PIM Gold – Ein Schneeballsystem?

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt durchsuchte im September 2019 die Geschäftsräume der PIM Gold GmbH. Deren Geschäftsführer Mesut Pazarci wurde in Untersuchungshaft genommen. Über das Vermögen der PIM Gold GmbH und des dazugehörigen Vertriebsunternehmens wurde der Arrest verhängt. Seither ruht der Geschäftsbetrieb. Die Website der PIM Gold GmbH enthält nur noch einen knappen Hinweis auf die Situation. Wie das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe vom 12.09.2019 berichtet, vermisst die Staatsanwaltschaft bis zu 1,9 Tonnen Gold, das sich eigentlich in den Tresoren des Unternehmens befinden sollte.

Gold, das dort eigentlich als sichere Kapitalanlage hunderter Privatanleger deponiert sein sollte.

Es kommt der Verdacht auf, dass sich nach dem P & R Skandal nun die nächste sogenannte „Sachwertanlage“ in Wahrheit als Schneeballsystem entpuppt.

Was ist geschehen?

Die durch Mesut Pazarci gegründete PIM Gold GmbH und PIM Gold und Scheideanstakt GmbH bot ihren Anlegern unterschiedliche Möglichkeiten der Geldanlage in Gold an. Neben dem unmittelbaren Verkauf und sofortigen Auslieferung von physischem Feingold wurden auch Ansparpläne und der Kauf und die Einlagerung von Goldes in einem Anlegerdepot der PIM Gold GmbH angeboten. Stützen konnte sich Mesut Pazarci offenbar auf ein Netz aus Vermittlern, das die Anlageprodukte der PIM Gold GmbH an Anleger vertrieb. Kern der Verkaufsargumente war die Sicherheit der Anlage in Gold, einen, so die ebenso landläufige wie fragwürdige Meinung, soliden und beständigen Sachwert. Wer das erworbene Gold nicht nach Hause geliefert haben wollte, der konnte es in einem Depot bei der PIM Gold GmbH belassen. Hierfür wurde sogar eine Verzinsung von teilweise 05 % pro Monat versprochen.

Bereits vor über einem Jahr kamen Gerüchte über Untreue, überhöhte Vertriebsprovisionen und überhöhte Preise auf. Der Geschäftsführer der PIM Gold GmbH, Mesut Pazarci trat diesen Vorwürfen offensiv entgegen, indem er beispielsweise in einem Rundschreiben an seine Kunden vor anonym verbreiteten E-Mails mit vorgeblichen Falschbehauptungen warnte und darauf verwies, in der Geschichte seines Unternehmens habe es noch nie einen Kunden gegeben, dessen Anspruch auf Gold nicht erfüllt worden sei. Die Ergebnisse einer Wirtschaftsprüfung zum 31.12.2017 seien jederzeit in den Geschäftsräumen einsehbar.

Gleichwohl warnte die Bundesaanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Journal aus 12/2018 vor einem Verstoß gegen die Prospektpflicht. Ausweislich des Bundesanzeigers hat die PIM Gold und Scheideanstalt ihren letzten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlicht.

Im Rahmen der nun erfolgten Razzia fanden die Ermittler nur einen Bruchteil des eigentlich zu erwartenden Goldes in den Tresoren der PIM Gold GmbH. Über das Vermögen der PIM Gold GmbH wurde der Arrest verhängt, der Geschäftsführer wurde in Untersuchungshaft genommen.

Welche Möglichkeiten bieten sich nun?

Der Arrest verhindert aktuell, dass die PIM Gold GmbH irgendwelche Zahlungen vornimmt oder Gold ausliefert. Gleichwohl stellt dies rechtlich kein Hindernis dar, Ansprüche gegen die PIM Gold GmbH auf Auslieferung von Gold geltend zu machen. Entfällt der Arrest, wäre die PIM Gold GmbH wieder in der Lage über das arrestierte Vermögen zu Verfügen. Im Falle einer etwaigen Insolvenzeröffnung wären Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu verfolgen.

Soweit dem Vertragsschluss mit der PIM Gold GmbH eine Anlageberatung oder Anlagevermittlung vorangegangen ist, bestehen zudem möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz gegen das Vermittlungsunternehmen. Diese Frage ist nur anhand einer Einzelfallprüfung zu beantworten. Sollten Sie auch eine Anlage in PIM Gold getätigt haben, nehmen Sie daher gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles in Anspruch.

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Dieselskandal – Daimler AG zahlt Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro

Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig am 24.09.2019 öffentlich gemacht hat, dass im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre bei VW der Konzernchef Herbert Diess, der Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der frühere Konzernchef Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation angeklagt werden, da diese im Jahr 2015 nicht rechtzeitig auf die wirtschaftlichen Risiken der Diesel-Affäre hingewiesen und so gegenüber ihren Anlegern die Verpflichtung zu einer sog. ad-hoc-Mitteilung verletzt haben sollen, wird die Autobranche bereits vom nächsten Donnerschlag erschüttert.

Betroffen diesmal ist die Daimler-AG, der ebenfalls Manipulationen bei Dieselfahrzeugen vorgeworfen wird, weshalb in der Vergangenheit bereits rund 684.000 Fahrzeuge dieses Herstellers durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen wurden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verlangt von der Daimler AG eine Bußgeldzahlung in Höhe von 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht innerhalb der mit der mit der Zertifizierung der Fahrzeuge befassten Abteilung. Von dem Bußgeld entfallen lediglich 4 Millionen Euro auf die Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit, der weitaus höhere Anteil von 864 Millionen Euro dient der Abschöpfung der Gewinne aus dem Verkauf der betroffenen Fahrzeuge. In ähnlicher Höhe waren 2018 auch schon VW (1 Milliarde Euro), Audi (800 Millionen Euro) und Porsche (535 Millionen Euro) zur Kasse gebeten worden.

Die Daimler AG beteuert zwar weiterhin ihre Unschuld und hält auch ihren Widerspruch gegen die Rückrufbescheide des KBA aufrecht. Gleichwohl hat sie das Bußgeld akzeptiert. Verhält sich so jemand, der ein reines Gewissen hat? Es fällt schwer zu glauben, dass selbst bei der Daimler AG ein Betrag von 870 Millionen Euro lediglich als „Peanuts“ angesehen wird, den man lieber klaglos zahlt, als sich die Mühe zu machen, einer (vermeintlich) unberechtigten Zahlungsaufforderung entgegenzutreten. Ungeachtet der Verhängung der Bußgeldzahlung wird weiterhin gegen Mitarbeiter des Konzerns ermittelt. Es soll herausgefunden werden, wer für die Manipulationen auch persönliche Verantwortung trägt.

Für betroffene Dieselkunden besteht weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen und die Anschaffung von Fahrzeugen rückabzuwickeln. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen steht interessierten Fahrzeugbesitzern gern mit Rat und Tat zur Seite.


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Infinus-Skandal – Manager der Infinus AG zu Haftstrafen verurteilt

Am 9. Juli 2018 wurden 5 Manager der Infinus AG sowohl wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs als auch wegen Kapitalanlagebetrugs zu Haftstrafen verurteilt.

Zu einer geringeren Haftstrafe wurde auch der ehemalige Prokurist wegen Beihilfe verurteilt. So hatte das Landgericht Dresden nach einem langwierigen Prozess entschieden. Das Verfahren geht nun jedoch vor dem Bundesgerichtshof in die nächste Runde.

Mehrere tausend Anleger könnten so betrogen worden sein

Die Infinus AG vertrieb unter dem Mutterkonzern Future Business KGaA Genussrechte und Orderschuldverschreibungen. Über Jahre sollen Zahlungen an Anleger geleistet worden sein, die nicht durch Gewinne gedeckt waren. Mehrere tausend Anleger könnten so betrogen worden sein und sahen sich nach der Verfahrenseröffnung gegen die Manager und im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Infinus AG mit Rückforderungen bezüglich der geleisteten Zahlungen durch den Insolvenzverwalter konfrontiert.

Positive Urteile gegen die Finanzvermittler der Infinus AG

In der Vergangenheit gab es bereits positive Urteile gegen die Finanzvermittler der Infinus AG. Die Anleger konnten die schädigenden Verträge rückabwickeln und so den geleisteten Kaufpreis und auch Zinsen zurückerstattet bekommen.

Gehören auch Sie zu den geschädigten Anlegern der Infinus AG? Dann sollten Sie nicht ohne Weiteres an den Insolvenzverwalter zahlen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite, damit Ihnen keine weiteren Einbußen drohen.

Kontaktieren Sie uns gerne im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung, um sich über Ihre Möglichkeiten und Chancen zu informieren.

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Engel & Völkers in dubiose Immobilienunternehmen verstrickt?

Wie uns zugetragen wurde, bot der renommierte Hamburger Immobilienmakler Engel & Völkers seinen Kunden zwischenzeitlich die Möglichkeit, in Grundstücksentwicklungsprojekte im kanadischen Nova Scotia zu investieren.

Luxus- und Lifestyle Resort „Forest Lakes Country Club“

Konkret konnten Parzellen an einem geplanten Luxus- und Lifestyle Resort „Forest Lakes Country Club“ 30 Minuten vom Flughafen Halifax erworben werden. Die Investoren zahlten eine Anzahlung im 5-stelligen Bereich. Nach Ablauf von 36 Monaten hatten sie dann die Option ein bestimmtes Grundstück des Resorts zu kaufen oder sich die Anzahlung mit attraktiver Verzinsung zurückzahlen zu lassen.

Wie uns geschildert wurde, blieb das kanadische Entwicklungsunternehmen seine Zahlungen schuldig. Auf Nachfragen wurden die Investoren vertröstet. Man konnte die Grundstücke vor Ort zwar besichtigen, die Verantwortlichen für die Misere standen für eine persönliche Stellungnahme aber nicht zur Verfügung.

Geld bis heute nicht wiedergesehen

Unser Mandant investierte gleich mehrfach in Plots des Forest Lakes Country Club, sein Geld hat er bis heute nicht wiedergesehen. Dies obgleich ihm die Investition mit den Worten angepriesen wurde, es bestehe eine überdurchschnittliche, verbindliche Sicherheit.

Sind auch Sie durch eine Investition in den Forest Lakes Country Club geschädigt?
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–> Lesen Sie auch den neuen Beitrag:
Engel & Völkers: „Nur“ Immobilienvermarktung?

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