• Historie/Erfolge/Urteile
  • Kontakt
  • Terminvereinbarung
Tel: +49 (0)431/260 924-0 // Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.
Wirtschaftskanzlei HP&C
  • Top-Themen
    • Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen: neue Abschreibungsmöglichkeiten sichern
    • Schiffsunfälle und Haftungsfragen
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Schifffahrtsrecht
    • Unternehmensbewertungen
    • Erbrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Arbeitsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Leasingrecht
  • Persönlichkeiten
  • News
  • Menü Menü
  • TOP THEMEN
    • Probleme mit der Co.Net Verbrauchergenossenschaft?
    • Anleger der Credicore Pfandhaus Anleihe?
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
  • Persönlichkeiten
  • News
Fehlende Aufklärung der Vertriebsprovisionen für fehlerhafte Beratung ausreichend

Fehlende Aufklärung der Vertriebsprovisionen für fehlerhafte Beratung ausreichend

14. Januar 2020/von Oliver Şimşek

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mitgeteilt, dass eine fehlende Aufklärung von Vertriebsprovisionen ausreichend ist, um eine fehlerhafte Anlageberatung zu begründen.

In erster Instanz hat das Landgericht Itzehoe unserer Mandantin im Wege der Rückabwicklung einen Schadensersatzanspruch gegen die comdirect bank AG zugesprochen. Gegen dieses Urteil wendete sich die Beklagte mit ihrer Berufung vor das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Die Berufung hatte keinen Erfolg. Bereits vor dem Beschluss des Gerichts erteilte es den Hinweis, dass Vertriebsprovisionen aufgeklärt werden müssen, da diese 15% des Kommanditkapitals überstiegen. Eine in erster Instanz behauptete schriftliche Aufklärung konnte nicht festgestellt werden, während eine mündliche Aufklärung in zweiter Instanz weder behauptet wurde noch aus den Beratungsprotokollen zu folgern ist.

Allein aufgrund dieser Umstände sah das Gericht für eine Berufung keine Chancen. Die fehlende Aufklärung von Vertriebsprovisionen kann somit eine fehlerhafte Anlageberatung bereits begründen.

Wenn auch Sie sich unzureichend beraten fühlen, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Kanzlei hat auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts jahrelange Erfahrung und konnte bereits vielen Anlegern helfen ihr aufgrund fehlerhafter Anlageberatung verlorenes Geld zurückzugewinnen. Nutzen Sie einfach unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung, um mehr über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erfahren. Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2020/01/Fehlende-Aufklärung-der-Vertriebsprovisionen-für-fehlerhafte-Beratung-ausreichend.jpg 291 750 Oliver Şimşek https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/05/logo-hpc-blue-e1557837951849.png Oliver Şimşek2020-01-14 14:35:132020-01-16 11:09:05Fehlende Aufklärung der Vertriebsprovisionen für fehlerhafte Beratung ausreichend
Das könnte Dich auch interessieren
Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Sieg durch Rücknahme vor dem BGH
LG Urteil P&R -positiv- Urteil zu fehlerhafter Anlageberatung bei Vermittlung von P&R Container Investition
Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Sieg durch Rücknahme vor dem BGH
Urteil Kanzlei Helge Petersen & Collegen erringt nach Jahren 100% Erfolg für Kapitalanleger!
Vorsicht beim Kauf eines gebrauchten Schiffes Augen auf beim Schiffskauf
Urteil gegen Birk & Partner AG Skrupellose Methoden – Zweite Instanz weist Birk & Partner AG abermals in die Schranken

Autor des Beitrags: Oliver Şimşek


Kontakt über:

Marten Krüger


Rechtsanwalt

Expertise:
Herr Rechtsanwalt Krüger vertritt und berät unseren Mandanten im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Schwerpunkte:
Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Kontakt
Tel 0431/260 924-0
Fax 0431-260 924-24
E-Mail info@helgepetersen.de

Zur Ersteinschätzung

Weitere Nachrichten rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht

  • Gericht verurteilt Finanzvermittlung zur Rückabwicklung verlustreicher Fondsbeteiligungen
    Sieg für Anleger: Gericht verurteilt Finanzvermittlung zur Rückabwicklung verlustreicher Fondsbeteiligungen27. August 2026 - 17:02
  • CO.NET Urteil
    CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt19. August 2026 - 14:12
  • Engel & Völkers
    Ralph Peter Viereck: Insolvenzverfahren eröffnet15. Dezember 2025 - 14:25

Kompetent.

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Leasingrecht

Serviceorientiert.

  • Über uns
  • Persönlichkeiten
  • Downloads

Unser leistungsstarkes Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, kompetenten Rechtsanwaltsfachangestellten und engagierten wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Erfolgreich.

Als Wirtschaftskanzlei bieten wir Ihnen alles aus einer Hand – mit höchster fachlicher Kompetenz und starkem persönlichen Engagement führen wir Sie zu Ihrem Erfolg. Dafür haben wir uns konsequent und fortlaufend spezialisiert. Um diese Leistungen auf höchstem Niveau zu erhalten, erweitern wir ständig unsere Kenntnisse und das Wissen über den aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Für Sie erreichbar.

Tel: +49 (0)431/260 924-0
Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.

info@helgepetersen.de

Standort:
Prieser Strand 14a
24159 Kiel

© Copyright / KANZLEI-HPC.de Portal der Wirtschaftskanzlei HP&C / powered by GOALIZE
  • über Helge Petersen
  • Datenschutz
  • Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

OKMehr Infos

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies nutzen

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir setzen Cookies, um zu erfahren wenn Sie unsere Website besuchen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern. Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorieüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Website und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten.

Notwendige Website-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen. Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Datenschutzerklärung

Alles über Cookies und Einstellungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Fehlende Aufklärung der Vertriebsprovisionen für fehlerhafte Beratung ausreichend

Einstellung akzeptierenNur die Benachrichtigung verbergen