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Kündigungswelle-bei-Deutscher-Bank

Kündigungswelle bei Deutscher Bank

15. Juli 2019/von Felix Kuhn

Schon seit Jahren kommt die Deutsche Bank nicht aus den Negativ-Schlagzeilen heraus – anrüchige Geschäftspraktiken, Strafzahlungen in Milliardenhöhe und ein Aktienkurs im Sinkflug. Während die Aktie im April 2008 noch bei über EUR 110 stand, beläuft sich ihr aktueller Wert auf nur noch etwa EUR 6,50. Anleger, die auf eine vermeintlich „sichere Bank“ gesetzt haben, mussten schwere Verluste hinnehmen. Und am Schlimmsten sind diejenigen betroffen, die für ihre Altersabsicherung Aktien der Deutschen Bank erworben haben.

Deutsche Bank: Anleger müüsen sich auf massive Verluste einstellen

Nun müssen sich die Anleger auf weitere Verluste einstellen, denn die Deutsche Bank hat einen radikalen Umbau beschlossen. Die Kosten dieser Sanierung sollen sich auf etwa EUR 7,4 Milliarden belaufen. Bis Ende 2022 sollen weltweit etwa 18.000 von derzeit rund 91.500 Vollzeitstellen gestrichen werden. Dies bedeutet, dass weltweit etwa jede fünfte Stelle im Konzern der Deutschen Bank wegfällt. Betroffen sein wird voraussichtlich insbesondere der Bereich des Investmentbankings, der einerseits maßgeblich zu den fabelhaften Gewinnen der Bank in der Vergangenheit beigetragen haben aber auch für die Milliardenstrafen verantwortlich zeichnen soll.

Mit natürlich Fluktuation und Abgängen in den Ruhestand wird sich der geplante Stellenabbau nicht bewerkstelligen lassen, vielmehr werden Kündigungen unvermeidbar sein. In Asien sollen die ersten Mitarbeiter bereits ihre Kündigungen erhalten haben, gleiches wird über London und New York berichtet. Viele der betroffenen Mitarbeiter – so heißt es – mussten ihren Arbeitsplatz praktisch sofort verlassen.

Scheint unvermeidbar, dass auch in Deutschland Massenentlassungen anstehen

In welchem Ausmaß Stellen in Deutschland abgebaut werden, ist derzeit noch offen. Es scheint allerdings unvermeidbar zu sein, dass auch im Heimatland der Deutschen Bank Massenentlassungen anstehen. Es steht zu erwarten, dass Betriebsrat und Arbeitgeber einen Sozialplan erarbeiten, um die Folgen der Kündigungen für die Betroffenen Mitarbeiter abzufedern. Dem Sozialplan kommt insoweit eine zukunftsorientierte Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu.

Unabhängig von den Regelungen in einem Sozialplan hat natürlich jede/r betroffene Mitarbeiter/in das Recht, sich gegen eine Kündigung zu wehren und Kündigungsschutzklage bei Arbeitsgericht zu erheben, um die Berechtigung der Kündigung im individuellen Fall überprüfen zu lassen. Selbst dann, wenn eine solche Klage in der Sache keinen Erfolg hat, weil das Arbeitsverhältnis beendet wird, kann sich eine solche Klage lohnen, weil etwa eine höhere Abfindung als im Sozialplan vorgesehen vereinbart werden kann oder andere Streitpunkte wie beispielsweise rückständige Zahlungen, Urlaubsansprüche, Erteilung eines wohlwollenden Zeugnisses usw. in einem „Gesamtpaket“ erledigt werden können.

Nachdem die Kanzlei Helge Petersen & Collegen jahrelang erfolgreich Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Deutsche Bank vertreten hat, werden wir uns mit dem gleichen Nachdruck für Ihre Rechte als Arbeitnehmer gegenüber der Deutschen Bank einsetzen.

Foto: Pixabay


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Autor des Beitrags: Felix Kuhn


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