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Blockchain-Technologie versus Datenschutz

17. August 2018/von Katharina Schlack

Blockchain. Blockchain. Blockchain. Diese Technologie scheint zurzeit unaufhörliches Interesse in allen Bereichen der Gesellschaft zu wecken – ob bei Start-Ups oder in der Finanzbranche. Die simple Zielsetzung dieser Anwendung, nämlich der Schaffung einer manipulationssicheren dezentralen Informationsspeicherung und Transferierung, scheint den Nerv der heutigen Zeit getroffen zu haben.

Rrfunden wurde die Blockchain zwar wesentlich für die Transferierung der Gelder zwischen Parteien, die sich weder kennen noch vertrauen und bei der ein Mittler nicht einschaltet wird. Die Anwendungsgebiete dieser Technologie gehen aber über die schlichte digitale Währung weit darüber hinaus. In allen Bereichen, wo noch dezentral gewirtschaftet wird, jedoch zentral abgerechnet wird, wäre die Blockchain-Technologie gut einsetzbar.

Die Blockchain bildet zunächst einmal nur die Basis, auf der dann die automatisierten Vorgänge oder Computer Codes, sog. „Smart Contracts“ laufen würden. Das sind keine vollständigen Verträge, sondern automatisierte Ausschnitte aus Verträgen.

Dieser revolutionäre Gedanke hat zwar viel Potenzial, steht jedoch auch in Konflikt mit den zentralen Gedanken des deutschen und europäischen Datenschutzrechts.

Auch wenn die Nutzer dieser Technologie anonym bleiben und dadurch der Anwendungsbereich des Datenschutzrechts mangels fehlender sog. „personenbezogener Daten“ nicht eröffnet wäre, bleiben weiterhin Szenarien möglich, bei den die Nutzer bestimmt werden kann. So beispielsweise bei Informationen bei mit der Blockchain verbundenen Handelsplattform, auf der etwa die Anschrift und Bankverbindung gespeichert werden. Weiterhin wäre nach der Definition im Datenschutzrecht jeder Nutzer auch die sogenannte „Verantwortliche Stelle“, da jeder Nutzer an allen Transaktionen gleichermaßen beteiligt ist. Der Verantwortungsbereich würde damit auf alle Nutzer gleichermaßen verteilt ohne dass jeder Nutzer auch gleichermaßen auf die Daten Einfluss nehmen kann. Nicht zuletzt ist auch die Umsetzung des Rechts auf Löschung von Daten zu erwähnen, da diese faktisch unmöglich wird, da die Blockchain eine Unveränderbarkeit der Daten verspricht.

Erst durch eine individuelle Vertragsgestaltung können diese Hürden genommen werden. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Gestaltung oder Modernisierung Ihres Geschäftsmodells auf Blockchain-Basis. Wir bieten nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch ein gutes Verständnis dieser neuer Technologie.

Foto: Pixabay


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Autorin des Beitrags

Katharina Schlack


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