Ihre Rechtschutzversicherung zahlt nicht?
Was Versicherungsnehmer tun können, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt.
Unterstützt bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber (beispielsweise bei Abmahnung, Kündigung, ausstehende Gehaltszahlungen) sowie Ämtern und Behörden. Vom ersten Beratungsgespräch mit dem Anwalt bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung bietet diese Rechtsschutzversicherung finanzielle Absicherung.
Die Privatrechtsschutz-Versicherung schützt Sie in den privaten Bereichen Ihres Lebens, bespielweise bei Streitigkeiten mit Behörden, Ämtern und staatlichen Einrichtungen. Sozialgerichtsverfahren sind häufig ausgeschlossen, achten Sie daher auf die entsprechenden Klauseln im Versicherungsvertrag. Aber auch das Einklagen von Schmerzensgeld wegen Beleidigung oder Ärger mit dem Reiseveranstalter Ihres letzten Urlaubes wegen Reisemängeln werden im Regelfall durch die Privatrechtsschutz-Versicherung abgedeckt.
Ganz gleich ob Fußgänger, Fahrrad-, Motorrad-, Auto- oder LKW-Fahrer – Teilnehmer des Straßenverkehrs werden mit dem Verkehrsrechtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten finanziell abgesichert. Ebenso fallen Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt in den Verkehrsrechtschutz.
Schützt Mieter vor Streitigkeiten um gemietete Wohneinheiten. Beispielsweise wenn Mietern gekündigt wird.
Schützt den Versicherungsnehmer finanziell im Rahmen der Strafverfolgung. Im Regelfall werden Verfahren mit dem Vorwurf einer fahrlässig begangenen oder vorsätzlichen Straftat (beispielsweise Körperverletzung) abgedeckt.
Bietet Rechtsschutz für Vermieter und Eigentümer bei Streitigkeiten mit Nachbarn und Mietern oder Unternehmern bei haftungsrechtlichen Streitigkeiten.
Nicht selten beginnt die Leistung erst nach einer mehrmonatigen oder sogar mehrjährigen Wartezeit. Häufig wählen Versicherte ein Paket aus verschiedenen Rechtsschutzversicherungen wie beispielsweise Privat-, Beruf- und Verkehrsrechtsschutz.
Die Pflichten von Versicherungsnehmern sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) geregelt, die der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages erhält. Dort ist unter anderem festgelegt, dass Versicherungsfälle unverzüglich an den Versicherer gemeldet und somit die Deckungsanfrage zur Übernahme der Kosten gestellt werden müssen.
Nur mit einer Deckungszusage übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten des Rechtsstreits. Es empfiehlt sich daher, erst dann rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Deckungszusage vorliegt. Andernfalls bleibt der Versicherte auf seinen Kosten sitzen und hat diese selbst zu tragen. Versicherte können die Deckungsanfrage selbst stellen oder durch einen Anwalt erledigen lassen. In einigen Fällen ist dies eine kostenfreie und unverbindliche Service-Leistung des Anwaltes, in anderen stellt der Anwalt für dieses separate Mandat eine Rechnung aus. Vorteil an der Deckungsanfrage durch einen Anwalt ist die Übermittlung aller für die Versicherung benötigten Informationen zur Deckungsanfrage. Sollte die Versicherung eine Deckung ablehnen, so weiß ein erfahrener Anwalt, ob diese gerechtfertigt ist oder weitere Optionen zur Einholung der Deckungszusage genutzt werden sollten.
Der Versicherte kann bei erteilter Deckungszusage selbst wählen, welchen Anwalt er mandatieren möchte. Einige Rechtsschutzversicherungen schlagen zwar Anwälte vor oder empfehlen diese, schlussendlich entscheidet der Versicherungsnehmer selbst, welchem Anwalt er das Mandat für seinen Fall erteilt.
Immer häufiger wenden sich Mandanten an uns, die auf ihre Deckungsanfrage beim Versicherer eine Absage erhielten. Die Verärgerung darüber ist sehr groß: zahlt doch der Versicherungsnehmer über Jahre mitunter hohe Beträge ein und erhält dann eine Absage, wenn er diese Versicherung in Anspruch nehmen will. Für die Absage geben Versicherungen verschiedene Gründe an:
Eine verweigerte Deckung der Rechtsschutzversicherung bedeutet nicht das Ende.
Erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte wissen, wie man mit Hartnäckigkeit und Fachwissen Versicherte zu Ihrem Recht führt. Aus jahrelanger Erfahrung kennen wir die Tricks und Vorwände, mit denen sich Versicherungen scheinbar bemühen, Deckungsanfragen abzulehnen. Ebenso wissen wir, wie trotz einer anfänglichen Absage schlussendlich eine Deckungszusage erzielt werden kann.
Neben Schiedsgutachten, Stichverfahren und Ombudsmannverfahren haben wir bereits mehrfach erfolgreich gegen Rechtsschutzversicherungen geklagt und darüber berichtet. Befragen Sie uns gern zu konkreten Urteilen und Erfahrungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sollten auch Sie eine Absage Ihrer Versicherung erhalten haben und sich nicht damit zufrieden geben wollen, so melden Sie sich gern bei uns. Unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung gibt einen Aufschluss darüber, welche Möglichkeiten Sie haben.