Urteil gegen die GFP Immobilien GmbH, vormals die Engel & Völkers Resorts GmbH

Das Landgericht Hamburg hat am 19.12.2024 in zwei nahezu gleichgelagerten Verfahren jeweils ein Versäumnis-Teil- und Endurteil gegen die GFP Immobilien GmbH, vormals die Engel & Völkers Resorts GmbH, sowie deren damaligen Geschäftsführer Ralph Peter Viereck erlassen. Die Kläger in beiden Verfahren wurden durch die Rechtsanwälte Helge Petersen & Collegen vertreten.

In beiden Verfahren hatten die jeweiligen Kläger die Beklagten im Zusammenhang mit dem kanadischen Immobilienprojekt „Forest Lakes Country Club“ aus fehlerhafter Anlageberatung sowie aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen. In beiden Verfahren wurden die Beklagten als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verurteilt und müssen jeweils auch vorgerichtliche Kosten erstatten.


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Urteil gegen Engel & Völkers Resorts GmbH

Das Landgericht Hamburg hat am 03.12.2024 ein Versäumnis-Teil- und Endurteil in einer Sache erlassen, in der die Kanzlei Helge Petersen & Collegen als Prozessbevollmächtigte auftrat.

Das Gericht verurteilte die Beklagten, nämlich die Engel & Völkers Resorts GmbH sowie deren damaligen Geschäftsführer Ralph Peter Viereck, als Gesamtschuldner zur Zahlung von 87.260,20 € nebst Zinsen an den Kläger, Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus einer Reservierungsvereinbarung, eines Dienstleistungsvertrags und der Gesellschaftsanteile an einer LLC.

Urteil

Weiterhin wurde festgestellt, dass sich die Beklagten seit dem 10.11.2020 im Annahmeverzug bezüglich der Übertragung dieser Rechte befinden.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Beklagten verpflichtet sind, den Kläger von allen Schäden und Nachteilen freizustellen, insbesondere von Gebührenzahlungen und steuerlichen Nachteilen, die aus den genannten Verträgen resultieren.

Die Beklagten wurden des Weiteren verurteilt, an den Kläger 3.927,07 € an bereits entrichteten Verwaltungsgebühren für die Jahre 2016 bis 2020 nebst Zinsen sowie 2.161,54 € an außergerichtlichen Kosten nebst Zinsen zu zahlen.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wurde auf 87.260,20 € festgesetzt.

Das Urteil basiert auf der Annahme des Gerichts, dass die Beklagte zu 1) Finanzdienstleistungen in Gestalt der Drittstaateneinlagenvermittlung erbracht hat, ohne die erforderliche Erlaubnis zu besitzen, und dass dies einen Schadensersatzanspruch des Klägers begründet. Als damaliger Geschäftsführer hafte auch der Beklagte zu 2) persönlich.


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Yachtrechtskanzlei Helge Petersen erwirkt rechtskräftiges Urteil wegen eines Betruges beim Verkauf eines Kutters

Der Kaufpreis, die Begutachtungskosten und der Werftaufenthalt wurden zu 100% vom Landgericht Flensburg für die Käufer ausgeurteilt.
Auch die Kosten wurden ersetzt. Sie hatten einen Kutter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erworben. Der Verkäufer sträubte sich mit einem Flensburger Anwalt, den Kauf rückabzuwickeln.

Glücklicher Ausgang für die Käufer eines Kutters. Sie hatten eine Yacht gekauft, um damit über den Atlantik zu segeln. Doch die Überführung von der Schlei endete leider im Hafen der Rathje Werft. Das Schiff schlug leck und drohte zu sinken.

Die Verkäuferin und ihr Gehilfe wollten die Yacht nicht zurücknehmen. Sie behaupteten, es sei eine schöne Yacht, die dem Kaufvertrag entsprechen würde. In einem solchen Fall ist es wichtig, Beweise zu sichern, den Schaden zu ermitteln und das Richtige zu tun.
Das haben Helge Petersen und die Werft Rathje in vorbildlicher Weise getan. Es wurde fotografiert, protokolliert und ein Sachverständiger eingeschaltet. Zum Glück, denn die Verkäuferin behauptete über ihren Anwalt, dass alles in Ordnung sei. Die Yacht sei von guter Qualität und die Werft habe den Schaden eigentlich nur verschlimmert.

Der Gutachter wunderte sich, dass der Kutter überhaupt noch schwimmfähig war. Mit Bauschaum und viel bunter Farbe war alles gut präpariert. Für die Käufer sah die Yacht wunderbar aus. Sie verliebten sich in sie. Dass das Ganze auch tödlich enden konnte, wurde bei der Beweisaufnahme deutlich. Bootsbauer und Sachverständige waren sich einig, dass man damit hätte sinken können. Eine Atlantiküberquerung wäre schwimmend nicht möglich gewesen.
Der Anwalt der Beklagten setzte sich in außergewöhnlicher Weise für diejenigen ein, die die Käufer mit Farbe und Bauschaum getäuscht hatten.

Rechtskräftiges Urteil: Käufer eines mangelhaften Kutters siegen vor Gericht


Am Ende steht >> das Urteil


Und noch heute scheint der Kollege irgendwie stolz zu sein. Denn auf seiner Internetseite stellt er nach Ansicht Helge Petersens eine Entscheidung so seltsam dar, als wenn er damit den Prozess gewonnen hätte.

Wie man im obigen Urteil sehen kann, erklärt der Richter dem Kollegen sehr genau, warum er in keinem Punkt Recht hat. Helge Petersen meint, dass es nicht gut ist, auf einer Website einem potentiellen Yachtkunden zu zeigen, wie man Prozesse gewinnt, wenn das Ergebnis nicht stimmt. Warum ein solcher Beitrag?
Vielleicht, weil der Kollege wenig Erfolg hat. Weil man vielleicht etwas als Erfolg darstellen muss, was am Ende keiner ist.

Rechtlich ist es einfach. Wenn Ihre Yacht einen Mangel oder Schaden hat, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden dann korrekt und vor allem kostengünstig die Beweise sichern, damit Sie Ihren Schaden sicher durchsetzen können.

Und das Schönste ist, dass sie sich entgegen der Aussage des Kollegen trotzdem von der Yacht trennen können. Denn wer will schon auf einer mangelhaften Yacht sitzen bleiben, bis Jahre später ein Gericht entscheidet.
In diesem Fall hatten wir auch sehr schnell einen Vergleich angeboten, den der Kollege abgelehnt hat. Jedenfalls hat diese Ablehnung seine Mandanten einen fünfstelligen Betrag gekostet. Schlechter Rat ist im Yachtrecht also teuer.

Denn der Rat, der in diesem Blogbeitrag gegeben wird, ist teuer:
Gutachterkosten, Liegekosten, Kosten, keine andere Yacht kaufen zu können etc.
Helge Petersen, sieht jeden Blogbeitrag eines Kollegen als Rat, um neue Mandanten zu generieren. Ein durch den Kollegen beauftragter Kollege sieht in dem Beitrag keinen Rat. Somit stellt Helge Petersen klar, dass er der Meinung ist, dass es ein Rat ist aber es auch keiner sein kann, mag der Leser sich seine Meinung bilden.

Wir haben also dem Yachteigner den perfekten Rat gegeben. Auch im Yachtrecht ist die genaue Kenntnis des Beweisrechts von enormer Bedeutung.
Hier moniert ein vom Kollegen beauftragter Kollege, dass in der Äußerung ein Angriff gegen den Kollegen zu erkennen ist. Helge Petersen stellt gern klar, er ist weiterhin der Ansicht, dass im Yachtrecht beste Expertise und Taktikgefühl am Ende günstiger für den Mandanten sind. Er ist weiterhin der Ansicht, dass er ganz persönlich –was jeder geneigte Leser anders sehen kann—den Blogbeitrag als Rat empfindet. Der Kollege lässt mitteilen, dass dies kein Rat sein sollte. Jedenfalls bleibt Helge Petersen der Ansicht, dass der Beschluss welcher dem Blogbeitrag zugrunde liegt in einem Prozess der Beklagten nichts einbrachte, sondern eben nur Kosten. Sie wurde verurteilt, den angereisten Gutachter für den beschriebenen Termin zu zahlen, sie musste die Zinsen bezahlen, die durch genau die beschriebene Verzögerung entstand, sie wurde am Ende auch dazu verurteilt, die Zeugen, welche dann aus Sicht Helge Petersens nicht nötig gewesen wären, zu bezahlen. Und es gab auch noch einen weiteren Prozesstermin. Wenn man also den Beitrag als Rat, was es für den Kollegen nicht sein soll, sehen will, dann war der Rat in diesem konkreten Fall ein teurer Rat. Da Helge Petersen immer den perfekten Weg für seine Mandanten gehen will und diese Taktik in diesem Prozess genau aufging, ist er auch der Meinung, dass also die Darstellung aus diesem Fall wenig hilfreich ist, weil diese Vorgehensweise sehr teuer sein kann.

Weiter lässt der Kollege vortragen, dass verschiedene Verstöße gegen ihn nach BRAO, UWG etc. durch die Kommentierung des Blogbeitrages durch Helge Petersen ergingen.
Helge Petersen ist aber der Meinung, dass es Fakt ist, dass er diesen Prozess voll und ganz gegen den Kollegen gewonnen hat. Es wurden Werftaufenthalt, Kaufpreis, Zinsen, Anwaltskosten, Gutachterkosten usw. ausgeurteilt. Aus dem Grunde findet Helge Petersen, dass eine Information welche am Ende zu viel teureren Kosten für die Beklagte führte, entsprechend kommentiert werden muss, um geschädigte Mandanten nicht in hohe Unkosten zu stürzen.

Wichtigstes Ziel war es im Prozess, dass die Mandanten nicht so lange wie der Prozess dauern würde an ihre Yacht gebunden waren. Sie konnten in Ruhe verkaufen und den Prozess abwarten.

Wichtig war es, dass der Betrug, den Helge Petersen aus seiner Sicht durch den Verkauf vollendet wurde, nicht im Raume stehen bleiben kann, sondern gerecht ausgeglichen werden muss.

Alles die feste Meinung Helge Petersens, womit er darauf hinweist, dass alle Darstellungen zum Blog des Kollegen seine freie Meinung darstellen.

Diese Meinung ist ehrlich und juristisch erfolgreich für den Mandanten.

Originalbeitrag: Yachtrechtskanzlei Helge Petersen erwirkt rechtskräftiges Urteil wegen eines Betruges beim Verkauf einer Yacht


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Popcorn-Automaten von Popppy of Germany / Doppelter Schlag für Anleger: Verlust der Investition und Rückforderungsansprüche

Anleger, die in Anlagen wie den Popcorn-Automaten von Popppy of Germany oder ähnlichen Modellen investiert haben, sehen sich mit einem doppelten Schlag konfrontiert. Nicht nur droht der Verlust der ursprünglichen Investition, sondern nun fordern Insolvenzverwalter im Auftrag der insolventen Unternehmen, wie der VendingJet GmbH, auch die bereits geleisteten Mietzahlungen zurück.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen aus Kiel hat ihre Mandanten in einem Schreiben gewarnt und auf die drohende Verjährung von Ansprüchen hingewiesen.

Mangelnde Aufklärung und hohe Risiken
Laut der Kanzlei Petersen wurden viele Anleger unzureichend über die Risiken dieser Anlagen aufgeklärt. „Die Produkte waren von Anfang an hochriskant, und die Anleger wurden in die Irre geführt“, so ein Sprecher der Kanzlei Petersen. „Es gab zahlreiche Fallstricke, und die Anleger hafteten letztendlich für Verluste.“

Rückforderung von Mietzahlungen durch Insolvenzverwalter
Besonders brisant ist die aktuelle Entwicklung, dass der Insolvenzverwalter im Auftrag der insolventen Unternehmen, wie der VendingJet GmbH, nun die Rückzahlung von Mietzahlungen fordert. Die Kanzlei Mulansky+Kollegen begründet diese Forderung damit, dass die Mietzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als unrechtmäßige Leistungen angefochten werden können.

Handlungsempfehlung für betroffene Anleger
Die Kanzlei Petersen rät allen betroffenen Anlegern, sich schnellstmöglich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. „Je früher man handelt, desto besser sind die Chancen, seine Rechte zu wahren“, so der Experte und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Helge Petersen.

Wichtige Schritte für Anleger:
Sammeln von Unterlagen: Alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Anlage stehen, sollten gesichert werden. Dazu gehören Verträge, Kontoauszüge und jegliche Korrespondenz.
Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei: Eine spezialisierte Kanzlei kann die rechtliche Situation prüfen und individuelle Handlungsempfehlungen geben.
Prüfung der Verjährungsfristen: Die Verjährungsfristen für Ansprüche können komplex sein. Eine rechtliche Beratung ist daher unerlässlich.

Anleger, die in Anlagen wie den Popcorn-Automaten investiert haben, sehen sich mit einer komplexen rechtlichen Situation konfrontiert. Es ist dringend ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigenen Rechte zu wahren und mögliche Rückforderungen abzuwehren.

Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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