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Widerruf britischer Lebensversicherungen

Am Freitagmorgen kündigte die britische Premierministerin Theresa May ihren Rücktritt für den 07. Juni an. May erklärte, dass sie keine Chancen mehr sieht, den von ihr ausgehandelten Brexit-Deal durchzusetzen. Der ungeregelte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wirft auch für viele Verbraucher, die britische Vermögensanlagen haben, die Frage auf, wie es nach dem Brexit weitergehen soll.

Häufig hören wir von unseren Mandanten, dass sie eine britische Lebensversicherung abgeschlossen haben und nun vor der Frage stehen, wie sie weiter mit dieser verfahren sollen. Als Reaktion auf den Beschluss des Austritts haben viele Lebensversicherer bereits ihrerseits Maßnahmen getroffen. Die Policen, die durch den Brexit negativ betroffen sein könnten, wurden zum Teil bereits auf Tochtergesellschaften in Irland oder Luxemburg übertragen.

Allerdings reduziert sich durch dieses Vorgehen der Insolvenzschutz. Durch die Übertragung der ehemals im Vereinigten Königreich ansässigen Versicherungen entfällt der Schutz des „Financial Services Compensation Scheme“ (FSCS). Dieser Entschädigungsfonds schützt die Versicherungsnehmer im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Versicherers. Ein solcher Fonds ist in Irland oder Luxemburg indes nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn auch Sie eine Lebensversicherung in Großbritannien haben und sich fragen, was zu tun ist, kontaktieren Sie uns gerne. In manchen Fällen ist es möglich, dass die Versicherungen aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen rückabgewickelt werden können. In diesen Fällen beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und Sie haben auch noch Jahre später die Möglichkeit zu widerrufen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ist stets am individuellen Fall zu prüfen, deshalb prüfen wir Ihre Unterlagen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung zunächst unverbindlich.

Im Rahmen unserer Arbeit konnten wir positive Ergebnisse erzielen.

Insbesondere Versicherte, welche Produkte britischer Unternehmen wie Hiscox, Markel International, Standard Life, Clerical Medical/Scottish Widows, Friends provident, Lloyds, Sali, MGM, Legal&General oder Royal London gezeichnet haben, sollten ihre Verträge überprüfen lassen.

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich. Wir beraten Sie über Ihre weiteren Optionen.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

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Deutsche Versicherungsnehmer beunruhigt: Welche Konsequenzen hat der Brexit für britische Lebensversicherungen?

Rund 500.000 Deutsche besitzen eine britische Lebensversicherung. Viele Versicherungsnehmer befürchten, dass sich der „Brexit“ – also der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union – negativ auf Ihre britischen Policen auswirken könnte. Diese Ängste sind nicht unbegründet, denn im schlimmsten Fall dürfen die Anbieter dann weder Versicherungsbeiträge annehmen noch Leistungen auszahlen.

Ende März 2019 ist es wahrscheinlich soweit: Das Vereinigte Königreich wird aus der Europäischen Union austreten. Dieser Austritt hätte auf viele Bereiche Auswirkungen. Sollten die Briten den europäischen Binnenmarkt ohne eine Vereinbarung verlassen, wäre es den Versicherern, die ihren Sitz im Vereinigten Königreich haben, nicht mehr erlaubt in der EU Geschäfte zu machen. Über eine halbe Million Deutsche, die im Besitz einer britischen Lebensversicherung sind, fürchten sich daher vor den negativen Folgen des Brexit. Dabei geht es z.B. um die Policen von Standard Life, Clerical Medical und Friends Provident.

Um die Folgen des Brexit zu umgehen, hat der schottische Versicherer Standard Life mitgeteilt, dass deutsche Versicherungsverträge noch vor dem Austrittstermin einer Tochtergesellschaft in der irischen Hauptstadt Dublin übertragen werden sollen. Denn Irland bleibt weiterhin Mitglied der EU und hat somit Zugang zum EU-Binnenmarkt. Auch andere Anbieter wollen mit einem Transfer das Fortbestehen der Policen absichern. Dieses Prozedere bedarf jedoch einer Genehmigung. Ein entsprechendes Gerichtsverfahren sei laut Angaben von Standard Life in Gang gesetzt worden.

Dennoch hat auch die Übertragung der Verträge negative Seiten. Denn in Irland fällt der Insolvenzschutz weg, der in Großbritannien durch den Entschädigungsfonds FSCS gesichert ist. Sollten Sie Besitzer einer britischen Lebensversicherung sein, sollten Sie den Brexit als Anlass nehmen, um Ihre Police zu überprüfen.

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Firmengründung und -übertragung im Rahmen der aktuellen Brexit-Entwicklung

Die Briten haben am 23.06.2016 für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Dies ist der erste Austritt eines Mitgliedstaats in der Geschichte der Europäischen Union. Auch nach mehr als zwei Jahren nach diesem Referendum ist das Thema „Brexit“ medial präsent. Auch für Unternehmen mit der Rechtsform Limited stellen sich damit einhergehende essentielle Fragen, insbesondere dahingehend, wie es mit ihrem Unternehmen nach dem endgültigen Austritt des Vereinigten Königreichs am 29.03.2019 weitergehen wird.

Viele Unternehmensgründer, die in Deutschland tätig sein wollten, haben sich für die Rechtsform der englischen Limited aus dem Vereinigten Königreich entschieden. Besonders attraktiv ist dieser der deutschen GmbH ähnelnden Gesellschaftsform neben einer beschränkten Haftung vor allem die Möglichkeit einer schnellen Unternehmensgründung sowie der niedrige Kapitaleinsatz von gerade mal einem Penny.

Noch immer wird zahlreich im Internet mit der Gründung einer Private Limited Company geworben. Warum diesbezüglich besondere Vorsicht geboten ist und eine Neugründung einer englischen Limited zu hinterfragen ist, wird in Folge kurz zusammengefasst.

Mit dem endgültigen Austritt der Briten aus der Europäischen Union würde das europäische Recht automatisch außer Kraft treten. Damit gilt die europäische Gründungstheorie nicht mehr, nach der es möglich war, ausländische Gesellschaftsformen wie der englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland zu gründen. Die hiernach bisher als englische Kapitalgesellschaften behandelten Limiteds werden nach EU-Austritt zu deutschen Personengesellschaften umqualifiziert. Dies deshalb, da der Gesetzgeber in Deutschland keine ausländischen Rechtsformen mehr für das Vereinigte Königreich anerkennt. Bis zum heutigen Tag gibt es diesbezüglich keinerlei Übereinkünfte zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Es wird erwartet, dass mit Austritt der Briten aus der EU am 29.03.2019, spätestens aber zum 31.12.2020, sollte es ein Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG) überhaupt geben, dieses Szenario eintreten wird. Der Brexit hat daher für diese Gesellschaften weitreichende Folgen. Sie befinden sich in einer extrem unsicheren Rechtslage.

Gesellschafter müssen haften

Zu diesen Folgen gehört insbesondere, dass die englische Limited nunmehr als Personengesellschaften nicht mehr der Haftungsbeschränkung unterfällt. So wird aus einer Limited plötzlich ein Einzelunternehmen oder eine OHG. Die Gesellschafter haften somit unbeschränkt, also persönlich mit ihrem gesamten privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Weiter ergeben sich Änderungen bei der gesellschaftlichen Vertretung nach außen. So erfährt der Grundsatz der Fremdorganschaft keine Anwendung mehr, es kommt zur Selbstorganschaft. Die Geschäftsführung muss aus dem Kreis der Gesellschafter stammen.

Um diese Unsicherheit abzuwenden, bestehen für die Unternehmen mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Erhaltung der bisher gegebenen Haftungsbeschränkung auch für die Zeit nach dem harten Brexit. Die Umsetzung in der Praxis zeigt, dass eine gesellschaftsrechtliche Umgestaltung mit gewissen Risiken und Nachteilen behaftet ist. Da die englische Limited der deutschen GmbH sehr ähnelt, liegt es nahe, die Limited in diese Rechtsform zu ändern.

Möglichkeiten

Es bestehen mehrere Möglichkeiten der Umgestaltung. Praktiziert wird beispielsweise ein Formwechsel in eine Gesellschaftsform eines anderen Mitgliedstaates, zum Beispiel in eine irische Limited. Die EU-Grundfreiheiten finden dann weiter Anwendung und das bisherige Unternehmen wird weiter als Kapitalgesellschaft anerkannt. Hierbei bleiben aber die Nachteile einer Limited gegenüber einer deutschen GmbH nach wie vor bestehen. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Verschmelzung durch eine beteiligungsidentische GmbH. Nach Gründung einer deutschen GmbH werden die Vermögensgegenstände der Limited übertragen. Die Limited wird liquidiert. Auch gibt es den Weg eines grenzüberschreitenden Formwechsels in die GmbH, wonach die englische Limited direkt in eine deutsche GmbH überführt wird.

Zu bedenken ist aber, dass die Umgestaltung mit vertragsrechtlichen, steuerrechtlichen und bürokratischen Nachteilen behaftet sein kann.
Sollte es also nicht zu einer Übergangsregelung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geben, bestehen weitreichende Folgen für die Gesellschafter einer englischen Limited. Im Fall einer Haftung müssen Gesellschafter Zahlungen aus ihren privaten Vermögen leisten.

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