Schlagwortarchiv für: Anlegerschutz

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg folgt Rechtsauffassung der Kanzlei

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg folgt der Rechtsauffassung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen bezüglich einer Anlageberatung zu Investitionen bei P&R Container

In einem aktuellen Verfahren stünden dem Anleger somit 30.000 EUR Verzugszinsen zu. In der Sache wurde festgestellt, dass das Prospekt bei einer Beratung rechtzeitig zu übergeben ist, was hier offensichtlich nicht erfolgte.

OLG Urteil P&R -positiv-


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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Urteil zu fehlerhafter Anlageberatung bei Vermittlung von P&R Container Investition

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen erwirkt in Flensburg ein positives Urteil wegen einer Anlageberatung in P&R Container

Die in Kiel ansässige Kanzlei Helge Petersen & Collegen erwirkte vor dem Landgericht Flensburg ein positives Urteil in Sachen P&R Container.
Unser Mandant wurde zu Anlagen in P&R Container beraten. Wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung muss der Beklagte eine Summe von etwa 400.000 EUR an den Kläger zahlen.

LG Urteil P&R

Vor dem Gericht gab es eine gütliche Einigung die mit einer Zahlung von 40.000 EUR an unseren Mandanten rechtskräftig beendet wurde.

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Foto: Pixabay

91.000 EUR nebst Zinsen für unseren Mandanten

Positives Urteil des Landgerichts Oldenburg weil Inhalt und Umfang von Beratungspflichten verletzt wurden

Im strittigen Fall ging es u,a, um eine Anlage in den geschlossenen Sokarfond SolEs 22. Geschlossene Fonds sind hochriskante Anlageformen, die sich nur für erfahrene Anleger eignen können.


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HSC Aufbauplan 8 Portfolio – Anlageberater haftet

Eine Anlage zur Altervorsorge hatte die Mandantin gewünscht und dem Anlageberater erklärt, das Risiko einer Aktienanlage nicht eingehen zu wollen. Empfohlen wurde ihr im Jahr 2008 ein hochriskanter Schiffsfonds, der – ähnlich wie eine Rentenversicherung – monatlich bespart werden sollte.

Bereits in erster Instanz hatte es das Landgericht Hamburg als erwiesen angesehen, dass die Mandantin nicht ordnungsgemäß über die Risiken der ihr empfohlenen Anlage aufgeklärt worden sei. Auf die Berufung des beklagten Beratungsunternehmens sah allerdings auch das Hanseatische Oberlandesgericht keine Veranlassung, das erstinstanzliche Urteil abzuändern.
Vielmehr wies der Senat darauf hin, dass „das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat“. Schließlich folgte das Beratungsunternehmen der Empfehlung des Berufungsgerichts und nahm zur Vermeidung weiterer Kosten die Berufung zurück.

Unsere Mandantin bekommt ihr Geld nebst Zinsen zurück und wird auch ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds wieder los. Darüber hinaus muss die Gegenseite ihr die Kosten des Verfahrens erstatten.


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Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Sieg durch Rücknahme vor dem BGH

Die Hartnäckigkeit und Ausdauer, mit der die Kanzlei Helge Petersen & Collegen für ihre Mandanten eintritt, trägt erneut Früchte. Ein lange währender Rechtsstreit um geschlossene Schiffsfonds fand durch die Rücknahme vor dem BGH ein erfolgreiches Ende.

Die Kanzlei gewann bereits die erste und zweite Instanz, doch bis zum Schluss wollte die gegnerische Partei ihr Verlieren nicht einsehen. Erst kurz vor einem finalen Verfahren vor dem BGH akzeptierten die Beklagten durch die Rücknahme der Berufung vor dem Bundesgerichtshof die Urteile der ersten und zweiten Instanz.


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MCE-Fonds in der Insolvenz – Überhöhte Rückforderungen durch Insolvenzverwalter?

Sicherheit durch Risikoverteilung auf eine große Anzahl verschiedener Schiffe – so wurden die Beteiligungen an der MCE-Fonds-Serie den Anlegern zwischen 2008 und 2012 häufig verkauft. Inzwischen wissen es die Anlageberater von damals ebenso wie die Anleger besser, denn die Fonds befinden sich in der Insolvenz.

Unter dem Aktenzeichen 514 IN 43/18 hat das Amtsgericht Bremen am 11.12.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG eröffnet und den Rechtsanwalt Dr. Timm Gessner zum Insolvenzverwalter bestellt. Am gleichen Tag wurde unter dem Aktenzeichen 514 IN 41/18 auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 05 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG eröffnet, zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Caroline Stevens zur Insolvenzverwalterin bestellt. Unter dem Aktenzeichen 514 IN 44/18 wurde schließlich die Rechtsanwältin Carolin Beyß zur Insolvenzverwalterin über das Vermögen der MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG bestellt. Alle drei Anwältinnen/Anwälte sind für die Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung tätig.

Aktuell erhalten die Anleger Post von der Insolvenzverwaltung und werden aufgefordert, die bereits erhaltenen Ausschüttungen in voller Höhe wieder zurückzuzahlen. Dabei stützt sich die Insolvenzverwaltung auf die Regelung in § 172 Abs. 4 HGB, wonach Auszahlungen, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt waren, zum Wohle der Gläubiger der insolventen Gesellschaften wieder zurückgeführt werden müssen. Es verwirklicht sich nun das sog. Nachhaftungsrisiko, über welches die Anleger beim Erwerb der Anlage nahezu regelmäßig nicht aufgeklärt worden sein dürften.

Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter zu einer solchen Rückforderung also durchaus berechtigt. Zumindest im Falle des MCE Fonds 04 sowie des MCE Fonds 05 allerdings bestehen erhebliche Zweifel hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Rückforderungen. So berichten Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen etwa, dass der zurückgeforderte Gesamtbetrag höher liege als die Summe der tatsächlich erhaltenen Ausschüttungen. Eine derartige Nachschusspflicht besteht bei den MCE Fonds allerdings nicht.

Hinzu kommt, dass nach den Gesellschaftsverträgen die sog. Nachhaftung auf 10% der jeweiligen Kommanditeinlage beschränkt ist mit der Folge, dass maximal ein Betrag zurückgefordert werden kann, der 10% der ursprünglichen Einlage (ohne Agio) nicht übersteigt. Auch insoweit ergibt sich aus Anschreiben, die der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegen, dass die Rückforderungen deutlich höher ausfallen.

Des Weiteren hat die Insolvenzverwaltung in den der Kanzlei vorliegenden Schreiben lediglich behauptet, dass eine Schuld der Gesellschaft bestehe und dass die zur Verfügung stehende Masse nicht ausreiche, die bestehenden Verbindlichkeiten zu befriedigen. Inwieweit es tatsächlich erforderlich ist, die Kommanditisten heranzuziehen, wird nicht näher belegt. Einen Auszug aus der Insolvenztabelle, dem man die Höhe der angemeldeten Forderungen entnehmen könnte sowie den Umstand, inwieweit diese tatsächlich zur Tabelle genommen, bestritten oder gar zurückgenommen wurden, hat die Insolvenzverwaltung den Anschreiben nicht beigefügt.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Kanzlei Helge Petersen & Collegen haben Anleger der MCE Fonds daher allen Anlass, die gegen sie geltend gemachten Rückzahlungsansprüche sorgfältig zu prüfen. Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Helge Petersen, sich anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Zahlungen geleistet werden, die dem Insolvenzverwalter möglicherweise nicht zustehen.


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Engel & Völkers – Ausrichter des WTA Tennis-Turniers in Bad Homburg gibt sich zugeknöpft

Wie bereits berichtet, fand vom 20. bis zum 26.06.2021 ein WTA Tennis-Turnier in Bad Homburg statt. Mit dabei waren bekannte Tennisgrößen wie etwa Angelique Kerber, Andrea Petkovic und Victoria Azarenka.

Gesponsert wurde das Turnier u.a. von der Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH, die wiederum von der Engel & Völkers AG beherrscht wird. Die Beherrschung geht offensichtlich so weit, dass auf diesem Turnier schlicht mit der Marke „Engel & Völkers“ geworben wird und so der Eindruck entsteht, Sponsor sei das bekannte Immobilien-Unternehmen „Engel & Völkers AG“:

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Quelle: News – Bad Homburg Open (badhomburg-open.de)

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Quelle: News – Bad Homburg Open (badhomburg-open.de)

Anleger, die bei dem Immobilienprojekt Forest Lakes Country Club im kanadischen Nova Scotia viel Geld verloren haben, erleben ein Déjà-vu. Denn auch sie hatten den Eindruck, hinter dem zwischenzeitlich gescheiterten Projekt in Kanada, welches seit 2010 exklusiv von der Engel & Völkers Resorts GmbH in Deutschland, Österreich und der Schweiz vermittelt worden war, stünde mit all seiner Expertise und Finanzkraft der bekannte Makler aus Hamburg. Denn auch im Zuge des Vertriebs der kanadischen Immobilienanlagen wurde nach ihrer Wahrnehmung stets die Marke „Engel & Völkers“ in den Vordergrund gerückt. Tatsächlich unterlagen die Investoren allerdings einer Täuschung, denn bei dem exklusiven Vermittler handelte es sich lediglich um einen Lizenznehmer von „Engel & Völkers“, dem es aufgrund einer Lizenz, für welche Gebühren an „Engel & Völkers“ zu zahlen waren, gestattet war, den Markennamen und den jedenfalls damals untadeligen Ruf von „Engel & Völkers“ für die eigenen Geschäfte zu nutzen.

In einer Anfrage vom 18.06.2021 wandte sich die Kanzlei Helge Petersen & Collegen, die eine Vielzahl geschädigter Anleger des Forest Lakes Country Clubs vertreten, an den Veranstalter des Turniers und fragte dort nach, wie dieser das Sponsoring durch die Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH vertreten kann. Die Pressestelle des Veranstalters gab sich zugeknöpft und teilte bereits am Folgetag lediglich mit, dass „wir … uns grundsätzlich nicht zu den geschäftlichen Angelegenheiten unserer Sponsoren und Partner“ äußern. (Link zum Text der beiden E-Mails s.u.)

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Es hat den Anschein, dass man sich in Bad Homburg mit derlei Nebensächlichkeiten nicht belasten und es sich insbesondere nicht mit einem potenten Sponsor verderben möchte. Dabei hätten es nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen die Besucher des Turniers verdient, über das Thema „Engel & Völkers“ informiert zu werden, handelt es sich doch um eine mögliche Klientel des bekannten Maklers.


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Engel & Völkers sponsert das Bad Homburger WTA Tennis-Turnier

Das Firmenkonsortium des Immobilienmaklers könnte aus Sicht der Anlegerschutz-Kanzlei Helge Petersen & Collegen aus Kiel hunderte von Anlegern um ihr Vermögen gebracht haben.

Wie der Kanzlei zugetragen wurde, soll die bekannte Immobilienagentur Engel & Völkers Hauptsponsor des Bad Homburger WTA Tennis-Turnier sein, welches vom 20. Bis zum 26.06.2021 stattfindet. Glaubt man dem Bad Homburger Stadtmagazin „Louise“ (Ausgabe 6/2021), dann handelt es sich bei dem Sponsor um die Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH. Diese wiederum wird ausweislich der Bekanntmachung im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB 156299) vom 30.07.2020 von der Engel & Völkers AG beherrscht, mit welcher im Juli 2020 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen wurde. Zumindest „indirekt“ wird das Turnier also doch von der Engel & Völkers AG gesponsert.

Bad Homburger WTA Tennis-Turnier

Nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen könnte die Engel & Völkers AG als Lizenzgeberin der Marke Engel & Völkers am Vermögensverlust hunderter Anleger mitverdient haben. So vergibt Engel & Völkers Lizenzen mit ihrem Namen und hat damit ein weitverzweigtes und -verstricktes Netzwerk von Tochter- und Franchiseunternehmen geschaffen. An einigen Stellen dürfte dieses Netzwerk nach der Auffassung der Kanzlei rechtlich zweifelhafte Methoden angewendet haben und dadurch maßgeblich zu einem Anlageskandal beigetragen haben.

Jeweils unter dem Namen Engel & Völkers Resorts vermittelten zwei Franchiseunternehmen Grundstücke u.a. in Dubai und Canada. Die Bauunternehmer vor Ort gingen pleite und die Anleger verloren ihr Geld. In beiden Fällen wies die Engel & Völkers AG jedwede Verantwortung von sich, als sich herausstellte, dass die Bauträger ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnten. Kunden, die von einem der Franchisenehmer an diese Bauprojekte vermittelt worden waren, hat die Engel & Völkers AG nicht informiert.

Trotz des Bekanntwerdens dieses Skandals dürften nach Auffassung der Kanzlei die Provisionsgelder für diese Vermittlungen aber einbehalten worden sein. Als wie seriös kann die Sponsorenschaft von Engel & Völkers bewertet werden, sollten sich diese Vorwürfe erhärten?

Die „Wirtschaftswoche“ (Engel & Völkers- Maklerorganisation weist Verantwortung von sich), das „Handelsblatt“ und FRONTAL 21 haben über den Fall „Engel & Völkers“ ausführlich berichtet. Erste Prozesse gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH vor dem Hamburger Landgericht verliefen positiv für die Anleger.

Gerne steht Ihnen die Anwaltskanzlei Helge Petersen, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger vertritt, für weitere Gespräche zur Verfügung.

Titelfoto: Pixabay


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Engel & Völkers – Jetzt machen auch die Anleger selbst mobil

Die Lage im Skandal um die Engel & Völkers Resorts GmbH und Herrn Ralf Viereck spitzt sich weiter zu.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat das Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der von den Beklagten allerdings nicht angenommen wurde. In einem anderen Verfahren hat das Landgericht Hamburg die Engel & Völkers Resorts GmbH bereits zum Schadensersatz verurteilt. Dieses Urteil muss nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hoffentlich rechtskräftig werden.

Der Rechtsanwalt Helge Petersen hat zwischenzeitlich auch von einer Gruppe von Geschädigten, die in das kanadische Projekt im Forest Lakes Country Club investiert haben, das Mandat bekommen, für die Mitglieder dieser Gruppe mit der Engel & Völkers AG in Verhandlungen einzutreten. Die Mitglieder der Gruppe eint insbesondere die feste Überzeugung, dass sie niemals die Anlagen getätigt hätten, wenn nicht der untadelige Name Engel & Völkers als „Qualitätssiegel“ für das Investment in Kanada gestanden hätte.

Helge Petersen selber sieht eine jahrelange Kette an Gesellschaften, die den Namen Engel & Völkers nutzen, um mit diesem Ruf Kapitalanlageprodukte zu vertreiben, denen nach seinem Verständnis jeweils das Risiko eines Totalverlustes anhaftet. Aktuell sieht er die EV Digital Invest GmbH, bei der es sich ausweislich der Homepage der Gesellschaft um eine Lizenzpartnerin der Engel & Völkers Marken GmbH & Co.KG handelt,

EV Digital Invest GmbH

als eine solche Gesellschaft, bei der er nur eine GmbH als „Garantiegeberin“ für das Gelingen erkennen kann.

Nach Meinung des Rechtsanwaltes Helge Petersen scheint es sich also um eine dauerhafte Masche zu handeln, weshalb er sich fragt, ob die Engel & Völkers AG nicht nur als Makler tätig ist, sondern darüber hinaus auf dem sog. Graue Kapitalmarkt Vertriebsunterstützung mit angehängten Makler leistet?

Die Gruppe der durch das Projekt Forest Lakes Country Club Geschädigten jedenfalls will nun vor ausgesuchten Filialen und der Hauptstelle von Engel & Völkers auf die Probleme aufmerksam machen, die mit diesem Namen zusammenhängen. Nur die Corona-Pandemie verhindert aktuell größere Demonstrationen und Aktionen vor Geschäftsstellen von Engel & Völkers.

Auf die schriftliche Anfrage an die Engel & Völkers AG, Herrn Christian Völkers als Vorsitzender des Aufsichtsrates sowie die Vorstände Sven Odia, Kai Enders, Paloma Pérez Bravo und Thilo von Trotha, inwieweit diese bereit wären, Aufklärung zu leisten und sich an einer Lösung für die geschädigten Anleger zu beteiligen, ließen diese durch Rechtsanwalt Dr. Jan Erik Spangenberg aus Hamburg lediglich erklären, sich „mit allen ihr zustehenden strafrechtlichen, berufsrechtlichen und zivilrechtlichen Behelfen verteidigen“ zu werden.

Schreiben vo 19.04.2021
Antwortschreiben vom 30.04.2021

Helge Petersen, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht kann für die abweisende Haltung bei der Engel & Völkers AG kein rechtes Verständnis aufbringen. Er ist weiterhin der Meinung, dass es nicht der feinen Hamburger Kaufmannsart entspricht, sich hinter Lizenzmodellen zu verstecken. Kann man – so fragt Helge Petersen – einem Makler mit solcherlei Herangehensweise noch vertrauen?

Titelfoto: Pixabay


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Fortsetzung im Prozess um das Projekt von Engel & Völkers im kanadischen Nova Scotia

Wie bereits am 14.12.2020 berichtet, hat es zwischenzeitlich einen zweiten Verhandlungstermin in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gegeben, in welchem wir für einen Investor Schadensersatzansprüche gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck im Zusammenhang mit einer Geldanlage in den Forest Lakes Country Club geltend machen.

In diesem Termin wurde die Sach- und Rechtslage erneut umfassend erörtert und erneut hat das Gericht einen Vergleich angeregt. Einzelheiten einer möglichen Einigung wurden zwar diskutiert, ein Ergebnis konnte allerdings auch in diesem Termin nicht erzielt werden. Das Gericht hat den Parteien die Möglichkeit eingeräumt, binnen eines Monats noch zu den Erörterungen im Termin eine Stellungnahme abzugeben. Dann – so das Gericht – wolle es einen schriftlichen Einigungsvorschlag unterbreiten.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen sieht sich nach dem Fortsetzungstermin weiterhin auf einem guten Kurs. Nach wie vor steht nicht nur eine fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Grundstücksinvestments, sondern auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) im Raum, der wiederum nicht nur eine zivilrechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz auslösen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Nach Auffassung des Fachanwaltes Helge Petersen wäre daher insbesondere Herr Viereck gut beraten, sich einer gütlichen Einigung nicht zu verschließen.

Rechtsanwalt Helge Petersen sieht die Engel & Völkers AG in der Verantwortung

Darüber hinaus sieht Rechtsanwalt Helge Petersen aber auch weiterhin die Engel & Völkers AG in der Verantwortung für diejenigen Schäden, die den Anlegern im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt entstanden sind bzw. entstehen. Tatsächlich scheint die Engel & Völkers AG nämlich nicht nur Lizenzgeberin der Engel & Völkes Resorts GmbH gewesen zu sein, sondern hat diese wohl auch aktiv beim Vertrieb der Anlage unterstützt, indem sie beispielsweise potentielle Kunden aus dem eigenen Kundenstamm vermittelte. So haben uns Mandanten berichtet, dass sie zunächst bezüglich des Erwerbs oder der Veräußerung einer Immobilie mit dem Maklerunternehmen „Engel & Völkers“ in Kontakt gestanden hätten. Ohne zuvor ein entsprechendes Interesse geäußert zu haben, hätten sie dann irgendwann eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung erhalten, auf welcher das Projekt Forest Lakes County Club vorgestellt wurde.

„Ich habe den Verdacht“ – so Rechtsanwalt Helge Petersen – „dass hier ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen Kundendaten zu Akquisezwecken weitergeleitet wurden.“ Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wirft sich die Frage auf, inwieweit die Engel & Völkers AG ihrerseits durch die Weitergabe der Daten Beihilfe zu dem im Raume stehenden Verstoß gegen das KWG geleistet hat.

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

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