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Hilfe bei Förderanträgen für Traditionsschiffe

21. April 2021/von Helge Petersen

Die Rathje Werft in Kiel organisiert die Beantragung von Förderungen für Traditionsschiffe.

Der „Erhalt und sichere Weiterbetrieb der Traditionsschifffahrt“ ist die Herzensangelegenheit der Rathje Werft in Kiel. Sie können hier lesen, wie sie selber die Anträge zur Förderung stellen. Die Werft selber organisiert aber auch für Traditionsschiffe die Antragstellung, um die Vereine zu entlasten.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Helge Petersen

Die Traditionswerft Rathje in Kiel bietet traditionelles Handwerk und moderne Technik von langjähriger Erfahrung an. Dieses Angebot wird nun insoweit ergänzt, als dass die gesamte Antragstellung und Abwicklung mit einer Förderung mit bis zu 200.000 Euro und 90% Fördersumme ermöglicht wird.

Bei Traditionsschiffen rügt die BG oft das Schiffssicherheitsniveau. Die Werft organisiert das Zusammenstellen der Unterlagen und das Stellen der Anträge.

Hierbei ist zu beachten, dass die Anträge nur vollständig und mit den gewünschten Formularen von der Bewilligungsbehörde (Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen in Aurich) bearbeitet werden können. Wir können die Antragstellung ebenfalls über „easy-Online“ stellen. Hierbei spricht man von der elektronischen Fassung. Ergänzend zur elektronischen Fassung müssen die ausgedruckten Anträge rechtsverbindlich unterschrieben (maßgeblich hierfür sind die Eintragungen im Handels-/Vereinsregister) und innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der elektronischen Fassung ebenfalls bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) auf postalischem Wege in Aurich eingereicht werden. Die Formulare müssen zusammen mit dem Antrag und allen erforderlichen Unterlagen im Original vorliegen.

Der/Die Antragsteller/in hat darauf zu achten, dass der rechtsverbindliche Name (maßgeblich hierfür sind Personalausweis, entsprechend des Namens im Handels- oder Vereinsregister) eingegeben wird. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, wer als ausführende Stelle benannt wird. Dies kann der Antragsteller selbst sein oder aber auch abweichen, wie z.B. die Rathje Werft. Die Daten der Werft müssen dann ebenfalls erfasst werden.

Zudem sollte man sich überlegen, wer der Zahlungsempfänger der beantragten Zuwendung sein soll.
Achtung, hier können sich schwere Fehler einschleichen, weil z.B. die Behörde später behaupten könnte, wenn man Gelder selbst verauslagt hat, keine „finanzielle Not“ vorgelegen hätte.

Für die Antragstellung sollte ebenfalls geklärt werden, wer die Projektleitung übernimmt, wer die Ansprechperson für administrative Fragen ist und wer die/der Bevollmächtigte/r / Unterzeichner/in ist. Als Ansprechperson für administrative Fragen können die Daten der Projektleitung übernommen werden. Alternativ kann auch eine zweite administrative Ansprechperson angegeben werden. Bei den Eintragungen zum/zur Bevollmächtigten / Unterzeichner/in wiederholt sich dies. Aber hierbei ist zu beachten, dass die/der Bevollmächtigte/r / Unterzeichner/in zwingend vertretungsberechtigt sein muss.

Außerdem sollte über die voraussichtlichen beihilfefähigen Gesamtausgaben für das Vorhaben gesprochen werden, damit diese bereits im Voraus gut kalkuliert werden. Ebenfalls sollten die Mittel Dritter / Einnahmen eingetragen werden, welche dem Vorhaben zuzurechnen sind (z.B. andere öffentliche Mittel, Spenden o.ä.). Hierzu muss ebenfalls die Quelle, der Betrag und der Grund (z.B. Spende soll nur für …. verwendet werden) eingegebenen werden. Die aufzubringenden Eigenmittel sollten auch eingetragen werden.

Es muss eine Erklärung abgegeben werden, dass alles rechtsverbindlich unterschrieben im Original und zusammen mit dem Antrag auf dem Postweg eingereicht wird.

Zum Schluss ist zu beachten, dass alle Anhänge nur im PDF-Format mit einer Datengröße von max. 50 MB hochgeladen werden können.

Und Achtung, eine elektronische Antragstellung sollte nicht länger als 60 Minuten dauern, da die Sitzung nach Ablauf dieser Zeit automatisch beendet wird. Hierbei werden alle eingegebenen Daten auf dem Server gelöscht.

Hier einige hilfreiche Links zum Antragsverfahren:
BAV – Antragsverfahren (bund.de)
Checkliste_Antragsverfahren.pdf (bund.de)
Microsoft PowerPoint – Leitfaden_easy-online_AZA_Neu.pptx (bund.de)
easy-Online – Nutzungsbedingungen (bund.de)

Die Antragstellung ist eine wichtige Chance für Traditionsschiffe und es ist auch zu beachten, dass oft die Arbeiten im Sinne der Anträge weitaus umfangreicher ausfallen können als gedacht.

Deswegen ist es sehr wichtig, mit der Werft konkret zu besprechen, was mit der BG bei der Begutachtung besprochen werden soll und was bei dieser Besichtigung als Gesamtmaßnahme geplant werden soll.

Wichtig ist auch, dass auf keinen Fall Gelder vorab bereitgestellt werden oder gar Aufträge vergeben werden.

Das Problem aber auch die Chance liegen im Detail.


Ein Gastbeitrag der Rathje Werft in Kiel

100 Jahre Tradition im Bootsbau und Technologie von morgen

Telefon: 0431 / 220 92-0
E-Mail: info@bootswerft-rathje.de

https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2021/04/traditionsschiffe_072544.jpg 900 1200 Helge Petersen https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/05/logo-hpc-blue-e1557837951849.png Helge Petersen2021-04-21 11:30:492021-04-21 11:31:15Hilfe bei Förderanträgen für Traditionsschiffe

Helge Petersen


Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kanzleigründer
Helge Petersen gründete 2007 die Kanzlei Helge Petersen & Collegen mit Sitz im ehemaligen Sparkassengebäude in Kiel. Seit 2024 hat die Kanzlei Ihren Sitz in Kiel Friedrichsort auf dem Gelände der Rathje Werft.

Kontakt
Tel: 0431 260 924-0
E-Mail: info@helgepetersen.de

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