Schlagwortarchiv für: Falschberatung

Urteil zu fehlerhafter Anlageberatung bei Vermittlung von P&R Container Investition

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen erwirkt in Flensburg ein positives Urteil wegen einer Anlageberatung in P&R Container

Die in Kiel ansässige Kanzlei Helge Petersen & Collegen erwirkte vor dem Landgericht Flensburg ein positives Urteil in Sachen P&R Container.
Unser Mandant wurde zu Anlagen in P&R Container beraten. Wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung muss der Beklagte eine Summe von etwa 400.000 EUR an den Kläger zahlen.

LG Urteil P&R

Vor dem Gericht gab es eine gütliche Einigung die mit einer Zahlung von 40.000 EUR an unseren Mandanten rechtskräftig beendet wurde.

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Foto: Pixabay

91.000 EUR nebst Zinsen für unseren Mandanten

Positives Urteil des Landgerichts Oldenburg weil Inhalt und Umfang von Beratungspflichten verletzt wurden

Im strittigen Fall ging es u,a, um eine Anlage in den geschlossenen Sokarfond SolEs 22. Geschlossene Fonds sind hochriskante Anlageformen, die sich nur für erfahrene Anleger eignen können.


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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MCE-Fonds in der Insolvenz – Überhöhte Rückforderungen durch Insolvenzverwalter?

Sicherheit durch Risikoverteilung auf eine große Anzahl verschiedener Schiffe – so wurden die Beteiligungen an der MCE-Fonds-Serie den Anlegern zwischen 2008 und 2012 häufig verkauft. Inzwischen wissen es die Anlageberater von damals ebenso wie die Anleger besser, denn die Fonds befinden sich in der Insolvenz.

Unter dem Aktenzeichen 514 IN 43/18 hat das Amtsgericht Bremen am 11.12.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG eröffnet und den Rechtsanwalt Dr. Timm Gessner zum Insolvenzverwalter bestellt. Am gleichen Tag wurde unter dem Aktenzeichen 514 IN 41/18 auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 05 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG eröffnet, zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Caroline Stevens zur Insolvenzverwalterin bestellt. Unter dem Aktenzeichen 514 IN 44/18 wurde schließlich die Rechtsanwältin Carolin Beyß zur Insolvenzverwalterin über das Vermögen der MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG bestellt. Alle drei Anwältinnen/Anwälte sind für die Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung tätig.

Aktuell erhalten die Anleger Post von der Insolvenzverwaltung und werden aufgefordert, die bereits erhaltenen Ausschüttungen in voller Höhe wieder zurückzuzahlen. Dabei stützt sich die Insolvenzverwaltung auf die Regelung in § 172 Abs. 4 HGB, wonach Auszahlungen, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt waren, zum Wohle der Gläubiger der insolventen Gesellschaften wieder zurückgeführt werden müssen. Es verwirklicht sich nun das sog. Nachhaftungsrisiko, über welches die Anleger beim Erwerb der Anlage nahezu regelmäßig nicht aufgeklärt worden sein dürften.

Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter zu einer solchen Rückforderung also durchaus berechtigt. Zumindest im Falle des MCE Fonds 04 sowie des MCE Fonds 05 allerdings bestehen erhebliche Zweifel hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Rückforderungen. So berichten Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen etwa, dass der zurückgeforderte Gesamtbetrag höher liege als die Summe der tatsächlich erhaltenen Ausschüttungen. Eine derartige Nachschusspflicht besteht bei den MCE Fonds allerdings nicht.

Hinzu kommt, dass nach den Gesellschaftsverträgen die sog. Nachhaftung auf 10% der jeweiligen Kommanditeinlage beschränkt ist mit der Folge, dass maximal ein Betrag zurückgefordert werden kann, der 10% der ursprünglichen Einlage (ohne Agio) nicht übersteigt. Auch insoweit ergibt sich aus Anschreiben, die der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegen, dass die Rückforderungen deutlich höher ausfallen.

Des Weiteren hat die Insolvenzverwaltung in den der Kanzlei vorliegenden Schreiben lediglich behauptet, dass eine Schuld der Gesellschaft bestehe und dass die zur Verfügung stehende Masse nicht ausreiche, die bestehenden Verbindlichkeiten zu befriedigen. Inwieweit es tatsächlich erforderlich ist, die Kommanditisten heranzuziehen, wird nicht näher belegt. Einen Auszug aus der Insolvenztabelle, dem man die Höhe der angemeldeten Forderungen entnehmen könnte sowie den Umstand, inwieweit diese tatsächlich zur Tabelle genommen, bestritten oder gar zurückgenommen wurden, hat die Insolvenzverwaltung den Anschreiben nicht beigefügt.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Kanzlei Helge Petersen & Collegen haben Anleger der MCE Fonds daher allen Anlass, die gegen sie geltend gemachten Rückzahlungsansprüche sorgfältig zu prüfen. Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Helge Petersen, sich anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Zahlungen geleistet werden, die dem Insolvenzverwalter möglicherweise nicht zustehen.


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Engel & Völkers – Ausrichter des WTA Tennis-Turniers in Bad Homburg gibt sich zugeknöpft

Wie bereits berichtet, fand vom 20. bis zum 26.06.2021 ein WTA Tennis-Turnier in Bad Homburg statt. Mit dabei waren bekannte Tennisgrößen wie etwa Angelique Kerber, Andrea Petkovic und Victoria Azarenka.

Gesponsert wurde das Turnier u.a. von der Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH, die wiederum von der Engel & Völkers AG beherrscht wird. Die Beherrschung geht offensichtlich so weit, dass auf diesem Turnier schlicht mit der Marke „Engel & Völkers“ geworben wird und so der Eindruck entsteht, Sponsor sei das bekannte Immobilien-Unternehmen „Engel & Völkers AG“:

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Quelle: News – Bad Homburg Open (badhomburg-open.de)

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Quelle: News – Bad Homburg Open (badhomburg-open.de)

Anleger, die bei dem Immobilienprojekt Forest Lakes Country Club im kanadischen Nova Scotia viel Geld verloren haben, erleben ein Déjà-vu. Denn auch sie hatten den Eindruck, hinter dem zwischenzeitlich gescheiterten Projekt in Kanada, welches seit 2010 exklusiv von der Engel & Völkers Resorts GmbH in Deutschland, Österreich und der Schweiz vermittelt worden war, stünde mit all seiner Expertise und Finanzkraft der bekannte Makler aus Hamburg. Denn auch im Zuge des Vertriebs der kanadischen Immobilienanlagen wurde nach ihrer Wahrnehmung stets die Marke „Engel & Völkers“ in den Vordergrund gerückt. Tatsächlich unterlagen die Investoren allerdings einer Täuschung, denn bei dem exklusiven Vermittler handelte es sich lediglich um einen Lizenznehmer von „Engel & Völkers“, dem es aufgrund einer Lizenz, für welche Gebühren an „Engel & Völkers“ zu zahlen waren, gestattet war, den Markennamen und den jedenfalls damals untadeligen Ruf von „Engel & Völkers“ für die eigenen Geschäfte zu nutzen.

In einer Anfrage vom 18.06.2021 wandte sich die Kanzlei Helge Petersen & Collegen, die eine Vielzahl geschädigter Anleger des Forest Lakes Country Clubs vertreten, an den Veranstalter des Turniers und fragte dort nach, wie dieser das Sponsoring durch die Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH vertreten kann. Die Pressestelle des Veranstalters gab sich zugeknöpft und teilte bereits am Folgetag lediglich mit, dass „wir … uns grundsätzlich nicht zu den geschäftlichen Angelegenheiten unserer Sponsoren und Partner“ äußern. (Link zum Text der beiden E-Mails s.u.)

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Es hat den Anschein, dass man sich in Bad Homburg mit derlei Nebensächlichkeiten nicht belasten und es sich insbesondere nicht mit einem potenten Sponsor verderben möchte. Dabei hätten es nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen die Besucher des Turniers verdient, über das Thema „Engel & Völkers“ informiert zu werden, handelt es sich doch um eine mögliche Klientel des bekannten Maklers.


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Engel & Völkers sponsert das Bad Homburger WTA Tennis-Turnier

Das Firmenkonsortium des Immobilienmaklers könnte aus Sicht der Anlegerschutz-Kanzlei Helge Petersen & Collegen aus Kiel hunderte von Anlegern um ihr Vermögen gebracht haben.

Wie der Kanzlei zugetragen wurde, soll die bekannte Immobilienagentur Engel & Völkers Hauptsponsor des Bad Homburger WTA Tennis-Turnier sein, welches vom 20. Bis zum 26.06.2021 stattfindet. Glaubt man dem Bad Homburger Stadtmagazin „Louise“ (Ausgabe 6/2021), dann handelt es sich bei dem Sponsor um die Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH. Diese wiederum wird ausweislich der Bekanntmachung im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB 156299) vom 30.07.2020 von der Engel & Völkers AG beherrscht, mit welcher im Juli 2020 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen wurde. Zumindest „indirekt“ wird das Turnier also doch von der Engel & Völkers AG gesponsert.

Bad Homburger WTA Tennis-Turnier

Nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen könnte die Engel & Völkers AG als Lizenzgeberin der Marke Engel & Völkers am Vermögensverlust hunderter Anleger mitverdient haben. So vergibt Engel & Völkers Lizenzen mit ihrem Namen und hat damit ein weitverzweigtes und -verstricktes Netzwerk von Tochter- und Franchiseunternehmen geschaffen. An einigen Stellen dürfte dieses Netzwerk nach der Auffassung der Kanzlei rechtlich zweifelhafte Methoden angewendet haben und dadurch maßgeblich zu einem Anlageskandal beigetragen haben.

Jeweils unter dem Namen Engel & Völkers Resorts vermittelten zwei Franchiseunternehmen Grundstücke u.a. in Dubai und Canada. Die Bauunternehmer vor Ort gingen pleite und die Anleger verloren ihr Geld. In beiden Fällen wies die Engel & Völkers AG jedwede Verantwortung von sich, als sich herausstellte, dass die Bauträger ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnten. Kunden, die von einem der Franchisenehmer an diese Bauprojekte vermittelt worden waren, hat die Engel & Völkers AG nicht informiert.

Trotz des Bekanntwerdens dieses Skandals dürften nach Auffassung der Kanzlei die Provisionsgelder für diese Vermittlungen aber einbehalten worden sein. Als wie seriös kann die Sponsorenschaft von Engel & Völkers bewertet werden, sollten sich diese Vorwürfe erhärten?

Die „Wirtschaftswoche“ (Engel & Völkers- Maklerorganisation weist Verantwortung von sich), das „Handelsblatt“ und FRONTAL 21 haben über den Fall „Engel & Völkers“ ausführlich berichtet. Erste Prozesse gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH vor dem Hamburger Landgericht verliefen positiv für die Anleger.

Gerne steht Ihnen die Anwaltskanzlei Helge Petersen, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger vertritt, für weitere Gespräche zur Verfügung.

Titelfoto: Pixabay


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Engel & Völkers – Jetzt machen auch die Anleger selbst mobil

Die Lage im Skandal um die Engel & Völkers Resorts GmbH und Herrn Ralf Viereck spitzt sich weiter zu.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat das Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der von den Beklagten allerdings nicht angenommen wurde. In einem anderen Verfahren hat das Landgericht Hamburg die Engel & Völkers Resorts GmbH bereits zum Schadensersatz verurteilt. Dieses Urteil muss nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hoffentlich rechtskräftig werden.

Der Rechtsanwalt Helge Petersen hat zwischenzeitlich auch von einer Gruppe von Geschädigten, die in das kanadische Projekt im Forest Lakes Country Club investiert haben, das Mandat bekommen, für die Mitglieder dieser Gruppe mit der Engel & Völkers AG in Verhandlungen einzutreten. Die Mitglieder der Gruppe eint insbesondere die feste Überzeugung, dass sie niemals die Anlagen getätigt hätten, wenn nicht der untadelige Name Engel & Völkers als „Qualitätssiegel“ für das Investment in Kanada gestanden hätte.

Helge Petersen selber sieht eine jahrelange Kette an Gesellschaften, die den Namen Engel & Völkers nutzen, um mit diesem Ruf Kapitalanlageprodukte zu vertreiben, denen nach seinem Verständnis jeweils das Risiko eines Totalverlustes anhaftet. Aktuell sieht er die EV Digital Invest GmbH, bei der es sich ausweislich der Homepage der Gesellschaft um eine Lizenzpartnerin der Engel & Völkers Marken GmbH & Co.KG handelt,

EV Digital Invest GmbH

als eine solche Gesellschaft, bei der er nur eine GmbH als „Garantiegeberin“ für das Gelingen erkennen kann.

Nach Meinung des Rechtsanwaltes Helge Petersen scheint es sich also um eine dauerhafte Masche zu handeln, weshalb er sich fragt, ob die Engel & Völkers AG nicht nur als Makler tätig ist, sondern darüber hinaus auf dem sog. Graue Kapitalmarkt Vertriebsunterstützung mit angehängten Makler leistet?

Die Gruppe der durch das Projekt Forest Lakes Country Club Geschädigten jedenfalls will nun vor ausgesuchten Filialen und der Hauptstelle von Engel & Völkers auf die Probleme aufmerksam machen, die mit diesem Namen zusammenhängen. Nur die Corona-Pandemie verhindert aktuell größere Demonstrationen und Aktionen vor Geschäftsstellen von Engel & Völkers.

Auf die schriftliche Anfrage an die Engel & Völkers AG, Herrn Christian Völkers als Vorsitzender des Aufsichtsrates sowie die Vorstände Sven Odia, Kai Enders, Paloma Pérez Bravo und Thilo von Trotha, inwieweit diese bereit wären, Aufklärung zu leisten und sich an einer Lösung für die geschädigten Anleger zu beteiligen, ließen diese durch Rechtsanwalt Dr. Jan Erik Spangenberg aus Hamburg lediglich erklären, sich „mit allen ihr zustehenden strafrechtlichen, berufsrechtlichen und zivilrechtlichen Behelfen verteidigen“ zu werden.

Schreiben vo 19.04.2021
Antwortschreiben vom 30.04.2021

Helge Petersen, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht kann für die abweisende Haltung bei der Engel & Völkers AG kein rechtes Verständnis aufbringen. Er ist weiterhin der Meinung, dass es nicht der feinen Hamburger Kaufmannsart entspricht, sich hinter Lizenzmodellen zu verstecken. Kann man – so fragt Helge Petersen – einem Makler mit solcherlei Herangehensweise noch vertrauen?

Titelfoto: Pixabay


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OLG Frankfurt verurteilt Commerzbank AG zu Schadensersatz

Der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist es erneut gelungen, eine Fehlentscheidung in zweiter Instanz korrigieren zu lassen.

Die geschädigte Anlegerin hatte auf Anraten ihrer Bankberaterin hohe Summen in unterschiedliche geschlossene Fonds investiert. Nach Darstellung ihrer Beraterin sollte es sich hierbei um solide und wertstabile Anlageprodukte handeln, die nicht mit größeren Verlustrisiken einhergingen.

Tatsächlich sind geschlossene Fonds regelmäßig hoch spekulative Unternehmensbeteiligungen. Der Anleger macht bei diesen Produkten nicht nur den Ertrag sondern auch den Erhalt seines Anlagekapitals vollständig vom wirtschaftlichen Erfolg eines der Fondsgesellschaft abhängig. Verluste bis hin zum Totalverlust sind keine Seltenheit. Schlimmstenfalls müssen sogar die erhaltenen Ausschüttungen zurückerstattet werden. Zudem wird in aller Regel ein spürbarer Teil der Anlagesumme für Provisionen verbraucht.

All dies war der Klägerin nicht erläutert worden. Doch obwohl hierzu nach den Feststellungen des Landgerichts kein Zweifel mehr bestand, wies es die Klage in erster Instanz ab. Die Richterin führte hierzu aus, sie sei davon überzeugt, dass die Klägerin auch bei Kenntnis der erheblichen Risiken ihr Geld in die geschlossenen Fonds investiert hätte. Zur Begründung verwies sie darauf, die Klägerin habe der Bank gegenüber ein Protokoll unterschrieben, dem zufolge sie für Rendite auch Verlustrisiken in Kauf nehmen wollte. Zudem stamme sie aus einer Unternehmerfamilie und daher ohnehin das Eingehen unternehmerischer Risiken gewohnt.

Dieser bizarren Begründung hat das OLG Frankfurt nun eine erfreulich deutliche Absage erteilt. Das OLG Stellte unmissverständlich fest, dass die Bereitschaft zu Schwankungs- und Verlustrisiken nicht mit der Bereitschaft gleichzusetzen ist, jedes spezifische Risiko einer Kapitalanlage zu akzeptieren. Dies gelte insbesondere für das Nachhaftungsrisiko. Aus der Unternehmenstätigkeit anderer Familienmitglieder könne erst recht nicht auf eine entsprechende Risikobereitschaft geschlossen werden.

Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob die Commerzbank hiergegen Beschwerde einreicht.


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Erfolgreiches Vorgehen gegen MS Las Vegas, MS Lloyd Don Pascuale, MS Sofia Schulte

Die Beteiligungen MS „Las Vegas“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG, Zweite MS „Sofia Schulte“ Shipping GmbH&Co.KG und MS „Lloyd Don Pascuale“ Schifffahrtsgesellschaft
mbH & Co.KG (Lloyd Fonds Schiffsportfolio III) sind in der Vergangenheit immer wieder für ihren unsteten Kursverlauf aufgefallen.

Dabei ist eine negative Entwicklung bei geschlossenen Fonds gar kein Einzelfall, sondern kalkuliertes Risiko – immerhin für die Finanzberater und Vermittler. Für die Anleger selbst sind die Risiken jedoch nur schwer einzuschätzen. Immer wieder kommt es daher dazu, dass konservativen, auf Werterhaltung bedachten Anlegern derartige Beteiligungen empfohlen werden. Dabei handelt es sich in vielen Fällen schlicht und ergreifend um eine rechtswidrige Falschberatung.

Erst kürzlich konnten wir für eine Mandantin vor dem Landgericht Itzehoe eine Summe von 9.900 Euro zurückgewinnen. Der Nominalwert der Beteiligungen betrug 10.000 Euro, also ein Sieg auf ganzer Linie. Zudem wurde die Beklagte verurteilt, unsere Mandantin von allen Schäden und Nachteilen freizustellen, die aus der im Jahre 2007 gezeichneten Beteiligung beruhen.

Eine von der Gegenseite eingelegte Berufung wurde durch das OLG Schleswig nun durch Beschluss zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


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Skrupellose Methoden – Zweite Instanz weist Birk & Partner AG abermals in die Schranken

Vor dem Landgericht war es uns ursprünglich gelungen, eine fehlerhafte Beratung unserer Mandantschaft nachzuweisen und eine sensationelle Summe für den Anleger zurückzugewinnen. Hiergegen legte die Beklagte vor dem Oberlandesgericht Berufung ein.

Da die Berufung der Birk & Partner AG aller Voraussicht nach keinem Erfolg haben wird regt das Oberlandesgericht nun mit Hinweisbeschluss die Birk & Partner AG dazu an, ihre Berufung lieber zurückzunehmen, sodass das stattgebende Urteil unser Mandantschaft voraussichtlich Bestand haben wird.

Für Herrn Rechtsanwalt Petersen sind solche Fälle leider nichts Neues. „Es ist zugleich erstaunlich und erschütternd, mit welchen Methoden und mit was für einer Skrupellosigkeit der Anleger abgezockt wird. Banken und angeblich kundenorientierte Finanzberater haben keinerlei Respekt vor dem Sparer“, so Kanzleigründer und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Helge Petersen.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

Foto:fotolia.de / rob3rt82


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Falschberatung bei geschlossenen Fonds: positives Urteil gegen Birk & Partner AG

[UPDATE 02.2019]

In einem weiteren Verfahren unseres Mandanten gegen die die Birk & Partner AG in welchem es um weitere Investitionen ging entschied das Landgericht abermals durch Urteil zugunsten unseres Mandanten. Die Birk & Partner AG hat auch hier Berufung eingelegt – wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

[UPDATE ZUM URSPRUNGSVERFAHREN 02.2020 WEITERER ETAPPENSIEG DES ANLEGERS GEGEN DIE BIRK & PARTNER AG]

Aufgrund der von der Beklagten eingereichten ersten Berufung, hat sich nun auch das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigt und mit Hinweis signalisiert, dass dieses unserer Rechtsauffassung weiter folgen wird und das positive Urteil des Landgerichts unserer Mandantschaft aufrechterhalten wird.
Da die Berufung aller Voraussicht nach keinem Erfolg haben wird regt das Oberlandesgericht mit Hinweisbeschluss die Birk & Partner AG dazu an, ihre Berufung zurückzunehmen.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

[URPRÜNGLICHER BEITRAG VON APRIL 2018:]
In einem der vielen Verfahren, die wir für Mandanten aus dem gesamten deutschen Bundesgebiet führen, entschied das Landgericht vor einigen Tagen zugunsten unseres Mandanten.

Der Mandant investierte in die geschlossenen Fonds. Diese wurden ihm durch einen Berater der Birk & Partner AG aus Straubing angedient. Der Berater empfahl ihm die geschlossenen Beteiligungen als passend zu seinem Wunsch, Kapital sicher zum Zwecke der Altersvorsorge anzulegen. 2016 reichte der Mandant Klage aufgrund von Falschberatung ein.

Im November 2017 vertrat Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen den Mandanten vor dem Landgericht. Daraufhin urteilte das Landgericht zugunsten des Mandanten. Es stellt in seinem Urteil fest, dass der Berater der Birk & Partner AG den Mandanten bezüglich der Nachhaftung nach § 172 Abs. 4 fehlerhaft beraten hat und diese als „freiwillige“ Möglichkeit darstellte. Die Nachhaftung nach § 172 Abs. 4 ist jedoch die Pflicht einen Kommanditisten und ein Risiko, über das ein Interessent aufgeklärt muss, bevor er die Beteiligung zeichnet.

Das Landgericht sprach mit dem Urteil dem Kläger die Anlagesumme abzüglich erfolgter Ausschüttungen zu. Ebenso wurden im Verzugszinsen und Zinsausfallschaden zugesprochen. Er wird zudem von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus den o.g. Beteiligungen resultieren.

Die Birk & Partner AG hat Berufung eingelegt – wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

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