächst aufgrund der Diversifikation zwar wünschenswert klingen, allerdings bedeutet eine Vielzahl von Fonds auch eine Vervielfältigung der Risiken, da jeder Fonds auch seine eigenen spezifischen Risiken mit sich bringt (Klumpenrisiko). Dies wirkt sich ebenso nachteilig auf den Wert Ihrer Anlage aus.

Interessenkollision

Vielen Anlegern ist darüber hinaus auch unbekannt, dass die Fonds, in die das Geld investiert wird, häufig hauseigene Produkte oder ausnahmsweise größere bekannte Fonds sind. Die bloße interne Verschiebung des Geldes wird wohl nicht von Ihnen gewollt sein. Wenn Sie Ihr Geld schon in dieser Form anlegen, möchten Sie als Anleger wahrscheinlich nur die besten Empfehlungen, die dann wenigstens gewinnbringend erscheinen, und nicht lediglich Ihrer beratenden Bank in die Hände spielen.

Dies sind nur einige der Risiken, die sich aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung ergeben können. Jedes Anlageprodukt birgt auch seine eigenen und individuellen Risiken. Diese prüfen wir für Ihren konkreten Fall gerne nach.

Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie Ihre Ansprüche durch unser Anwaltsteam mit jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts prüfen. Es gibt bessere Wege als eine Kündigung.

Wir prüfen umfassend, ob Ihre Widerrufsbelehrung möglicherweise fehlerhaft war und sie auch nach Jahren noch die Rückabwicklung des Vertrages erreichen können oder, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen das vermittelnde Institut geltend machen können.

Kontaktieren Sie uns ganz einfach im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung um mehr über Ihre individuellen Chancen zu erfahren.

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Mögliche weitere Fahrverbote nach EuGH-Urteil

Am 26. Juni 2019 hat der Europäische Gerichtshof darüber entschieden, welche Vorgaben bei der Messung von Schadstoffwerten an Messstationen zu beachten sind.

Grund für die Entscheidung war ein belgischer Rechtsstreit, bei dem mehrere Bewohner des Stadtteils Brüssel-Hauptstadt neben der Umweltorganisation ClientEarth die Auffassung vertraten, dass für ihre Region kein angemessener Luftqualitätsplan erstellt wurde. In diesem Kontext wurde der Europäische Gerichtshof befragt, wie das Unionsrecht in diesem Fall von den nationalen Gerichten auszulegen ist. Im Mittelpunkt stand dabei die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa.

Der Europäische Gerichtshof hatte dabei die Fragen zu beurteilen, ob nationale Gerichte den Standort von Messstationen überprüfen können und ob ein Mittelwert aus den Ergebnissen der unterschiedlichen Messstationen gebildet werden darf.

Im Hinblick auf die Frage, ob die Standortwahl für Messstationen der Kontrolle unterliegt, stellte das Gericht fest, dass Bürger die Wahl der Verwaltung überprüfen lassen können. Die Richtlinie enthält klare und detaillierte Regelungen über die Errichtung von Standorten, aber den Behörden steht ein Ermessen zu, das sich der gerichtlichen Kontrolle jedoch nicht entzieht. Insbesondere sind die Behörden verpflichtet, eine Mindestanzahl von Messstationen einzurichten, die darüber hinaus auch Informationen über die am stärksten belasteten Stellen liefern.

Weitergehend verneinte das Gericht die Frage nach einer Bildung des Mittelwertes aus den Ergebnissen aller Messstationen. Das bedeutet, dass die Überschreitung der Grenzwerte an nur einer Stelle ausreicht, um einen Verstoß gegen die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa anzunehmen.

Für Dieselfahrer könnte dieses Urteil nun weitreichende Folgen haben, wenn als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs weitere Fahrverbote folgen. Fahrer eines Dieselfahrzeugs sollten daher dringend ihre Ansprüche prüfen lassen. Wir beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, sich von Ihrem Dieselfahrzeug zu trennen und keine Einschränkungen Ihrer Mobilität hinnehmen zu müssen.

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Kündigungswelle bei Deutscher Bank

Schon seit Jahren kommt die Deutsche Bank nicht aus den Negativ-Schlagzeilen heraus – anrüchige Geschäftspraktiken, Strafzahlungen in Milliardenhöhe und ein Aktienkurs im Sinkflug. Während die Aktie im April 2008 noch bei über EUR 110 stand, beläuft sich ihr aktueller Wert auf nur noch etwa EUR 6,50. Anleger, die auf eine vermeintlich „sichere Bank“ gesetzt haben, mussten schwere Verluste hinnehmen. Und am Schlimmsten sind diejenigen betroffen, die für ihre Altersabsicherung Aktien der Deutschen Bank erworben haben.

Deutsche Bank: Anleger müüsen sich auf massive Verluste einstellen

Nun müssen sich die Anleger auf weitere Verluste einstellen, denn die Deutsche Bank hat einen radikalen Umbau beschlossen. Die Kosten dieser Sanierung sollen sich auf etwa EUR 7,4 Milliarden belaufen. Bis Ende 2022 sollen weltweit etwa 18.000 von derzeit rund 91.500 Vollzeitstellen gestrichen werden. Dies bedeutet, dass weltweit etwa jede fünfte Stelle im Konzern der Deutschen Bank wegfällt. Betroffen sein wird voraussichtlich insbesondere der Bereich des Investmentbankings, der einerseits maßgeblich zu den fabelhaften Gewinnen der Bank in der Vergangenheit beigetragen haben aber auch für die Milliardenstrafen verantwortlich zeichnen soll.

Mit natürlich Fluktuation und Abgängen in den Ruhestand wird sich der geplante Stellenabbau nicht bewerkstelligen lassen, vielmehr werden Kündigungen unvermeidbar sein. In Asien sollen die ersten Mitarbeiter bereits ihre Kündigungen erhalten haben, gleiches wird über London und New York berichtet. Viele der betroffenen Mitarbeiter – so heißt es – mussten ihren Arbeitsplatz praktisch sofort verlassen.

Scheint unvermeidbar, dass auch in Deutschland Massenentlassungen anstehen

In welchem Ausmaß Stellen in Deutschland abgebaut werden, ist derzeit noch offen. Es scheint allerdings unvermeidbar zu sein, dass auch im Heimatland der Deutschen Bank Massenentlassungen anstehen. Es steht zu erwarten, dass Betriebsrat und Arbeitgeber einen Sozialplan erarbeiten, um die Folgen der Kündigungen für die Betroffenen Mitarbeiter abzufedern. Dem Sozialplan kommt insoweit eine zukunftsorientierte Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu.

Unabhängig von den Regelungen in einem Sozialplan hat natürlich jede/r betroffene Mitarbeiter/in das Recht, sich gegen eine Kündigung zu wehren und Kündigungsschutzklage bei Arbeitsgericht zu erheben, um die Berechtigung der Kündigung im individuellen Fall überprüfen zu lassen. Selbst dann, wenn eine solche Klage in der Sache keinen Erfolg hat, weil das Arbeitsverhältnis beendet wird, kann sich eine solche Klage lohnen, weil etwa eine höhere Abfindung als im Sozialplan vorgesehen vereinbart werden kann oder andere Streitpunkte wie beispielsweise rückständige Zahlungen, Urlaubsansprüche, Erteilung eines wohlwollenden Zeugnisses usw. in einem „Gesamtpaket“ erledigt werden können.

Nachdem die Kanzlei Helge Petersen & Collegen jahrelang erfolgreich Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Deutsche Bank vertreten hat, werden wir uns mit dem gleichen Nachdruck für Ihre Rechte als Arbeitnehmer gegenüber der Deutschen Bank einsetzen.

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Künftig Provisionsdeckel für Lebensversicherungen?

Ende März 2019 ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bekannt geworden. Nach diesem sollen die Provisionen für den Abschluss von Lebensversicherungen begrenzt werden. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung und die Abstimmung des Bundeskabinetts wird erwartet.

Der Referentenentwurf zum „Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen“ sieht im Wesentlichen vor, dass die Abschlussprovisionen für die Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen nicht über 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme liegen dürfen. Allerdings kann sich der Prozentsatz auf bis zu 4 Prozent erhöhen, wenn bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt werden.

Abschlussprovisionen im Sinne des Entwurfes sind all jene Vergütungen, die sowohl an den Abschluss als auch an den Fortbestand von Verträgen anknüpfen. Dabei gilt die Vergütungsgrenze von 2,5 Prozent für solche Provisionen, die für Verträge gezahlt werden, die bezüglich ihres Fälligkeits- oder Rückkaufswertes Marktschwankungen unterliegen. Anknüpfungspunkt für die Bestimmung der Provision ist die Bruttobeitragssumme. Diese stellt die Summe der zu zahlenden Prämien für nicht mehr als 35 Jahre dar.

Eine Erhöhung der Provision soll nur bei der Einhaltung bestimmter Qualitätsmerkmale zulässig sein. Hier sind die Versicherer gehalten ein System einzuführen, das die Überprüfung der Beratungsqualität zulässt. Anzeichen für eine qualitativ gute Beratung sollen die Anzahl der Beschwerden und der stornierten Verträge jeweils im Verhältnis zu anderen Beratern bzw. nicht stornierten Verträgen des Beraters sein. Auch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist für die Qualität der Beratung ausschlaggebend.

Häufig findet im Rahmen der Vermögensanlage keine ausreichende Aufklärung über die zu zahlenden Provisionen statt.  Im Hinblick auf Provisionen kann der Referentenentwurf künftig vielleicht für mehr Klarheit sorgen. Wenn Sie aber bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und sich unzureichend beraten fühlen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite.

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Lebensversicherungen instabil: Widerspruch prüfen lassen!

In Zeiten von Niedrigzinsen haben es Versicherer immer schwerer, Renditen zu erwirtschaften. Dies schlägt sich natürlich auf die Ertragserwartung der Versicherten nieder. Viele Versicherte zweifeln daran, ob Sie den Erlös der Versicherung überhaupt erhalten werden. Eventuell besteht jedoch eine Möglichkeit, aus den Verträgen herauszukommen: der Widerspruch der Versicherung.

In einer Vielzahl von Versicherungsverträgen finden sich fehlerhafte Belehrungen zum sogenannten Widerspruchsrecht. Hierzu liegen bereits mehrere Urteile bundesweiter Gerichte vor. Ist die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft, kann der Versicherte den Widerspruch auch Jahre nach dem Vertragsabschluss erklären.

Wirksamer Widerspruch führt zu Rückzahlung der Beiträge!

Folge des Widerspruchs: der Versicherte erhält die gezahlten Beiträge sowie einen Nutzungsersatz zurück. Im Vergleich zur Kündigung oder zum Verkauf kann Ihnen der Widerspruch bis zu tausende Euro mehr bringen.

Wir betreuen unter anderem Mandanten, die Versicherungen folgender Gesellschaften gezeichnet haben: 

• Aachen Münchener Lebensversicherung AG
• Continentale Lebensversicherung AG
• Cosmos Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
• DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG
• ERGO Group AG/ ERGO Versicherung AG
• HDI Lebensversicherung AG
• Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
• neue leben Lebensversicherung AG
• NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
• Nürnberger Vermittlungsinstitut
• Provinzial
• Standard Life VersicherungZweigniederlassung Deutschland der Standard Life International DAC
• TARGO Versicherung AG
• uniVersa Versicherungen
• VHV Nürnberg
• WWK Lebensversicherung a.G.
• Windows Europe S.A. ehe. Clerical Medical /(Heidelberger Leben Service Management GmbH)”

Versicherte sollten die diesbezüglichen Möglichkeiten unbedingt fachmännisch prüfen lassen!
Gerne prüfen wir Ihre Versicherungsunterlagen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung für Sie.

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Audi Dieselskandal: schwere Vorwürfe gegen Audi

Der Dieselskandal weitet sich immer weiter aus. Wie der Bayerische Rundfunk und das Handelsblatt berichten, habe der Ingolstädter Autobauer Audi in der Dieselaffäre im großen Stil manipuliert. So habe das Unternehmen sogar noch bis ins Jahr 2018 manipulierte Autos an seine Kunden verkauft, obwohl das Kraftfahrtbundesamt bereits bis Mitte des Jahres 2017 gegenüber Audi den Rückruf von zahlreichen Modellen wegen Benutzung von manipulierter Software angeordnet hatte.

Auch 2018 hat die Behörde entsprechende Bescheide an Audi verschickt. So hieß es offiziell, Audi habe seine Modelle zurückzurufen, da eine Manipulationssoftware eingebaut sei. Auch das Bundesverkehrsministerium sprach von der unzulässigen Abschalteinrichtung der „Motoraufwärmfunktion“.

Laut dem vom 01.07.2019 von der ARD ausgestrahlten Bericht über die Verwicklungen von Audi heißt es aber, dass das Kraftfahrtbundesamt wohl von weiteren Manipulationen wusste. In den der ARD vorliegenden nichtöffentlichen Bescheide an Audi hinsichtlich des Audi Modells A8, 3.0 l Diesel heißt es unter anderem, dass bei dem Modell gleich 4 „Strategien“ verwendet werden, um bei dem NOx-Ausstoß zu tricksen. Bei mehreren Dieselmodellen stufte das Kraftfahrtbundesamt jedoch nur die Strategie A, die sog. Aufwärmfunktion, als eine unzulässige Abschalteinrichtung ein. Die Behörde verzichtete offenbar auf eigene technische Untersuchungen und verließ sich auf die Angaben des Herstellers: „Eigene technische Prüfungen wurden durch das KBA nicht durchgeführt. Es wird nach Aktenlage beschieden.“

Die Deutsche Umwelthilfe gab zuletzt in einer Pressemitteilung vom 02.07.2019 bekannt, dass die von Audi entwickelten 3.0 Diesel Motoren EA897 einen extrem hohen Schadstoffausstoß aufweisen würden. Dem Bundesverkehrsministerium seien die Messungen der NOx-Emissionen der Diesel Limousinen und SUVs unter realen Bedingungen bereits seit mehr als 3 Jahren bekannt. Dennoch wurden die betroffenen PKW Halter nicht über die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen informiert. Stattdessen verteidigt der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer das Kraftfahrtbundesamt gegen die Vorwürfe: „Wir haben nie etwas Illegales zugelassen.“

Welche Rechte haben betroffen Kunden?

Die Gerichte urteilen überwiegend zugunsten der Verbraucher. Deutschlandweit wurden bereits mehrere hundert Urteile von verschiedenen Kanzleien für vom Dieselskandal betroffene Kfz-Besitzer erstritten. Die Kanzlei HPC ist eine der deutschlandweit führenden Kanzleien rund um den Verbraucherschutz.

Ersteinschätzung ohne Kosten

Haben auch Sie ein Fahrzeug gekauft, finanziert oder geleast, das vom Abgasskandal betroffen ist, so zögern Sie nicht, Ihre Rechte gegen die Großkonzerne durchzusetzen. Die Kanzlei HPC steht Ihnen bei allen Fragen rund um den Dieselskandal zur Seite und setzt gemeinsam mit Ihnen Ihre Rechte durch!

Mehr Informationen unter: abgasskandal-hpc.de
Quellen:
Pressemitteilung von Duh.de
Tagesschau

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