Yachtrechtskanzlei Helge Petersen erwirkt rechtskräftiges Urteil wegen eines Betruges beim Verkauf eines Kutters

Der Kaufpreis, die Begutachtungskosten und der Werftaufenthalt wurden zu 100% vom Landgericht Flensburg für die Käufer ausgeurteilt.
Auch die Kosten wurden ersetzt. Sie hatten einen Kutter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erworben. Der Verkäufer sträubte sich mit einem Flensburger Anwalt, den Kauf rückabzuwickeln.

Glücklicher Ausgang für die Käufer eines Kutters. Sie hatten eine Yacht gekauft, um damit über den Atlantik zu segeln. Doch die Überführung von der Schlei endete leider im Hafen der Rathje Werft. Das Schiff schlug leck und drohte zu sinken.

Die Verkäuferin und ihr Gehilfe wollten die Yacht nicht zurücknehmen. Sie behaupteten, es sei eine schöne Yacht, die dem Kaufvertrag entsprechen würde. In einem solchen Fall ist es wichtig, Beweise zu sichern, den Schaden zu ermitteln und das Richtige zu tun.
Das haben Helge Petersen und die Werft Rathje in vorbildlicher Weise getan. Es wurde fotografiert, protokolliert und ein Sachverständiger eingeschaltet. Zum Glück, denn die Verkäuferin behauptete über ihren Anwalt, dass alles in Ordnung sei. Die Yacht sei von guter Qualität und die Werft habe den Schaden eigentlich nur verschlimmert.

Der Gutachter wunderte sich, dass der Kutter überhaupt noch schwimmfähig war. Mit Bauschaum und viel bunter Farbe war alles gut präpariert. Für die Käufer sah die Yacht wunderbar aus. Sie verliebten sich in sie. Dass das Ganze auch tödlich enden konnte, wurde bei der Beweisaufnahme deutlich. Bootsbauer und Sachverständige waren sich einig, dass man damit hätte sinken können. Eine Atlantiküberquerung wäre schwimmend nicht möglich gewesen.
Der Anwalt der Beklagten setzte sich in außergewöhnlicher Weise für diejenigen ein, die die Käufer mit Farbe und Bauschaum getäuscht hatten.

Rechtskräftiges Urteil: Käufer eines mangelhaften Kutters siegen vor Gericht


Am Ende steht >> das Urteil


Und noch heute scheint der Kollege irgendwie stolz zu sein. Denn auf seiner Internetseite stellt er nach Ansicht Helge Petersens eine Entscheidung so seltsam dar, als wenn er damit den Prozess gewonnen hätte.

Wie man im obigen Urteil sehen kann, erklärt der Richter dem Kollegen sehr genau, warum er in keinem Punkt Recht hat. Helge Petersen meint, dass es nicht gut ist, auf einer Website einem potentiellen Yachtkunden zu zeigen, wie man Prozesse gewinnt, wenn das Ergebnis nicht stimmt. Warum ein solcher Beitrag?
Vielleicht, weil der Kollege wenig Erfolg hat. Weil man vielleicht etwas als Erfolg darstellen muss, was am Ende keiner ist.

Rechtlich ist es einfach. Wenn Ihre Yacht einen Mangel oder Schaden hat, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden dann korrekt und vor allem kostengünstig die Beweise sichern, damit Sie Ihren Schaden sicher durchsetzen können.

Und das Schönste ist, dass sie sich entgegen der Aussage des Kollegen trotzdem von der Yacht trennen können. Denn wer will schon auf einer mangelhaften Yacht sitzen bleiben, bis Jahre später ein Gericht entscheidet.
In diesem Fall hatten wir auch sehr schnell einen Vergleich angeboten, den der Kollege abgelehnt hat. Jedenfalls hat diese Ablehnung seine Mandanten einen fünfstelligen Betrag gekostet. Schlechter Rat ist im Yachtrecht also teuer.

Denn der Rat, der in diesem Blogbeitrag gegeben wird, ist teuer:
Gutachterkosten, Liegekosten, Kosten, keine andere Yacht kaufen zu können etc.
Helge Petersen, sieht jeden Blogbeitrag eines Kollegen als Rat, um neue Mandanten zu generieren. Ein durch den Kollegen beauftragter Kollege sieht in dem Beitrag keinen Rat. Somit stellt Helge Petersen klar, dass er der Meinung ist, dass es ein Rat ist aber es auch keiner sein kann, mag der Leser sich seine Meinung bilden.

Wir haben also dem Yachteigner den perfekten Rat gegeben. Auch im Yachtrecht ist die genaue Kenntnis des Beweisrechts von enormer Bedeutung.
Hier moniert ein vom Kollegen beauftragter Kollege, dass in der Äußerung ein Angriff gegen den Kollegen zu erkennen ist. Helge Petersen stellt gern klar, er ist weiterhin der Ansicht, dass im Yachtrecht beste Expertise und Taktikgefühl am Ende günstiger für den Mandanten sind. Er ist weiterhin der Ansicht, dass er ganz persönlich –was jeder geneigte Leser anders sehen kann—den Blogbeitrag als Rat empfindet. Der Kollege lässt mitteilen, dass dies kein Rat sein sollte. Jedenfalls bleibt Helge Petersen der Ansicht, dass der Beschluss welcher dem Blogbeitrag zugrunde liegt in einem Prozess der Beklagten nichts einbrachte, sondern eben nur Kosten. Sie wurde verurteilt, den angereisten Gutachter für den beschriebenen Termin zu zahlen, sie musste die Zinsen bezahlen, die durch genau die beschriebene Verzögerung entstand, sie wurde am Ende auch dazu verurteilt, die Zeugen, welche dann aus Sicht Helge Petersens nicht nötig gewesen wären, zu bezahlen. Und es gab auch noch einen weiteren Prozesstermin. Wenn man also den Beitrag als Rat, was es für den Kollegen nicht sein soll, sehen will, dann war der Rat in diesem konkreten Fall ein teurer Rat. Da Helge Petersen immer den perfekten Weg für seine Mandanten gehen will und diese Taktik in diesem Prozess genau aufging, ist er auch der Meinung, dass also die Darstellung aus diesem Fall wenig hilfreich ist, weil diese Vorgehensweise sehr teuer sein kann.

Weiter lässt der Kollege vortragen, dass verschiedene Verstöße gegen ihn nach BRAO, UWG etc. durch die Kommentierung des Blogbeitrages durch Helge Petersen ergingen.
Helge Petersen ist aber der Meinung, dass es Fakt ist, dass er diesen Prozess voll und ganz gegen den Kollegen gewonnen hat. Es wurden Werftaufenthalt, Kaufpreis, Zinsen, Anwaltskosten, Gutachterkosten usw. ausgeurteilt. Aus dem Grunde findet Helge Petersen, dass eine Information welche am Ende zu viel teureren Kosten für die Beklagte führte, entsprechend kommentiert werden muss, um geschädigte Mandanten nicht in hohe Unkosten zu stürzen.

Wichtigstes Ziel war es im Prozess, dass die Mandanten nicht so lange wie der Prozess dauern würde an ihre Yacht gebunden waren. Sie konnten in Ruhe verkaufen und den Prozess abwarten.

Wichtig war es, dass der Betrug, den Helge Petersen aus seiner Sicht durch den Verkauf vollendet wurde, nicht im Raume stehen bleiben kann, sondern gerecht ausgeglichen werden muss.

Alles die feste Meinung Helge Petersens, womit er darauf hinweist, dass alle Darstellungen zum Blog des Kollegen seine freie Meinung darstellen.

Diese Meinung ist ehrlich und juristisch erfolgreich für den Mandanten.

Originalbeitrag: Yachtrechtskanzlei Helge Petersen erwirkt rechtskräftiges Urteil wegen eines Betruges beim Verkauf einer Yacht


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Augen auf beim Schiffskauf

Die Warnung gilt auch für den Kauf von Gebrauchtschiffen

Diese Warnung, die man herkömmlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von gebrauchten Kraftfahrzeugen kennt, gilt auch für den Schiffskauf. Ein vermeintliches „Schnäppchen“ kann sich schnell als ein Fehlkauf erweisen, wenn Mängel auftreten, die bei der Besichtigung des Schiffes nicht erkannt wurden bzw. nicht erkennbar waren.

Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag: Vom Traumschiff zum Albtraumschiff


Wenn dann auch noch im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, kann aus dem anfänglichen „Traumschiff“ schnell ein „Albtraumschiff“ werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mängel derart gravierend sind, dass eine Beseitigung wirtschaftlich kaum noch vertretbar ist und den frischgeborenen Freizeitkapitän in den finanziellen Ruin treiben würde.

Der Fall der Kanzlei Helge Petersen & Collegen: Holzkutter und Wassereinbruch


So auch im Falle eines Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen, der einen ca. 70 Jahre alten – nach Angaben des Verkäufers aber aufwendig sanierten – Holzkutter erworben hatte. Bereits auf der Überführungsfahrt kam es zu einem derart starken Wassereinbruch, dass die nächstgelegene Werft angelaufen werden musste. Da eine gütliche Einigung nicht zustande kam, streiten die Parteien des Kaufvertrages nunmehr vor Gericht, wer von ihnen für den (Total-)Schaden aufkommt.

Arglistige Täuschung und rechtliche Konsequenzen


Während der Verkäufer bereits das Vorliegen von Mängeln bestreitet und sich im Übrigen auf den Gewährleistungsausschluss beruft, fühlt der Käufer sich arglistig getäuscht, weil der Verkäufer ihm schwere Fäulnisschäden verheimlicht habe, die zu dem Wassereinbruch geführt hätten. Tatsächlich bestimmt das Gesetz, dass ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss dann nicht greift, wenn der Verkäufer sich arglistig verhalten und ihm bekannte Mängel gravierender Art verheimlicht hat.

Gerichtliche Überprüfung: Sachverständige und mögliche Konsequenzen


Das Gericht hat einen Sachverständigen mit der Prüfung der streitgegenständlichen Fäulnisschäden sowie der Ursache des Wassereinbruches beauftragt. Sollte dieser die Schäden und deren Ursächlichkeit für den Wassereinbruch bestätigen, dürfte der Verkäufer nach Einschätzung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen zur Erstattung des Kaufpreises verurteilt werden.

Gewährleistungsausschluss: Nicht vollständige Haftungsbefreiung des Verkäufers

Dieser Fall zeigt zunächst einmal auf, dass die Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses nicht zwingend bedeutet, dass der Verkäufer vollständig aus der Haftung für etwaige Mängel entlassen ist. Darüber hinaus führt dieser Fall aber auch vor Augen, dass der – rechtzeitige – Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht schaden kann. Denn im Hinblick auf einen meist nicht unerheblichen Kaufpreis selbst für ein gebrauchtes Schiff können in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Streit über die Frage, wer für etwaige Mängel haftet, nicht unerhebliche Kosten entstehen, welche den einen oder anderen Beteiligten an den Rand seiner finanziellen Leistungsfähigkeit oder gar darüber hinaus bringen können.


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Yachteigentümer fragen: Wer kommt nach Sturm und Hochwasser für die Schäden an den Schiffen auf?

Sturmschäden an Yachten: Wer haftet?

Infolge des Sturms, der am 20./21. Oktober 2023 insbesondere über Schleswig-Holstein und Dänemark hinwegfegte, sind hunderte von Segel- und Motoryachten mehr oder weniger schwer beschädigt worden oder gar untergegangen. Noch während die Bergungs- und Aufräumarbeiten im Gange sind, fragen sich betroffene Eigentümer natürlich, wer für die an ihren Schiffen entstandenen Schäden aufkommt.

Kaskoversicherung und Haftung Dritter

Wer für seine Yacht eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, kann diese Versicherung in Anspruch nehmen. Haftbar gemacht werden kann ggf. aber auch der Eigentümer eines anderen Schiffes, wenn dieses etwa nur unzureichend gesichert war, sich losgerissen hat und daraufhin gegen ein anderes Schiff gestoßen ist.

Haftung von Dienstleistern und Hafenbetreibern

Wer Dritte – etwa einen Dienstleister für Yachten oder einen Hafenbetreiber – mit der Sicherung seines Schiffes beauftragt hat, kann auch diese für etwaige Schäden in Anspruch nehmen, wenn entsprechende Pflichten aus dem Auftragsverhältnis schuldhaft verletzt wurden. Auch ohne ein solches Auftragsverhältnis kann ein Hafenbetreiber für Schäden haftbar gemacht werden, wenn er etwa Pflichten aus dem Liegeplatzvertrag verletzt oder allgemeine Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt hat. Dies wäre in jedem Einzelfall konkret zu prüfen.

Dokumentation der Schäden und Sachverständigen

Für alle Ansprüche gilt gleichermaßen, dass die jeweiligen Schäden möglichst umfassend dokumentiert werden sollten. Es gilt also – soweit dies noch möglich ist – Fotos vom „Unfallort“ sowie von den eigentlichen Schäden zu fertigen und etwaige Zeugen zu notieren. Versicherungen bestehen häufig darauf, dass der Schaden durch einen Sachverständigen begutachtet wird, bevor eine Reparaturfreigabe erfolgt.

Kosten und Ansprüche auf Erstattung

In diesem Fall werden die Kosten für die Fertigung des Gutachtens in der Regel von der Versicherung übernommen. Ansonsten gilt, dass derjenige, der einen Sachverständigen beauftragt, auch für dessen Kosten aufzukommen hat. Gelingt es, einen Dritten für den Schaden haftbar zu machen, besteht meist auch ein Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten.

Vorsicht bei kleinen Schäden

Vorsicht ist jedoch insbesondere bei kleineren Schäden geboten, da in einem solchen Fall die Beauftragung eines Sachverständigen unverhältnismäßig sein kann mit der Folge, dass selbst dann, wenn ein Dritter für den eigentlichen Sachschaden haftet, dieser nicht für die Kosten des Sachverständigen aufkommen muss.

Fachkundiger rechtlicher Rat

Sie sind von einem Sturmschaden betroffen und unsicher, wie Sie sich jetzt verhalten sollen und welche Schritte eingeleitet werden müssen? Dann zögern Sie nicht, sich fachkundigen rechtlichen Rat einzuholen. Schildern Sie uns Ihren Fall und Sie erhalten von uns eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.  >> Hier direkt zum Formular


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Kieler Spezialkanzlei für Schifffahrtsrecht: Expertise und Unterstützung nach der Sturmflut

Die deutsche Küste, insbesondere die Ostseeküste, ist gesäumt von malerischen Yachthäfen und geschäftigen Handelshäfen. Doch wie überall, wo Mensch und Meer zusammentreffen, lauern auch Gefahren. Eine davon sind Sturmfluten, wie sie in jüngster Zeit wieder erhebliche Schäden angerichtet haben. Für Yachtbesitzer und Schiffseigner, die sich nach einer verheerenden Sturmflut mit Schäden konfrontiert sehen, kann es beruhigend sein, eine auf Schifffahrtsrecht spezialisierte Kanzlei an ihrer Seite zu wissen.

Bedeutung der deutschen Wasserstraßen

Die deutschen Wasserstraßen spielen eine immer wichtigere Rolle im nationalen und internationalen Handel. Deutschland ist eine führende Logistikdrehscheibe für den Welthandel, fast ein Drittel aller deutschen Handelsgüter wird über die Seehäfen abgewickelt. Das gut funktionierende Räderwerk des Seehandels unterliegt jedoch einer umfassenden Regulierung durch das Seehandels- und Schifffahrtsrecht.

Das Seehandels- und Schifffahrtsrecht, manchmal auch als Admiralitätsrecht bezeichnet, erstreckt sich auf ein Gebiet, das so grenzenlos ist wie das Meer selbst. Innerhalb dieses Rechtsgebietes nimmt das Schifffahrtsrecht eine herausragende Stellung ein, da es sich mit allen Aspekten der Schifffahrt und der Menschen, die auf den Meeren und Schiffen arbeiten, befasst. In Kiel, dem historischen Zentrum maritimer Aktivitäten, ist eine Kanzlei ansässig, die sich auf dieses komplexe Rechtsgebiet spezialisiert hat und Schiffseigner und Beteiligte an Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Seehandels und der Schifffahrt betreut.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen in Kiel verfügt über fundiertes Fachwissen im Bereich des Seehandels- und Schifffahrtsrechts und bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, u.a:

Vertretung in maritimen Rechtsstreitigkeiten: Ob Vertragsstreitigkeiten, Seeunfälle oder Haftungsfragen – die Kanzlei bietet kompetente Rechtsvertretung.
Unterstützung bei Schiffsunfällen und Haftungsfragen: Bei Schiffsunfällen ist schnelles Handeln erforderlich, um die Interessen der Schiffseigner zu wahren. Die Kanzlei bietet in diesem Bereich Expertise.
Beratung bei Fracht- und Charterverträgen: Die Welt des Seehandels ist geprägt von komplexen Verträgen. Die Kanzlei steht ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite, um die besten Lösungen zu finden.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist der ideale Partner für Reeder und Unternehmen der maritimen Wirtschaft. Der Sitz der Kanzlei im Lindenau Maritim-Park in Kiel, einem historischen Zentrum der Schifffahrt, ermöglicht die Betreuung eines breiten Mandantenkreises von

Schifffahrtsrechtliche Beratung und Vertretung

Die Expertise der Kanzlei reicht von der Mängelrüge beim Schiffskauf bis zur Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche nach dem Verkauf eines Schiffes. Das Team von Helge Petersen & Collegen steht seinen Mandanten kompetent und zuverlässig zur Seite.

Das Schiffskaufvertragsrecht erfordert Spezialkenntnisse, die in Deutschland nicht leicht zu finden sind. Mit ihrer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet können sie die Interessen ihrer Mandanten optimal vertreten.

Alles rund um das Schifffahrtsrecht

Helge Petersen & Collegen hat sich zu einer der wenigen auf Schifffahrtsrecht spezialisierten Kanzleien in Deutschland entwickelt. Das umfassende Leistungsspektrum deckt alle Aspekte dieses Spezialgebietes ab, einschließlich der Abwicklung von Sachmängeln an Schiffen und der Registrierung von Schiffen.

In Zeiten, in denen Naturkatastrophen wie Sturmfluten die maritime Wirtschaft bedrohen, ist es beruhigend zu wissen, dass es spezialisierte Kanzleien gibt, die sich für die Rechte der Betroffenen einsetzen. Helge Petersen & Collegen ist zweifellos eine solche Kanzlei und ein zuverlässiger Partner in allen Fragen des Seerechts. Wenn Sie in der maritimen Wirtschaft tätig sind oder als Privatperson Unterstützung im Schifffahrtsrecht benötigen, sind sie Ihr kompetenter Ansprechpartner in Kiel. Vertrauen Sie auf ihre langjährige Erfahrung und ihr Engagement bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen.  >> Mehr Informationen zum Schiffahrtsrecht


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