Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Sieg durch Rücknahme vor dem BGH

Die Hartnäckigkeit und Ausdauer, mit der die Kanzlei Helge Petersen & Collegen für ihre Mandanten eintritt, trägt erneut Früchte. Ein lange währender Rechtsstreit um geschlossene Schiffsfonds fand durch die Rücknahme vor dem BGH ein erfolgreiches Ende.

Die Kanzlei gewann bereits die erste und zweite Instanz, doch bis zum Schluss wollte die gegnerische Partei ihr Verlieren nicht einsehen. Erst kurz vor einem finalen Verfahren vor dem BGH akzeptierten die Beklagten durch die Rücknahme der Berufung vor dem Bundesgerichtshof die Urteile der ersten und zweiten Instanz.


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Engel & Völkers AG – britischer Investor steigt ein

Werden Anteile der Engel & Völkers AG zu Geld gemacht, weil eine der Öffentlichkeit noch unbekannte Haftungswelle gegen die AG bevor steht?

Laut einem Bericht auf finance-magazin.de soll die britische Private-Equity-Gesellschaft Permira mit Sitz in London rund 60% der Anteile an der Engel & Völkers AG übernehmen. Ein konkreter Kaufpreis wurde bisher nicht bekannt. Das Unternehmen soll jedoch einen Wert von etwa EUR 700 Mio. aufweisen, so dass der Mehrheitsanteil von 60% einen Wert von ca. EUR 400 Mio. aufweisen könnte. Das Geschäft soll digitalisiert und über die Plattform von Engel & Völkers weiter angekurbelt werden.

Ob die Verantwortlichen bei Permira aber auch um die Verwicklung ihres Investmentobjektes in den Immobilienskandal rund um das kanadische Projekt im Forest Lakes Country Club wissen? Das sollten sie eigentlich, denn – wie bei derartigen Unternehmenskäufen üblich – werden vor einer solchen Übernahme umfangreiche Prüfungen (Due-Diligence) durchgeführt, um etwa rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und steuerliche Risiken zu ermitteln und zu bewerten.

In der Geschichte von Firmenverkäufen stehen nicht selten Probleme im Raum, die dann für den Käufer größer werden – wie etwa beim Verkauf von Monsanto an Bayer oder beim Verkauf der AWD durch Carsten Maschmeyer an Swiss Life. In beiden Fällen kam es nach Abwicklung der Verkäufe zu regelrechten Klagewellen, was für die jeweiligen Erwerber umso unerfreulicher war, als dass Gegenstand dieser Verfahren nicht etwa die Übernahmen selbst, sondern vielmehr „Altlasten“ waren, die den übernommenen Unternehmen noch „anhafteten“.

Droht der Permira ähnliches Ungemach? Rechtsanwalt Helge Petersen erklärt, dass er inzwischen nicht nur von einzelnen Geschädigten, die Geld im kanadischen Immobilienprojekt verloren haben, sondern auch aus Beraterkreisen angesprochen wird, die einigen hundert Betroffenen ebenfalls eine Investition in das Resort vermittelt und dabei auf den untadeligen Namen von „Engel & Völkers“ vertraut hätten.

Ob das „System“, sich von jeglicher Haftung zu befreien, indem man ein Franchise-System aufbaut und die Verantwortung für konkrete Projekte auf den Franchisenehmer abwälzt, irgendwann einmal von einem deutschen Gericht aufgebrochen wird, bleibt abzuwarten. Allerdings dürfte der Ruf von „Engel & Völkers“ bereits heute schon nicht unerheblich beschädigt sein. Namhafte Zeitungen und öffentlich-rechtliche Fernsehsender (Verlinkung zu den Artikeln/Fernsehberichten) berichteten schon über Verknüpfungen und Gerichtsverhandlungen. Die Permira jedenfalls scheint künftig Lizenznehmer stärker kontrollieren und die Lizenzvergabe selbst stärker reglementieren zu wollen.

Ein großer Kreis von betroffenen Anlegern, die von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen betreut werden, ist sich jedenfalls einig, dass sie so lange keine Ruhe geben werden, bis die Engel & Völkers AG für die Machenschaften ihrer Franchisenehmerin, der Engel & Völkers Resorts GmbH, konkrete Kompensationen zahlt. Aus der Gruppe der Geschädigten ist zu hören, dass bisher insbesondere die Pandemie-Regelungen verhindert haben, dass betroffene Anleger ihren Unmut direkt etwa vor der Stadthausbrücke oder dem neuen Headquarters im Überseequartier in Hamburg oder beliebigen sonstigen Büros im gesamten Bundesgebiet kund tun. Dies könnte im Hinblick auf die Verhandlungen zwischen der Engel & Völkers AG einerseits sowie der Permira andererseits von beiden Beteiligten als störend empfunden werden.

Sowohl für die Engel & Völkers AG als auch für die Permira könnte sich daher der Einstieg des britischen Investors als „der“ passende Umstand darstellen, die „lästige“ Baustelle rund um das kanadische Immobilienprojekt zu beenden und unabhängig von irgendwelchen rechtlichen und/oder moralischen Verpflichtungen mit den geschädigten Anleger eine gemeinsame Lösung zu finden. Selbst in der Summe handelt es sich bei den Anlagebeträgen um die sprichwörtlichen „Peanuts“ im Verhältnis zum Investitionsvolumen der Permira.


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MCE-Fonds in der Insolvenz – Überhöhte Rückforderungen durch Insolvenzverwalter?

Sicherheit durch Risikoverteilung auf eine große Anzahl verschiedener Schiffe – so wurden die Beteiligungen an der MCE-Fonds-Serie den Anlegern zwischen 2008 und 2012 häufig verkauft. Inzwischen wissen es die Anlageberater von damals ebenso wie die Anleger besser, denn die Fonds befinden sich in der Insolvenz.

Unter dem Aktenzeichen 514 IN 43/18 hat das Amtsgericht Bremen am 11.12.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG eröffnet und den Rechtsanwalt Dr. Timm Gessner zum Insolvenzverwalter bestellt. Am gleichen Tag wurde unter dem Aktenzeichen 514 IN 41/18 auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 05 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG eröffnet, zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Caroline Stevens zur Insolvenzverwalterin bestellt. Unter dem Aktenzeichen 514 IN 44/18 wurde schließlich die Rechtsanwältin Carolin Beyß zur Insolvenzverwalterin über das Vermögen der MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG bestellt. Alle drei Anwältinnen/Anwälte sind für die Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung tätig.

Aktuell erhalten die Anleger Post von der Insolvenzverwaltung und werden aufgefordert, die bereits erhaltenen Ausschüttungen in voller Höhe wieder zurückzuzahlen. Dabei stützt sich die Insolvenzverwaltung auf die Regelung in § 172 Abs. 4 HGB, wonach Auszahlungen, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt waren, zum Wohle der Gläubiger der insolventen Gesellschaften wieder zurückgeführt werden müssen. Es verwirklicht sich nun das sog. Nachhaftungsrisiko, über welches die Anleger beim Erwerb der Anlage nahezu regelmäßig nicht aufgeklärt worden sein dürften.

Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter zu einer solchen Rückforderung also durchaus berechtigt. Zumindest im Falle des MCE Fonds 04 sowie des MCE Fonds 05 allerdings bestehen erhebliche Zweifel hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Rückforderungen. So berichten Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen etwa, dass der zurückgeforderte Gesamtbetrag höher liege als die Summe der tatsächlich erhaltenen Ausschüttungen. Eine derartige Nachschusspflicht besteht bei den MCE Fonds allerdings nicht.

Hinzu kommt, dass nach den Gesellschaftsverträgen die sog. Nachhaftung auf 10% der jeweiligen Kommanditeinlage beschränkt ist mit der Folge, dass maximal ein Betrag zurückgefordert werden kann, der 10% der ursprünglichen Einlage (ohne Agio) nicht übersteigt. Auch insoweit ergibt sich aus Anschreiben, die der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegen, dass die Rückforderungen deutlich höher ausfallen.

Des Weiteren hat die Insolvenzverwaltung in den der Kanzlei vorliegenden Schreiben lediglich behauptet, dass eine Schuld der Gesellschaft bestehe und dass die zur Verfügung stehende Masse nicht ausreiche, die bestehenden Verbindlichkeiten zu befriedigen. Inwieweit es tatsächlich erforderlich ist, die Kommanditisten heranzuziehen, wird nicht näher belegt. Einen Auszug aus der Insolvenztabelle, dem man die Höhe der angemeldeten Forderungen entnehmen könnte sowie den Umstand, inwieweit diese tatsächlich zur Tabelle genommen, bestritten oder gar zurückgenommen wurden, hat die Insolvenzverwaltung den Anschreiben nicht beigefügt.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Kanzlei Helge Petersen & Collegen haben Anleger der MCE Fonds daher allen Anlass, die gegen sie geltend gemachten Rückzahlungsansprüche sorgfältig zu prüfen. Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Helge Petersen, sich anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Zahlungen geleistet werden, die dem Insolvenzverwalter möglicherweise nicht zustehen.


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Engel & Völkers – Ausrichter des WTA Tennis-Turniers in Bad Homburg gibt sich zugeknöpft

Wie bereits berichtet, fand vom 20. bis zum 26.06.2021 ein WTA Tennis-Turnier in Bad Homburg statt. Mit dabei waren bekannte Tennisgrößen wie etwa Angelique Kerber, Andrea Petkovic und Victoria Azarenka.

Gesponsert wurde das Turnier u.a. von der Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH, die wiederum von der Engel & Völkers AG beherrscht wird. Die Beherrschung geht offensichtlich so weit, dass auf diesem Turnier schlicht mit der Marke „Engel & Völkers“ geworben wird und so der Eindruck entsteht, Sponsor sei das bekannte Immobilien-Unternehmen „Engel & Völkers AG“:

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Quelle: News – Bad Homburg Open (badhomburg-open.de)

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Quelle: News – Bad Homburg Open (badhomburg-open.de)

Anleger, die bei dem Immobilienprojekt Forest Lakes Country Club im kanadischen Nova Scotia viel Geld verloren haben, erleben ein Déjà-vu. Denn auch sie hatten den Eindruck, hinter dem zwischenzeitlich gescheiterten Projekt in Kanada, welches seit 2010 exklusiv von der Engel & Völkers Resorts GmbH in Deutschland, Österreich und der Schweiz vermittelt worden war, stünde mit all seiner Expertise und Finanzkraft der bekannte Makler aus Hamburg. Denn auch im Zuge des Vertriebs der kanadischen Immobilienanlagen wurde nach ihrer Wahrnehmung stets die Marke „Engel & Völkers“ in den Vordergrund gerückt. Tatsächlich unterlagen die Investoren allerdings einer Täuschung, denn bei dem exklusiven Vermittler handelte es sich lediglich um einen Lizenznehmer von „Engel & Völkers“, dem es aufgrund einer Lizenz, für welche Gebühren an „Engel & Völkers“ zu zahlen waren, gestattet war, den Markennamen und den jedenfalls damals untadeligen Ruf von „Engel & Völkers“ für die eigenen Geschäfte zu nutzen.

In einer Anfrage vom 18.06.2021 wandte sich die Kanzlei Helge Petersen & Collegen, die eine Vielzahl geschädigter Anleger des Forest Lakes Country Clubs vertreten, an den Veranstalter des Turniers und fragte dort nach, wie dieser das Sponsoring durch die Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH vertreten kann. Die Pressestelle des Veranstalters gab sich zugeknöpft und teilte bereits am Folgetag lediglich mit, dass „wir … uns grundsätzlich nicht zu den geschäftlichen Angelegenheiten unserer Sponsoren und Partner“ äußern. (Link zum Text der beiden E-Mails s.u.)

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Es hat den Anschein, dass man sich in Bad Homburg mit derlei Nebensächlichkeiten nicht belasten und es sich insbesondere nicht mit einem potenten Sponsor verderben möchte. Dabei hätten es nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen die Besucher des Turniers verdient, über das Thema „Engel & Völkers“ informiert zu werden, handelt es sich doch um eine mögliche Klientel des bekannten Maklers.


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Engel & Völkers sponsert das Bad Homburger WTA Tennis-Turnier

Das Firmenkonsortium des Immobilienmaklers könnte aus Sicht der Anlegerschutz-Kanzlei Helge Petersen & Collegen aus Kiel hunderte von Anlegern um ihr Vermögen gebracht haben.

Wie der Kanzlei zugetragen wurde, soll die bekannte Immobilienagentur Engel & Völkers Hauptsponsor des Bad Homburger WTA Tennis-Turnier sein, welches vom 20. Bis zum 26.06.2021 stattfindet. Glaubt man dem Bad Homburger Stadtmagazin „Louise“ (Ausgabe 6/2021), dann handelt es sich bei dem Sponsor um die Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH. Diese wiederum wird ausweislich der Bekanntmachung im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB 156299) vom 30.07.2020 von der Engel & Völkers AG beherrscht, mit welcher im Juli 2020 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen wurde. Zumindest „indirekt“ wird das Turnier also doch von der Engel & Völkers AG gesponsert.

Bad Homburger WTA Tennis-Turnier

Nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen könnte die Engel & Völkers AG als Lizenzgeberin der Marke Engel & Völkers am Vermögensverlust hunderter Anleger mitverdient haben. So vergibt Engel & Völkers Lizenzen mit ihrem Namen und hat damit ein weitverzweigtes und -verstricktes Netzwerk von Tochter- und Franchiseunternehmen geschaffen. An einigen Stellen dürfte dieses Netzwerk nach der Auffassung der Kanzlei rechtlich zweifelhafte Methoden angewendet haben und dadurch maßgeblich zu einem Anlageskandal beigetragen haben.

Jeweils unter dem Namen Engel & Völkers Resorts vermittelten zwei Franchiseunternehmen Grundstücke u.a. in Dubai und Canada. Die Bauunternehmer vor Ort gingen pleite und die Anleger verloren ihr Geld. In beiden Fällen wies die Engel & Völkers AG jedwede Verantwortung von sich, als sich herausstellte, dass die Bauträger ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnten. Kunden, die von einem der Franchisenehmer an diese Bauprojekte vermittelt worden waren, hat die Engel & Völkers AG nicht informiert.

Trotz des Bekanntwerdens dieses Skandals dürften nach Auffassung der Kanzlei die Provisionsgelder für diese Vermittlungen aber einbehalten worden sein. Als wie seriös kann die Sponsorenschaft von Engel & Völkers bewertet werden, sollten sich diese Vorwürfe erhärten?

Die „Wirtschaftswoche“ (Engel & Völkers- Maklerorganisation weist Verantwortung von sich), das „Handelsblatt“ und FRONTAL 21 haben über den Fall „Engel & Völkers“ ausführlich berichtet. Erste Prozesse gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH vor dem Hamburger Landgericht verliefen positiv für die Anleger.

Gerne steht Ihnen die Anwaltskanzlei Helge Petersen, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger vertritt, für weitere Gespräche zur Verfügung.

Titelfoto: Pixabay


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Engel & Völkers – Jetzt machen auch die Anleger selbst mobil

Die Lage im Skandal um die Engel & Völkers Resorts GmbH und Herrn Ralf Viereck spitzt sich weiter zu.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat das Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der von den Beklagten allerdings nicht angenommen wurde. In einem anderen Verfahren hat das Landgericht Hamburg die Engel & Völkers Resorts GmbH bereits zum Schadensersatz verurteilt. Dieses Urteil muss nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hoffentlich rechtskräftig werden.

Der Rechtsanwalt Helge Petersen hat zwischenzeitlich auch von einer Gruppe von Geschädigten, die in das kanadische Projekt im Forest Lakes Country Club investiert haben, das Mandat bekommen, für die Mitglieder dieser Gruppe mit der Engel & Völkers AG in Verhandlungen einzutreten. Die Mitglieder der Gruppe eint insbesondere die feste Überzeugung, dass sie niemals die Anlagen getätigt hätten, wenn nicht der untadelige Name Engel & Völkers als „Qualitätssiegel“ für das Investment in Kanada gestanden hätte.

Helge Petersen selber sieht eine jahrelange Kette an Gesellschaften, die den Namen Engel & Völkers nutzen, um mit diesem Ruf Kapitalanlageprodukte zu vertreiben, denen nach seinem Verständnis jeweils das Risiko eines Totalverlustes anhaftet. Aktuell sieht er die EV Digital Invest GmbH, bei der es sich ausweislich der Homepage der Gesellschaft um eine Lizenzpartnerin der Engel & Völkers Marken GmbH & Co.KG handelt,

EV Digital Invest GmbH

als eine solche Gesellschaft, bei der er nur eine GmbH als „Garantiegeberin“ für das Gelingen erkennen kann.

Nach Meinung des Rechtsanwaltes Helge Petersen scheint es sich also um eine dauerhafte Masche zu handeln, weshalb er sich fragt, ob die Engel & Völkers AG nicht nur als Makler tätig ist, sondern darüber hinaus auf dem sog. Graue Kapitalmarkt Vertriebsunterstützung mit angehängten Makler leistet?

Die Gruppe der durch das Projekt Forest Lakes Country Club Geschädigten jedenfalls will nun vor ausgesuchten Filialen und der Hauptstelle von Engel & Völkers auf die Probleme aufmerksam machen, die mit diesem Namen zusammenhängen. Nur die Corona-Pandemie verhindert aktuell größere Demonstrationen und Aktionen vor Geschäftsstellen von Engel & Völkers.

Auf die schriftliche Anfrage an die Engel & Völkers AG, Herrn Christian Völkers als Vorsitzender des Aufsichtsrates sowie die Vorstände Sven Odia, Kai Enders, Paloma Pérez Bravo und Thilo von Trotha, inwieweit diese bereit wären, Aufklärung zu leisten und sich an einer Lösung für die geschädigten Anleger zu beteiligen, ließen diese durch Rechtsanwalt Dr. Jan Erik Spangenberg aus Hamburg lediglich erklären, sich „mit allen ihr zustehenden strafrechtlichen, berufsrechtlichen und zivilrechtlichen Behelfen verteidigen“ zu werden.

Schreiben vo 19.04.2021
Antwortschreiben vom 30.04.2021

Helge Petersen, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht kann für die abweisende Haltung bei der Engel & Völkers AG kein rechtes Verständnis aufbringen. Er ist weiterhin der Meinung, dass es nicht der feinen Hamburger Kaufmannsart entspricht, sich hinter Lizenzmodellen zu verstecken. Kann man – so fragt Helge Petersen – einem Makler mit solcherlei Herangehensweise noch vertrauen?

Titelfoto: Pixabay


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Positives Urteil gegen die FORMAXX AG

Abermals hat die Kanzlei Helge Petersen & Collegen ein positives Urteil für ihren Mandanten erreicht. Nachdem die Klage der Kanzlei bereits in der ersten Instanz erfolgreich war, wurde das Ergebnis dann auch in der zweiten Instanz vor dem Hanseatischen OLG Hamburg bestätigt. Nunmehr muss die FORMAXX AG unserem Mandanten seine Einlage nebst Zinsen zurückzahlen. Der Ausgang des Verfahrens in zweiter Instanz zeigt erneut, dass die Strategie der Kanzlei, hartnäckig für die besten Ergebnisse zu kämpfen, die richtige war.


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Fortsetzung im Prozess um das Projekt von Engel & Völkers im kanadischen Nova Scotia

Wie bereits am 14.12.2020 berichtet, hat es zwischenzeitlich einen zweiten Verhandlungstermin in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gegeben, in welchem wir für einen Investor Schadensersatzansprüche gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck im Zusammenhang mit einer Geldanlage in den Forest Lakes Country Club geltend machen.

In diesem Termin wurde die Sach- und Rechtslage erneut umfassend erörtert und erneut hat das Gericht einen Vergleich angeregt. Einzelheiten einer möglichen Einigung wurden zwar diskutiert, ein Ergebnis konnte allerdings auch in diesem Termin nicht erzielt werden. Das Gericht hat den Parteien die Möglichkeit eingeräumt, binnen eines Monats noch zu den Erörterungen im Termin eine Stellungnahme abzugeben. Dann – so das Gericht – wolle es einen schriftlichen Einigungsvorschlag unterbreiten.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen sieht sich nach dem Fortsetzungstermin weiterhin auf einem guten Kurs. Nach wie vor steht nicht nur eine fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Grundstücksinvestments, sondern auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) im Raum, der wiederum nicht nur eine zivilrechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz auslösen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Nach Auffassung des Fachanwaltes Helge Petersen wäre daher insbesondere Herr Viereck gut beraten, sich einer gütlichen Einigung nicht zu verschließen.

Rechtsanwalt Helge Petersen sieht die Engel & Völkers AG in der Verantwortung

Darüber hinaus sieht Rechtsanwalt Helge Petersen aber auch weiterhin die Engel & Völkers AG in der Verantwortung für diejenigen Schäden, die den Anlegern im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt entstanden sind bzw. entstehen. Tatsächlich scheint die Engel & Völkers AG nämlich nicht nur Lizenzgeberin der Engel & Völkes Resorts GmbH gewesen zu sein, sondern hat diese wohl auch aktiv beim Vertrieb der Anlage unterstützt, indem sie beispielsweise potentielle Kunden aus dem eigenen Kundenstamm vermittelte. So haben uns Mandanten berichtet, dass sie zunächst bezüglich des Erwerbs oder der Veräußerung einer Immobilie mit dem Maklerunternehmen „Engel & Völkers“ in Kontakt gestanden hätten. Ohne zuvor ein entsprechendes Interesse geäußert zu haben, hätten sie dann irgendwann eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung erhalten, auf welcher das Projekt Forest Lakes County Club vorgestellt wurde.

„Ich habe den Verdacht“ – so Rechtsanwalt Helge Petersen – „dass hier ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen Kundendaten zu Akquisezwecken weitergeleitet wurden.“ Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wirft sich die Frage auf, inwieweit die Engel & Völkers AG ihrerseits durch die Weitergabe der Daten Beihilfe zu dem im Raume stehenden Verstoß gegen das KWG geleistet hat.

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

Titelfoto: Pixabay


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Forest Lake County Club – warum Investoren „Engel & Völkers“ in der Pflicht sehen

Engel & Völkers Digital Invest

Unter Engel & Völkers Digital Invest kann der geneigte Anleger auch Geld anlegen.
Kann es sein, dass er auch, wenn er sich bei einer nicht gut verlaufenden Anlage an Engel & Völkers wenden will ins Leere laufen wie die Kunden vom ehemaligen Engel & Völkers Resorts?

E&V Digital Invest

Website Engel & Völkers Digital Invest

Sie wirbt mit excellenten Kapitalanlagen. Helge Petersen ist der Ansicht, dass es so doch auch einmal genauso über Jahre in Bezug auf die Resorts ausgesehen hatte. Nun ist sie von der Homepage verschwunden. Natürlich kann es da auch keinerlei echte Parallelen geben…

Aber schauen wir, wie es unserer Ansicht nach bei der Resorts vor sich ging, mit der Engel & Völkers im Jahre 2020 nichts mehr zu tun haben will und schon gar nicht mit den Kunden, die vertrauten und nun Ihr Geld wohl voll und ganz verloren haben.
Warum nur berichten uns Investoren immer wieder, dass sie der festen Überzeugung waren, dass es sich bei der Investitionsmöglich in den Forest Lakes Country Club in Nova Scotia/Kanada um ein „offizielles“ Produkt des bekannten Immobilienmaklers „Engel & Völkers“ handeln würde, bei dem allein der Name für Qualität bürgen würde?

Ab ca. 2012 erfolgte unter dem Namen „Engel & Völkers Resorts“ eine grossflächige Anzeigenkampagne (u.a. in der “Welt am Sonntag” sowie im “Hamburger Abendblatt”) für ein vermeintlich sicheres wie auch lukratives Investment im Immobilienbereich in Kanada, welches unter der Bezeichnung “Forest Lakes Country Club” vermarktet wurde und bei dem es sich um ein zu entwickelndes Resort mit Golfplatz nahe Halifax in der Region Nova Scotia in Kanada handelte:

E&V Resorts

Für viele der späteren Investoren waren diese (und vergleichbare) Anzeigen der Anlass, Kontakt mit “Engel & Völkers” aufzunehmen, um nähere Informationen zu dem Projekt zu erhalten. In Wirklichkeit scheint aber der Kontakt zu “Resorts” aufgebaut worden. Im Rahmen solcher Kontakte seien die (vermeintlichen) Vorteile und Sicherheiten des angebotenen Investments durch “Engel & Völkers Resorts”-Mitarbeiter persönlich, telefonisch und/oder schriftlich hervorgehoben worden. Vielfache Verwendung fand dabei etwa auch eine einseitige Darstellung der “Gründe, warum Sicherheit im Vordergrund steht”:

E&V Resorts

An anderer Stelle wurde ausgeführt:
E&V Resorts

Der markante Schriftzug “Engel&Völkers” – versehen mit dem Zusatz “Resorts” – durfte an keiner Stelle fehlen. Er findet sich sowohl in den Anzeigen als auch in den Schriftstücken, die Anlageinteressenten von der Engel & Völkers Resorts GmbH überlassen wurden und schien zu bestätigen, dass es sich tatsächlich um ein Produkt aus dem Hause des bekannten und exklusiven Immobilienunternehmens handeln würde.

Neben der Anzeigenkampagne fanden ab 2012 auch eine Vielzahl von Kundenveranstaltungen an exklusiven Event-Locations in ganz Deutschland statt, auf denen der markante Schriftzug “Engel&Völkers Resorts” ebenfalls allgegenwärtig war. In Hamburg etwa wurden Informationsveranstaltungen zu dem kanadischen Immobilieninvestment auch im Hause von “Engels&Völkers” in der Stadthausbrücke (in der Hamburger Innenstadt) durchgeführt. Bis zum Umzug der Engel & Völkers AG Ende des Jahres 2018 in die Hübenerstraße in Hamburg war die Stadthausbrücke damals Sitz der Engel & Völkers AG sowie verschiedener Konzerngesellschaften – und auch der Engel & Völkers Resorts GmbH, die ebenfalls zum Konzern gehören zu schien, bei der es sich tatsächlich aber lediglich um eine Lizenznehmerin handelte, die aufgrund eines entsprechenden Lizenzvertrages berechtigt war, etwa den bekannten und für höchste Seriösität stehenden Schriftzug “Engel&Völkers” zu verwenden.

Der Umstand, dass Informationsveranstaltungen zum Forest Lakes Country Club in der “Konzernzentrale” stattfanden, schien zu bestätigen, dass es sich bei diesem Projekt tatsächlich um ein “offizielles” Produkt von “Engel&Völkers” handeln würde. Vermutlich die überwiegenden Mehrzahl der Interessenten/Investoren dürfte damals fest davon überzeugt gewesen sein, dass es sich um ein geprüftes Investment im Immobilienbereich mit voller Rückendeckung der “Engel&Völkers”-Zentrale handelt.

Sein Eindruck – so Rechtsanwalt Helge Petersen – sei, dass nach Vorträgen durch “Engel&Völkers Resorts” praktisch alle Investoren davon überzeugt waren, dass es sich um ein sicheres Investment handeln würde: “Engel&Völkers” bietet (als namhaftes Unternehmen) ein “sicheres” Investment im Immobilienbereich an. In Verbindung mit dem Hinweis auf die weltweiten Erfahrung der angeblich so erfolgreichen Marr-Brüder im Bereich der Resort-Entwicklung kann man es den den Gästen der Veranstaltungen nicht verdenken, wenn bei diesen der Eindruck entstanden war, dass bei dem vorgestellten Investment überhaupt nichts schief gehen kann.

Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil immer wieder betont wurde, dass “Engel&Völkers” auch selbst hohe Beträge investiere, da man so sehr von dem Projekt von dem Projekt in Kanada überzeugt sei. Die Annahme, mit “den Profis von Engel&Völkers” gemeinsam in einem Boot zu sitzen, hat nach Angaben vieler Investoren zu der Überzeugungsbildung beigetragen, dass es sich um ein gut geprüftes Produkt im Immobilienbereich handelt.


Ein paar Jahre später wurden die Investoren jedoch von der traurigen Wirklichkeit eingeholt:

Das Projekt droht sich zu einem Totalverlust zu entwickeln. Verkäufe von baureifen Grundstücken im Forest Lakes Country Club haben offensichtlich kaum stattgefunden, zumal die Umwandlung des Geländes von “Wildnis” in ein Luxus-Resort mit moderner Infrastruktur hinter den anfänglichen Erwartungen zurückgeblieben ist. Wer möchte schon gern inmitten einer Dauerbaustelle ein Grundstück erwerben und dieses bebauen, wenn völlig offen ist, ob und ggf. wann das Projekt ein Stadium erreicht, in welchem es sich die Bezeichnung als Luxus-Lifestyle-Resort zu Recht verdient hat?

Spuren zu dem Projekt im Internet – vor allem jene, die geeignet wären, eine Verbindung von “Engel&Völkers” mit dem kanadischen Immobilieninvestment herzustellen, scheinen nach Angaben von Mandanten offenbar gezielt gelöscht worden zu sein.

Die Projektentwicklungsgesellschaft Terra Firma Development Corporation (TFDC) hat 2020 endgültig Konkurs angemeldet. Der kanadische Insolvenzverwalter hat die Anleger informiert, dass kaum Konkursmasse vorhanden sei. Eine ordentliche Buchführung der Projektentwicklungsgesellschaft soll es nicht gegeben haben. Die Ansprüche von Gläubigern übersteige die Konkursmasse um ein Vielfaches.

In einem 60-seitigen Dokument, welches der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegt, hat der Insolvenzverwalter eine Liste von Gläubigern erstellt, in der auch geschädigte Investoren mit Name, Anschrift und Geldbetrag genannt werden. In diese Liste werden nicht nur eine hohe Anzahl geschädigter Anleger aus Deutschland (und anderen Ländern) mit teilweise signifikanten Investitionssummen aufgeführt. Hinter einer einzelnen Sammelposition mit der Bezeichnung “AV Corporate Services (on behalf of Delaware LLC Investors)” mit einem Wert von ca. 43 Mio. kanadischen Dollar (nach aktuellem Wechselkurs etwa 28 Mio. Euro) verberben sich weitere geschädigte Investoren – nämlich diejenigen, die sich in der ersten Phase der Vermarktung noch über eine nach dem Recht des US-Staates Delaware errichtete LLC an dem Projekt beteiligt haben und als Gesellschafter einer solchen LLC nicht einzeln namentlich genannt werden.

Auf die Veröffentlichung der Liste wird an dieser Stelle aus Datenschutzgründen ausdrücklich verzichtet, zumal diese Liste die Privatanschriften der Investoren enthält. Soweit Investoren in dieser Liste namentlich erfasst sind, sollten diese vom kanadischen Insolvenzverwalter per E-Mail oder per Post informiert worden sein. Auf Basis der Daten in dieser Listen haben inzwischen Geschädigte aus Deutschland/Österreich/Schweiz begonnen, untereinander Kontakt aufzunehmen, sich auszutauschen und eine Interessengemeinschaft zu bilden.

Einige Investoren aus Deutschland hatten das Projekt Forest Lakes Country Club in den vergangenen Jahren vor Ort in Kanada besucht und berichten übereinstimmend, dass der bescheidene Baufortschritt in keinem Verhältnis zu den vermutlich eingenommenen Geldern aus der Investitionsphase stehen könne. Immerhin wurde das Projekt weltweit vermarktet – in Deutschland, Österreich und der Schweiz exklusiv von der Engel & Völkers Resorts GmbH. Der Verbleib des Großteils der Gelder erscheint unklar, auch der kanadische Insolvenzverwalter hat bisher keinerlei Erklärungen abgegeben, wo die investierten Gelder der Anleger im wahrsten Sinne des Wortes verbuddelt sind.

Einer der verbliebenen “Macher” hinter dem Projekt Forest Lakes, Herr Donald Marr von der TFDC, scheint sich derzeit in Spanien (Malaga/Marbella) aufzuhalten. Die vermeintlich gute Reputation der Marr-Brüder hat sich zwischenzeitlich als Falschinformation herausgestellt.
Der Projektentwickler Bradley Marr hat sich anscheinend mit dem Projekt übernommen und beging im Spätsommer 2019 Selbstmord.

Sein Bruder Donald Marr musste bereits in 2010 – also schon vor der umfangreichen Vermarktung des Forest Lakes Country Club in Deutschland, Österreich und der Schweiz – gegenüber der US-Börsenaufsichtsbehörde “Securities and Exchange Commission” (SEC) verantworten, wo er bezichtigt wurde, unter Nutzung von falschen Identitäten Finanzbetrug im grossen Stil begangen zu haben:
==> Quelle: sec.gov

Diese unrühmliche Vergangenheit eines maßgeblich Verantwortlichen bei der kanadischen Projektgesellschaft TFDC ist durch “Engel&Völkers” entweder gar nicht erst richtig geprüft oder aber verschwiegen worden.

Mandanten, die versucht haben, selbst eine Klärung mit der Konzernzentrale von “Engel&Völkers” herbeizuführen, berichteten, dass ihre diesbezügliche Versuche vergeblich gewesen seien. Entweder seien Anfragen ergebnislos oder gar vollständig unbeantwortet geblieben. In einem der wenigen Antwortbriefe der Engel & Völkers AG aus dem Juli 2020 heißt es u.a.:
“… wurde die betreffenden Kapitalanlage von der Engel & Völkers AG weder konzipiert oder aufgelegt noch vertrieben oder beworben”.

Kontakt zu den “Machern” von TFDC bestand allerdings schon, wie das nachfolgende Foto belegt, welches Herrn Christian Völkers und Herrn Bradley Marr auf einem von “Engel&Völkers” ausgerichteten Polo-Event im Sommer 2013 zeigt:

E&V Resorts

Entnommen aus nachfolgender Quelle (auf Seite 71 unten): Polo Times August 2013 v18 i7

Weiterhin heißt es im Schreiben der Engel & Völkers AG vom 20.07.2020:

“… Auch war die Engel & Völkers AG nicht an der Beratung oder Vermittlung der Kapitalanlage beteiligt.”

Hiergegen spricht allerdings, dass die Vermarktung der Anlage (auch) in den Räumen der damaligen Konzernzentrale von “Engel&Völkers” in der Stadthausbrücke (Hamburg Innenstadt) erfolgte. Mitarbeiter der Engel & Völkers Resorts GmbH verwendeten E-mail-Adressen mit “…@engelvoelkers.com”. Außerdem wurde im Schriftverkehr bei der Vermarktung des Forest Lakes Country Club das weltweit unverwechselbare Logo der “Engel&Völkers”-Villa an der Elbchaussee 414 in Hamburg verwendet:
E&V Resorts

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

Titelfoto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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Engel & Völkers Digital Invest – (k)ein Unternehmen von „Engel & Völkers“?

Unter ev-digitalinvest.de wird geneigten Anlegern unter der Bezeichnung „Engel & Völkers Digital Invest“ die Möglichkeit einer Geldanlage in Immobilien angeboten:

Digital Invest Engel&Völkers

Am Ende der Website finden sich das bekannte Logo von „Engel&Völkers“ sowie der nicht minder bekannte Schriftzug:

Digital Invest Engel&Völkers

Nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen ist diese Darstellung geeignet, beim Anlageinteressenten den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein Angebot des renommierten Immobilienmaklers „Engel&Völkers“. Wie sich allerdings dem Impressum entnehmen lässt, steht hinter dem Angebot tatsächlich die EV Digital Invest GmbH, die wiederum lediglich ein „Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH & Co.KG“ und somit nicht Bestandteil des Konzerns „Engel&Völkers“ ist.

Diese Konstellation weckt Erinnerungen an das Verhältnis zwischen der Engel & Völkers Resorts GmbH, deren Name mit dem fehlgeschlagenen Immobilienprojekt „Forest Lakes County Club“ in Nova Scotia/Kanada in Verbindung gebracht wird, bei der es sich ebenfalls „nur“ um eine Lizenznehmerin handelt und mit der „Engel&Völkers“ im Jahr 2020 nichts (mehr) zu tun haben will – ebensowenig wie „Engel&Völkers“ etwas mit den enttäuschten Kunden zu tun haben will, die in den guten Namen „Engel&Völkers“ vertrauten, in das kanadische Immobilienprojekt investierten und jetzt ihr Investment vollständig zu verlieren drohen.

Rechtsanwalt Helge Petersen stellt sich daher die Frage, ob es denn sein kann, dass auch in diesem Fall Kunden der Engel & Völkers Digital Invest GmbH ins Leere laufen, wenn sich die angebotenen Kapitalanlagen schlecht entwickeln und sich die Investoren an „Engel & Völkers“ wenden, wie schon zuvor Kunden der Engel & Völkers Resorts GmbH, die „Engel & Völkers“ durchaus in der Verantwortung sehen.

Titelfoto: Screenshot Website ev-digitalinvest.de


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