Abmahnung erhalten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und werden aufgefordert eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ mit Vertragsstrafe und Kosten abzugeben?
Abmahnungen dieser Art sind ein klassisches Instrument des gewerblichen Rechtsschutzes und werden im Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie im Presse- und Äußerungsrecht angewendet. Eine Abmahnung ist eine zivilrechtliche Methode der Prozessvermeidung und an keine vorgeschriebene Form gebunden. Sie kann sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form erfolgen. Zum Zwecke des Nachweises erfolgt die Abmahnung jedoch in den häufigsten Fällen schriftlich. In ihrer prozessvermeidenden Funktion strebt der Abmahnende (Rechteinhaber) mit der Abmahnung eine außergerichtliche Einigung an, durch die hohe Kosten von Gerichten vermieden werden. Zugleich werden die Gerichte entlastet.
Eine Abmahnung fordert den Abgemahnten auf, ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Handlung zu unterlassen und informiert zugleich, dass eine Pflicht oder ein Recht verletzt wurde.
Für die inhaltliche Gestaltung gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Typischerweise ist jedoch Folgendes enthalten:
Abmahnungen können grundsätzlich von jedem erstellt werden, der in seinen Rechten verletzt wird und dadurch direkt betroffen ist. Grundsätzlich erfolgen Abmahnungen durch einen beauftragten Rechtsanwalt, der diese aufsetzt und versendet.
Die Kosten einer Abmahnung richten sich nach dem Rechtsgebiet, ggf. der Höhe des Schadens bei Schadensersatzanspruch und ggf. nach der Vergütung des Anwaltes, falls der Abmahnende einen Anwalt beauftragt hat.
Auf eine Abmahnung kann der Abgemahnte wie folgt reagieren:
optional
Eine falsche Reaktion auf eine Abmahnung kann zu schlimmeren Konsequenzen führen als die der ursprünglichen Rechtsverletzung.
So kann eine nicht fristgerechte oder gar nicht abgegebene Unterlassungserklärung im Wege der einstweiligen Verfügung zu einem gerichtlichen Verfahren führen. Aber auch das Abgeben einer Unterlassungserklärung nach Vorgaben des Abmahnenden oder einer eigens modifizierten Unterlassungserklärung birgt möglicherweise Risiken.
Welche Reaktionsmöglichkeit im individuellen Fallen ratsam ist, kann durch einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt geklärt werden.
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