Vfg-LG-Versäumnis-Teil--und-Endurteil

Urteil gegen Engel & Völkers Resorts GmbH

Das Landgericht Hamburg hat am 03.12.2024 ein Versäumnis-Teil- und Endurteil in einer Sache erlassen, in der die Kanzlei Helge Petersen & Collegen als Prozessbevollmächtigte auftrat.

Das Gericht verurteilte die Beklagten, nämlich die Engel & Völkers Resorts GmbH sowie deren damaligen Geschäftsführer Ralph Peter Viereck, als Gesamtschuldner zur Zahlung von 87.260,20 € nebst Zinsen an den Kläger, Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus einer Reservierungsvereinbarung, eines Dienstleistungsvertrags und der Gesellschaftsanteile an einer LLC.

Urteil

Weiterhin wurde festgestellt, dass sich die Beklagten seit dem 10.11.2020 im Annahmeverzug bezüglich der Übertragung dieser Rechte befinden.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Beklagten verpflichtet sind, den Kläger von allen Schäden und Nachteilen freizustellen, insbesondere von Gebührenzahlungen und steuerlichen Nachteilen, die aus den genannten Verträgen resultieren.

Die Beklagten wurden des Weiteren verurteilt, an den Kläger 3.927,07 € an bereits entrichteten Verwaltungsgebühren für die Jahre 2016 bis 2020 nebst Zinsen sowie 2.161,54 € an außergerichtlichen Kosten nebst Zinsen zu zahlen.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wurde auf 87.260,20 € festgesetzt.

Das Urteil basiert auf der Annahme des Gerichts, dass die Beklagte zu 1) Finanzdienstleistungen in Gestalt der Drittstaateneinlagenvermittlung erbracht hat, ohne die erforderliche Erlaubnis zu besitzen, und dass dies einen Schadensersatzanspruch des Klägers begründet. Als damaliger Geschäftsführer hafte auch der Beklagte zu 2) persönlich.


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