Urteil zu fehlerhafter Anlageberatung bei Vermittlung von P&R Container Investition

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen erwirkt in Flensburg ein positives Urteil wegen einer Anlageberatung in P&R Container

Die in Kiel ansässige Kanzlei Helge Petersen & Collegen erwirkte vor dem Landgericht Flensburg ein positives Urteil in Sachen P&R Container.
Unser Mandant wurde zu Anlagen in P&R Container beraten. Wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung muss der Beklagte eine Summe von etwa 400.000 EUR an den Kläger zahlen.

LG Urteil P&R

Vor dem Gericht gab es eine gütliche Einigung die mit einer Zahlung von 40.000 EUR an unseren Mandanten rechtskräftig beendet wurde.

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91.000 EUR nebst Zinsen für unseren Mandanten

Positives Urteil des Landgerichts Oldenburg weil Inhalt und Umfang von Beratungspflichten verletzt wurden

Im strittigen Fall ging es u,a, um eine Anlage in den geschlossenen Sokarfond SolEs 22. Geschlossene Fonds sind hochriskante Anlageformen, die sich nur für erfahrene Anleger eignen können.


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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Weiterer positiver Vergleich in Sachen P&R Container

Die in Kiel ansässige Kanzlei Helge Petersen & Collegen erreichte vor dem Oberlandesgericht München einen positives Vergleich.
Unser Mandant wurde zuvor zu Anlagen in P&R Container beraten.

Vergleich P&R Container Beratung

Vor dem Gericht gab es eine gütliche Einigung die mit einer Zahlung von über 16.000 EUR beendet wurde.

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Kanzlei Helge Petersen & Collegen erwirkt in Berlin ein positives Urteil wegen einer Anlageberatung in P&R Container

Die in Kiel ansässige Kanzlei Helge Petersen & Collegen erwirkte vor dem Landgericht Berlin ein positives Urteil gegen die AVB Team Finanz- und Versicherungsmakler GmbH.
Unser Mandant wurde vom genannten Unternehmen zu Anlagen in P&R Container beraten.

Urteil gegen AVB Team Finanz- und Versicherungsmakler GmbH

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Urteil gegen AVB Team Finanz- und Versicherungsmakler GmbH

 

Vor dem Gericht gab es eine gütliche Einigung die mit einer Zahlung von 40.000 EUR an unseren Mandanten rechtskräftig beendet wurde.

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P&R-Skandal: Jetzt fordert der Insolvenzverwalter ganz konkret die Rückzahlung bereits erbrachter Mieten und Rückkaufpreise

Anleger der insolventen P&R Container-Gesellschaften stehen voller Angst gegenüber den aktuellen Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Dieser hat zuletzt eine Vielzahl ehemaliger und aktueller Anleger aufgefordert, Mietzahlungen sowie Kaufpreiszahlungen, die von P&R bezüglich des Rückkaufes von Containern aus einem ausgelaufenen Vertrag erfolgten, wieder zu erstatten. Betroffen sind Zahlungen, die bis zu vier Jahre vor der Insolvenz geleistet wurden und nicht selten handelt es sich um fünfstellige Beträge. Insolvenzgeschädigt scheinen jetzt also nicht nur diejenigen Anleger zu sein, die vergeblich auf die (vollständige) Erfüllung der Verträge gehofft haben, sondern auch solche, die Rückflüsse aus einem Containerinvestment bereits erhalten haben.

Angst ist jedoch auch in dieser Situation ein schlechter Ratgeber.

Die Anschreiben des Insolvenzverwalters sind im Grunde genommen selbsterklärend. Dieser ist in der Vergangenheit schon mehrfach an die Gläubiger der P&R-Gesellschaften herangetreten und hatte diesen den Abschluss einer sog. Hemmungsvereinbarung angetragen. In den jetzt aktuell letzten Schreiben macht er konkret bezifferte Ansprüche geltend, fordert zur kurzfristigen Regulierung auf und droht andernfalls mit der gerichtlichen Geltendmachung. Alternativ bietet er allerdings auch noch einmal den Abschluss einer Hemmungsvereinbarung an.

Hintergrund war bzw. ist, dass der Insolvenzverwalter gesetzlich verpflichtet ist, für die Insolvenzmasse alle Ansprüche geltend zu machen, die zu einer Mehrung der Masse führen (können). Tatsächlich verhält es sich so, dass der Insolvenzverwalter den rechtlichen Standpunkt vertritt, wonach er Gelder, die bereits vor der Insolvenz an die Investoren ausgezahlt wurden, im Wege der Insolvenzanfechtung (§ 134 Abs. 1 InsO) von den Investoren zurückverlangen kann.

Da dies rechtlich umstritten ist, hat der Insolvenzverwalter zunächst verschiedene Musterverfahren eingeleitet, von deren Ausgang er abhängig macht, ob er seine (vermeintlichen) Ansprüche tatsächlich gegen alle Investoren geltend macht (wenn ihm in den Musterverfahren höchstrichterlich bestätigt wird, dass er zu einer solchen Geltendmachung berechtigt ist) oder ob er hierauf grundsätzlich verzichtet (wenn ihm in den Musterverfahren höchstrichterlich bestätigt wird, dass er zu einer solchen Geltendmachung nicht berechtigt ist). Diese Musterverfahren laufen noch und eine höchstrichterliche Entscheidung steht in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

Im Hinblick auf die gesetzlichen Verjährungsfristen müsste der Insolvenzverwalter daher alle etwaigen Ansprüche vor Eintritt der Verjährung gerichtlich geltend machen, weil nur so der Eintritt der Verjährung verhindert („gehemmt“) werden kann. Der Insolvenzverwalter müsste neben den Musterverfahren also zahlreiche weitere Prozesse führen und entsprechende Kosten auslösen, ohne zu wissen, ob seine (vermeintlichen) Ansprüche tatsächlich bestehen oder ob die Gerichte der Auffassung sind, dass bestimmte Ansprüche eben nicht bestehen.

Verliert er am Ende die Verfahren, dann gehen die Kosten dieser gerichtlichen Verfahren zu Lasten der Insolvenzmasse und stehen insoweit nicht mehr für die geschädigten Investoren zur Auszahlung zur Verfügung.

Eine solche gerichtliche Geltendmachung wäre dann nicht notwendig, wenn der Insolvenzverwalter mit dem jeweiligen (vermeintlichen) Schuldner eine Vereinbarung trifft, nach welcher der Schuldner verbindlich erklärt, für einen bestimmten Zeitraum – hier bis zum 31.12.2023 – darauf zu verzichten, sich auf den Eintritt der Verjährung zu berufen, selbst wenn diese Frist zwischenzeitlich abgelaufen sein sollte.

Konkrete Forderung beziffert und zugleich noch einmal den Abschluss einer Hemmungsvereinbarung angeboten

Da der Insolvenzverwalter zum Jahresende 2021 alle Investoren, die bis dahin keine Hemmungsvereinbarung mit ihm getroffen haben, gerichtlich in Anspruch nehmen müsste, um die (möglichen) Ansprüche der Insolvenzmasse vor Verjährung zu schützen, hat er jetzt eine konkrete Forderung beziffert und zugleich noch einmal den Abschluss einer Hemmungsvereinbarung angeboten.

Eine konkrete Handlungsempfehlung können wir an dieser Stelle nicht geben. Sofern die Hemmungsvereinbarung unterschrieben wird, verzichtet der Anleger bis zum 31.12.2023 auf das Recht, sich gegen eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter mit der Einrede der Verjährung verteidigen zu können. Im Gegenzug wird der Anleger dafür (zunächst) von einem gerichtlichen Verfahren verschont, welches sich möglicherweise eines Tages als sinnlos erweist. Sofern die Hemmungsvereinbarung nicht unterschrieben wird, müssen die betroffenen Anleger damit rechnen, vom Insolvenzverwalter gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Erweist sich das Verfahren am Ende als sinnlos, muss der Insolvenzverwalter den in diesen Prozessen obsiegenden Anlegern zwar deren Kosten für das gerichtliche Verfahren ersetzen. Die hierfür aufgewendeten Geldmittel fehlen dann aber wiederum der Insolvenzmasse, so dass die Insolvenzquote entsprechend geringer ausfällt.

P&R – Zahlungsaufforderung erhalten?

Sie haben auch eine Zahlungsaufforderung erhalten? Dann heißt es zunächst einmal Ruhe bewahren und sich der Handlungsoptionen bewusst zu werden, um dann eine Entscheidung zu treffen.

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HSC Aufbauplan 8 Portfolio – Anlageberater haftet

Eine Anlage zur Altervorsorge hatte die Mandantin gewünscht und dem Anlageberater erklärt, das Risiko einer Aktienanlage nicht eingehen zu wollen. Empfohlen wurde ihr im Jahr 2008 ein hochriskanter Schiffsfonds, der – ähnlich wie eine Rentenversicherung – monatlich bespart werden sollte.

Bereits in erster Instanz hatte es das Landgericht Hamburg als erwiesen angesehen, dass die Mandantin nicht ordnungsgemäß über die Risiken der ihr empfohlenen Anlage aufgeklärt worden sei. Auf die Berufung des beklagten Beratungsunternehmens sah allerdings auch das Hanseatische Oberlandesgericht keine Veranlassung, das erstinstanzliche Urteil abzuändern.
Vielmehr wies der Senat darauf hin, dass „das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat“. Schließlich folgte das Beratungsunternehmen der Empfehlung des Berufungsgerichts und nahm zur Vermeidung weiterer Kosten die Berufung zurück.

Unsere Mandantin bekommt ihr Geld nebst Zinsen zurück und wird auch ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds wieder los. Darüber hinaus muss die Gegenseite ihr die Kosten des Verfahrens erstatten.


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Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Sieg durch Rücknahme vor dem BGH

Die Hartnäckigkeit und Ausdauer, mit der die Kanzlei Helge Petersen & Collegen für ihre Mandanten eintritt, trägt erneut Früchte. Ein lange währender Rechtsstreit um geschlossene Schiffsfonds fand durch die Rücknahme vor dem BGH ein erfolgreiches Ende.

Die Kanzlei gewann bereits die erste und zweite Instanz, doch bis zum Schluss wollte die gegnerische Partei ihr Verlieren nicht einsehen. Erst kurz vor einem finalen Verfahren vor dem BGH akzeptierten die Beklagten durch die Rücknahme der Berufung vor dem Bundesgerichtshof die Urteile der ersten und zweiten Instanz.


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Engel & Völkers AG – britischer Investor steigt ein

Werden Anteile der Engel & Völkers AG zu Geld gemacht, weil eine der Öffentlichkeit noch unbekannte Haftungswelle gegen die AG bevor steht?

Laut einem Bericht auf finance-magazin.de soll die britische Private-Equity-Gesellschaft Permira mit Sitz in London rund 60% der Anteile an der Engel & Völkers AG übernehmen. Ein konkreter Kaufpreis wurde bisher nicht bekannt. Das Unternehmen soll jedoch einen Wert von etwa EUR 700 Mio. aufweisen, so dass der Mehrheitsanteil von 60% einen Wert von ca. EUR 400 Mio. aufweisen könnte. Das Geschäft soll digitalisiert und über die Plattform von Engel & Völkers weiter angekurbelt werden.

Ob die Verantwortlichen bei Permira aber auch um die Verwicklung ihres Investmentobjektes in den Immobilienskandal rund um das kanadische Projekt im Forest Lakes Country Club wissen? Das sollten sie eigentlich, denn – wie bei derartigen Unternehmenskäufen üblich – werden vor einer solchen Übernahme umfangreiche Prüfungen (Due-Diligence) durchgeführt, um etwa rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und steuerliche Risiken zu ermitteln und zu bewerten.

In der Geschichte von Firmenverkäufen stehen nicht selten Probleme im Raum, die dann für den Käufer größer werden – wie etwa beim Verkauf von Monsanto an Bayer oder beim Verkauf der AWD durch Carsten Maschmeyer an Swiss Life. In beiden Fällen kam es nach Abwicklung der Verkäufe zu regelrechten Klagewellen, was für die jeweiligen Erwerber umso unerfreulicher war, als dass Gegenstand dieser Verfahren nicht etwa die Übernahmen selbst, sondern vielmehr „Altlasten“ waren, die den übernommenen Unternehmen noch „anhafteten“.

Droht der Permira ähnliches Ungemach? Rechtsanwalt Helge Petersen erklärt, dass er inzwischen nicht nur von einzelnen Geschädigten, die Geld im kanadischen Immobilienprojekt verloren haben, sondern auch aus Beraterkreisen angesprochen wird, die einigen hundert Betroffenen ebenfalls eine Investition in das Resort vermittelt und dabei auf den untadeligen Namen von „Engel & Völkers“ vertraut hätten.

Ob das „System“, sich von jeglicher Haftung zu befreien, indem man ein Franchise-System aufbaut und die Verantwortung für konkrete Projekte auf den Franchisenehmer abwälzt, irgendwann einmal von einem deutschen Gericht aufgebrochen wird, bleibt abzuwarten. Allerdings dürfte der Ruf von „Engel & Völkers“ bereits heute schon nicht unerheblich beschädigt sein. Namhafte Zeitungen und öffentlich-rechtliche Fernsehsender (Verlinkung zu den Artikeln/Fernsehberichten) berichteten schon über Verknüpfungen und Gerichtsverhandlungen. Die Permira jedenfalls scheint künftig Lizenznehmer stärker kontrollieren und die Lizenzvergabe selbst stärker reglementieren zu wollen.

Ein großer Kreis von betroffenen Anlegern, die von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen betreut werden, ist sich jedenfalls einig, dass sie so lange keine Ruhe geben werden, bis die Engel & Völkers AG für die Machenschaften ihrer Franchisenehmerin, der Engel & Völkers Resorts GmbH, konkrete Kompensationen zahlt. Aus der Gruppe der Geschädigten ist zu hören, dass bisher insbesondere die Pandemie-Regelungen verhindert haben, dass betroffene Anleger ihren Unmut direkt etwa vor der Stadthausbrücke oder dem neuen Headquarters im Überseequartier in Hamburg oder beliebigen sonstigen Büros im gesamten Bundesgebiet kund tun. Dies könnte im Hinblick auf die Verhandlungen zwischen der Engel & Völkers AG einerseits sowie der Permira andererseits von beiden Beteiligten als störend empfunden werden.

Sowohl für die Engel & Völkers AG als auch für die Permira könnte sich daher der Einstieg des britischen Investors als „der“ passende Umstand darstellen, die „lästige“ Baustelle rund um das kanadische Immobilienprojekt zu beenden und unabhängig von irgendwelchen rechtlichen und/oder moralischen Verpflichtungen mit den geschädigten Anleger eine gemeinsame Lösung zu finden. Selbst in der Summe handelt es sich bei den Anlagebeträgen um die sprichwörtlichen „Peanuts“ im Verhältnis zum Investitionsvolumen der Permira.


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MCE-Fonds in der Insolvenz – Überhöhte Rückforderungen durch Insolvenzverwalter?

Sicherheit durch Risikoverteilung auf eine große Anzahl verschiedener Schiffe – so wurden die Beteiligungen an der MCE-Fonds-Serie den Anlegern zwischen 2008 und 2012 häufig verkauft. Inzwischen wissen es die Anlageberater von damals ebenso wie die Anleger besser, denn die Fonds befinden sich in der Insolvenz.

Unter dem Aktenzeichen 514 IN 43/18 hat das Amtsgericht Bremen am 11.12.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG eröffnet und den Rechtsanwalt Dr. Timm Gessner zum Insolvenzverwalter bestellt. Am gleichen Tag wurde unter dem Aktenzeichen 514 IN 41/18 auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 05 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG eröffnet, zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Caroline Stevens zur Insolvenzverwalterin bestellt. Unter dem Aktenzeichen 514 IN 44/18 wurde schließlich die Rechtsanwältin Carolin Beyß zur Insolvenzverwalterin über das Vermögen der MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG bestellt. Alle drei Anwältinnen/Anwälte sind für die Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung tätig.

Aktuell erhalten die Anleger Post von der Insolvenzverwaltung und werden aufgefordert, die bereits erhaltenen Ausschüttungen in voller Höhe wieder zurückzuzahlen. Dabei stützt sich die Insolvenzverwaltung auf die Regelung in § 172 Abs. 4 HGB, wonach Auszahlungen, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt waren, zum Wohle der Gläubiger der insolventen Gesellschaften wieder zurückgeführt werden müssen. Es verwirklicht sich nun das sog. Nachhaftungsrisiko, über welches die Anleger beim Erwerb der Anlage nahezu regelmäßig nicht aufgeklärt worden sein dürften.

Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter zu einer solchen Rückforderung also durchaus berechtigt. Zumindest im Falle des MCE Fonds 04 sowie des MCE Fonds 05 allerdings bestehen erhebliche Zweifel hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Rückforderungen. So berichten Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen etwa, dass der zurückgeforderte Gesamtbetrag höher liege als die Summe der tatsächlich erhaltenen Ausschüttungen. Eine derartige Nachschusspflicht besteht bei den MCE Fonds allerdings nicht.

Hinzu kommt, dass nach den Gesellschaftsverträgen die sog. Nachhaftung auf 10% der jeweiligen Kommanditeinlage beschränkt ist mit der Folge, dass maximal ein Betrag zurückgefordert werden kann, der 10% der ursprünglichen Einlage (ohne Agio) nicht übersteigt. Auch insoweit ergibt sich aus Anschreiben, die der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegen, dass die Rückforderungen deutlich höher ausfallen.

Des Weiteren hat die Insolvenzverwaltung in den der Kanzlei vorliegenden Schreiben lediglich behauptet, dass eine Schuld der Gesellschaft bestehe und dass die zur Verfügung stehende Masse nicht ausreiche, die bestehenden Verbindlichkeiten zu befriedigen. Inwieweit es tatsächlich erforderlich ist, die Kommanditisten heranzuziehen, wird nicht näher belegt. Einen Auszug aus der Insolvenztabelle, dem man die Höhe der angemeldeten Forderungen entnehmen könnte sowie den Umstand, inwieweit diese tatsächlich zur Tabelle genommen, bestritten oder gar zurückgenommen wurden, hat die Insolvenzverwaltung den Anschreiben nicht beigefügt.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Kanzlei Helge Petersen & Collegen haben Anleger der MCE Fonds daher allen Anlass, die gegen sie geltend gemachten Rückzahlungsansprüche sorgfältig zu prüfen. Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Helge Petersen, sich anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Zahlungen geleistet werden, die dem Insolvenzverwalter möglicherweise nicht zustehen.


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Engel & Völkers – Ausrichter des WTA Tennis-Turniers in Bad Homburg gibt sich zugeknöpft

Wie bereits berichtet, fand vom 20. bis zum 26.06.2021 ein WTA Tennis-Turnier in Bad Homburg statt. Mit dabei waren bekannte Tennisgrößen wie etwa Angelique Kerber, Andrea Petkovic und Victoria Azarenka.

Gesponsert wurde das Turnier u.a. von der Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH, die wiederum von der Engel & Völkers AG beherrscht wird. Die Beherrschung geht offensichtlich so weit, dass auf diesem Turnier schlicht mit der Marke „Engel & Völkers“ geworben wird und so der Eindruck entsteht, Sponsor sei das bekannte Immobilien-Unternehmen „Engel & Völkers AG“:

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Quelle: News – Bad Homburg Open (badhomburg-open.de)

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Quelle: News – Bad Homburg Open (badhomburg-open.de)

Anleger, die bei dem Immobilienprojekt Forest Lakes Country Club im kanadischen Nova Scotia viel Geld verloren haben, erleben ein Déjà-vu. Denn auch sie hatten den Eindruck, hinter dem zwischenzeitlich gescheiterten Projekt in Kanada, welches seit 2010 exklusiv von der Engel & Völkers Resorts GmbH in Deutschland, Österreich und der Schweiz vermittelt worden war, stünde mit all seiner Expertise und Finanzkraft der bekannte Makler aus Hamburg. Denn auch im Zuge des Vertriebs der kanadischen Immobilienanlagen wurde nach ihrer Wahrnehmung stets die Marke „Engel & Völkers“ in den Vordergrund gerückt. Tatsächlich unterlagen die Investoren allerdings einer Täuschung, denn bei dem exklusiven Vermittler handelte es sich lediglich um einen Lizenznehmer von „Engel & Völkers“, dem es aufgrund einer Lizenz, für welche Gebühren an „Engel & Völkers“ zu zahlen waren, gestattet war, den Markennamen und den jedenfalls damals untadeligen Ruf von „Engel & Völkers“ für die eigenen Geschäfte zu nutzen.

In einer Anfrage vom 18.06.2021 wandte sich die Kanzlei Helge Petersen & Collegen, die eine Vielzahl geschädigter Anleger des Forest Lakes Country Clubs vertreten, an den Veranstalter des Turniers und fragte dort nach, wie dieser das Sponsoring durch die Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH vertreten kann. Die Pressestelle des Veranstalters gab sich zugeknöpft und teilte bereits am Folgetag lediglich mit, dass „wir … uns grundsätzlich nicht zu den geschäftlichen Angelegenheiten unserer Sponsoren und Partner“ äußern. (Link zum Text der beiden E-Mails s.u.)

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Es hat den Anschein, dass man sich in Bad Homburg mit derlei Nebensächlichkeiten nicht belasten und es sich insbesondere nicht mit einem potenten Sponsor verderben möchte. Dabei hätten es nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen die Besucher des Turniers verdient, über das Thema „Engel & Völkers“ informiert zu werden, handelt es sich doch um eine mögliche Klientel des bekannten Maklers.


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