Streit um die Verwendung der Bezeichnung „Lindenau“ schwelt weiter
Über das Anliegen der Frau Anke-Luise Lindenau, im Geschäftsverkehr die Bezeichnung „Lindenau“ etwa im Zusammenhang mit der Entwicklung des Areals der ehemaligen Lindenau Werft nicht mehr zu verwenden, hatten wir an dieser Stelle bereits berichtet.
Zuletzt monierte Frau Lindenau, dass auf Instagram Büroflächen unter der Adresse „lindenau.maritim.park“ angeboten würden, dass die Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft mbH nach wie vor nicht umfirmiert habe und auch die Domain lindenau.de weiter genutzt werde.
Daher – so Frau Anke-Luise Lindenau – möge das Gericht doch bitte einen Verhandlungstermin anberaumen und eine Entscheidung treffen.
Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass der Name „Lindenau“ untrennbar mit dem Areal der ehemaligen Lindenau Werft verbunden ist und es daher bereits aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, auf die Verwendung des Begriffs „Lindenau“ zu verzichten. Hinzu kommt, dass wir weiterhin keinerlei Beeinträchtigungen zum Nachteil der Frau Lindenau bzw. ihres Immobilienunternehmens erkennen können. Während Frau Lindenau Dienstleistungen für Dritte anbietet, verwaltet die Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft ausschließlich ihre eigenen Immobilien, so dass keinerlei geschäftliche Überschneidungen vorliegen.
Warten wir also ab, wie das Gericht entscheidet.
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