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Millionen Verbraucher können Kreditverträge widerrufen

Trotz Corona Krise stehen die Mühlen der Justiz nicht still. So fällte der Europäische Gerichtshof jetzt ein Urteil mit enormer Tragweite und Signalwirkung.

Der Gerichtshof erklärte darin die sogenannten Widerrufsinformationen bestimmter Kreditverträge für unvereinbar mit europäischem Recht. Entgegen der Ansicht der Sparkassen und anderer Banken können dadurch Millionen von Verbrauchern ihre Verträge widerrufen und so tausende von Euros sparen. Die Klausel findet sich in den Großteilen der seit 2010 abgeschlossenen Verbraucherkreditverträge.

Besonders betroffen sind vor allem Autokredit- und Leasingverträge, aber auch Immobiliendarlehen. Daher ist der „Widerrufsjoker“ gerade vor dem Hintergrund des Dieselskandals überaus interessant. Verbraucher bekommen hiermit den Anspruch auf Rückerstattung aller gezahlten Raten gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeuges. Aber auch in anderen Fällen kann sich ein gezieltes Umschulden häufig lohnen.

Die Klausel, um die es geht, findet sich in den jeweiligen Widerrufsbedingungen der Kreditverträge. Dort wird auf eine gesetzliche Grundlage verwiesen, die wiederum ihrerseits auf andere Paragraphen verweist. Dieser sogenannte „Kaskadenverweis“ ermöglicht, dass sich kaum ein Verbraucher über die rechtlichen Vorschriften zum Widerruf ausreichend erkundigen kann. Dieses Vorgehen wurde in der Vergangenheit häufig von den Kreditinstituten ausgenutzt um einen wirksamen Widerruf der Kunden zu verhindern. Dieses Vorgehen verstößt jedoch gegen geltendes EU-Recht, nachdem eine Widerrufsbelehrung in klarer und prägnanter Form erfolgen muss. Da jedoch davon auszugehen ist, dass viele Banken es nach wie vor auf ein Urteil ankommen lassen, raten wir Ihnen dringend, anwaltliche Beratung aufzusuchen, wenn sie einen Verbraucherdarlehensvertrag auch erst ab Juni 2010 abgeschlossen haben.

>> Hier alles zum Widerruf von Kreditverträgen

Foto: Pixabay


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Mögliche weitere Fahrverbote nach EuGH-Urteil

Am 26. Juni 2019 hat der Europäische Gerichtshof darüber entschieden, welche Vorgaben bei der Messung von Schadstoffwerten an Messstationen zu beachten sind.

Grund für die Entscheidung war ein belgischer Rechtsstreit, bei dem mehrere Bewohner des Stadtteils Brüssel-Hauptstadt neben der Umweltorganisation ClientEarth die Auffassung vertraten, dass für ihre Region kein angemessener Luftqualitätsplan erstellt wurde. In diesem Kontext wurde der Europäische Gerichtshof befragt, wie das Unionsrecht in diesem Fall von den nationalen Gerichten auszulegen ist. Im Mittelpunkt stand dabei die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa.

Der Europäische Gerichtshof hatte dabei die Fragen zu beurteilen, ob nationale Gerichte den Standort von Messstationen überprüfen können und ob ein Mittelwert aus den Ergebnissen der unterschiedlichen Messstationen gebildet werden darf.

Im Hinblick auf die Frage, ob die Standortwahl für Messstationen der Kontrolle unterliegt, stellte das Gericht fest, dass Bürger die Wahl der Verwaltung überprüfen lassen können. Die Richtlinie enthält klare und detaillierte Regelungen über die Errichtung von Standorten, aber den Behörden steht ein Ermessen zu, das sich der gerichtlichen Kontrolle jedoch nicht entzieht. Insbesondere sind die Behörden verpflichtet, eine Mindestanzahl von Messstationen einzurichten, die darüber hinaus auch Informationen über die am stärksten belasteten Stellen liefern.

Weitergehend verneinte das Gericht die Frage nach einer Bildung des Mittelwertes aus den Ergebnissen aller Messstationen. Das bedeutet, dass die Überschreitung der Grenzwerte an nur einer Stelle ausreicht, um einen Verstoß gegen die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa anzunehmen.

Für Dieselfahrer könnte dieses Urteil nun weitreichende Folgen haben, wenn als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs weitere Fahrverbote folgen. Fahrer eines Dieselfahrzeugs sollten daher dringend ihre Ansprüche prüfen lassen. Wir beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, sich von Ihrem Dieselfahrzeug zu trennen und keine Einschränkungen Ihrer Mobilität hinnehmen zu müssen.

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