So geht der Finanzring Leverkusen mit Kundenbeschwerden um
Nach den Aussagen vieler unserer Mandanten hat die Finanzring GmbH & Co. KG Leverkusen ihren Kunden auch P&R Container verkauft. Unsere Mandanten fühlen sich von ihren u. a. langjährigen Beratern der Finanzring Leverkusen fehlerhaft betreut und falsch aufgeklärt.
Wie das Unternehmen nunmehr auf Kundenbeschwerden reagiert, zeigt Folgendes:
Auf eine Kundenbeschwerde wegen fehlerhafter Aufklärung im Rahmen von Beratungs- und Vermittlungsleistungen hin, erhielt unsere Mandantschaft keinerlei Rückmeldung von Seiten der Finanzring GmbH & Co. KG Leverkusen. Anstatt sich mit dem Anliegen des Kunden im Einzelfall auseinanderzusetzen, wendet sich das Finanzdienstleistungsunternehmen auf seiner Internetseite an Ihre Kunden und warnt vor Verbraucherschutzkanzleien. Bis heute – über ein halbes Jahr später – muss unsere Mandantschaft noch immer auf eine angemessene Auseinandersetzung und Rückmeldung der Finanzring GmbH & Co. KG Leverkusen warten.
Seit Jahren scheint diese Vorgehensweise ein gern gesehenes Mittel zu sein, um potentielle Klagewellen abzuwehren. Immer wieder versuchen Versicherungen oder auch Fondsgesellschaften, vor Anwälten zu warnen.
Doch nicht nur die Zahlen, sondern auch immer wieder durchgeführte Tests und Bewertungen führen zu dem Ergebnis, dass viele Bankenhäuser und freien Finanzdienstleister mangelhaft beraten. So haben Verbraucherschutzkanzleien in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro an Mandantenvermögen zurückgeholt. Wie die gemeinnützige Verbraucherorganisation Stiftung Warentest nach einem Bericht hinsichtlich der Qualität der Anlageberatung feststellt, sind Beratungsleistungen überwiegend „befriedigend“ bzw. „ausreichend“. Kaum eine Beratung erhielt die Note „gut“. Aber auch die Einführung von Beratungsprotokollen für den Schutz der Anleger vor falscher Anlageberatung und die immer wiederkehrenden medialen Berichte über Bußgelder von der BaFin ggü Kreditinstituten bestätigen, wie mit den Anlagezielen und der Risikobereitschaft vieler Kunden umgegangen wird.
Auch in Sachen P&R konnten Anleger bereits die ersten Urteile zu Ihren Gunsten wegen fehlerhafter Vermittlung verbuchen. So zum Beispiel das Landgericht Erfurt, welches eine Vertriebsgesellschaft zum Schadensersatz verurteilt hat. Auch die Kanzlei Helge Petersen und Collegen konnte bereits erste Erfolge verzeichnen. So verurteilte zum Beispiel das LG Berlin ein Finanzdienstleistungsunternehmen zum Schadensersatz gegenüber unserer Mandantschaft wegen fehlerhafter Information hinsichtlich des P&R Investments.
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Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.
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