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Fusion der Deutschen Bank AG und der Commerzbank AG

Immobilien-Leasing: Eine Alternative zur Miete bzw. zum Kauf?

19. November 2018/von Alexander B. Schwer

Immobilien-Leasing ist schon seit vielen Jahren für Unternehmer kein Fremdwort mehr. Im privaten Bereich ist das Immobilien-Leasing jedoch noch wenig verbreitet. Ein Hamburger Start-Up-Unternehmen möchte dies in Kooperation mit einem Immobilienmakler nun ändern.

Vor allem in der Gründungsphase einer Firma entscheiden sich Unternehmer häufig für das Immobilien-Leasing, um die Liquidität des Unternehmens zu schonen. Hierbei wird vom Leasinggeber einem Unternehmer eine gewerbliche Immobilie gegen Zahlung einer monatlichen Leasingrate überlassen, um die Räumlichkeiten für die Geschäftstätigkeit zu nutzen. Somit ist ein Neubau oder ein Ankauf von Geschäftsräumen nicht nötig. Ist der Leasingvertrag abgelaufen, kann die Immobilie zu festen Konditionen gekauft oder der Vertrag verlängert werden.

Auch für Privatleute scheint dieses Modell eine Alternative zu sein, um an ihre Wunschimmobilie zu gelangen. Das Hamburger Start-Up-Unternehmen OWNR bietet Leasingnehmern an, ihr Wunschobjekt zu kaufen und einzugsfertig zu übergeben. Die Immobilie kann dann für einen Zeitraum von 18 bis 48 Monaten geleast werden. Nach Ablauf des Vertrages kann das Objekt vom Leasingnehmer erworben, der Vertrag verlängert oder der Auszug aus der Immobilie vereinbart werden. Durch die Zahlung der monatlichen Leasingrate wird jedoch nicht der Immobilien-Kaufpreis anteilig abbezahlt, wie es beim Mietkauf der Fall ist. Zudem wird eine Preissteigerung der Immobilie von 1,95 % p.a. auf den Ursprungspreis berechnet.

Sofern Sie an einem Immobilien-Leasing interessiert sind, sollten Sie die Vor-und Nachteile gründlich gegeneinander abwägen. So ist es von Vorteil, dass Sie auch ohne Aufnahme eines Bankkredits kurzfristig Ihre Wunsch-Immobilie beziehen können. Nachteilig ist jedoch zum Beispiel die Tatsache, dass die meisten Leasingverträge nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden können und Sie daher längerfristig an das Objekt gebunden sind.

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Autor des Beitrags: Alexander B. Schwer


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