Familienmitglied gestorben und die Lebensversicherung will nicht zahlen
Der Verlust eines Mitmenschen hinterlässt Hinterbliebene oft in tiefer Trauer. Nicht selten müssen sich Angehörige dann noch mit der Lebensversicherung des Verstorbenen auseinandersetzen.
Mit dem Abschluss einer Lebensversicherung stellte der Verstorbene sicher, dass der Lebenspartner und die Familie nach seinem vorzeitigen Ableben finanziell abgesichert sind. Dafür zahlt der Versicherte monatlich einen bestimmten Betrag ein. Verstirbt der Versicherte, so erhält der Begünstigte im Regelfall die vereinbarte Versicherungssumme.
Aufgrund der teils hohen Versicherungssummen prüfen Versicherungen immer, ob die Versicherungssumme ausgezahlt wird und in welcher Höhe dies geschieht. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Versicherung ist die Todesursache. Während das Ableben durch einen Unfall oder natürlichen Tod ein klarer Versicherungsfall ist, sieht es bei Suizid oder Fremdeinwirkung anders aus. Auch Krankheiten, die bei Abschluss des Vertrages geheim gehalten wurden oder falsche Angaben bei Vertragsabschluss können dazu führen, dass die Versicherung die Auszahlung ablehnt.
Lebensversicherungen sind eine sinnvolle Absicherung für Partner und Familien. Wenn diese nach dem Tod des Versicherten die Auszahlung der Versicherungssumme verweigern, werden Hinterbliebene nicht selten in finanzielle Nöte gebracht. Eine Überprüfung des Falles durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht kann hier für Klarheit und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sorgen.
Sollten in Ihrem Fall die Lebensversicherung die Auszahlung verweigern, so wenden Sie sich gern an uns. Wir überprüfen die Sach- und Rechtslage Ihrer Angelegenheit.
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