CO.NET – jetzt geraten die Berater in den Fokus




Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

CO.NET – jetzt geraten die Berater in den Fokus


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Der Skandal um die wirtschaftlich schwächelnde CO.NET Verbrauchergenossenschaft weitet sich aus:

  • 25.09.2023: Das Amtsgericht Stade beschließt die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens (Az. 73 IN 73/23)
  • 10.10.2023: Das Amtsgericht Stade hebt den Beschluss über die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens wieder auf
  • 25.01.2024 Auf der Generalversammlung bestätigt die CO.NET, dass es Steuerschulden in einer Größenordnung von etwa EUR 3,1 Mio. gebe
  • 15.02.2024: Das Amtsgericht Stade beschließt erneut die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens (Az. 73 IN 8/24)
  • 23.02.2024: In der Presse wird über Razzien in Spanien, Polen und Deutschland sowie die Verhaftung des Vorstandes der CO.NET, Herrn Thomas Limberg, berichtet. Es ist die Rede von „Clankriminalität“ und einen „Geldwäschenetzwert“ sowie der Veruntreuung von mindestens EUR 6 Mio. durch den Haupttäter. Tatsächlich könnte der Schaden noch sehr viel höher liegen, denn während die Bilanz der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG für das Geschäftsjahr 2021 Aktiva in Höhe von insgesamt knapp EUR 130 Mio. ausweist, werden erste Stimmen laut, wonach sich der Wert der auf Mallorca gelegenen Immobilien auf lediglich etwa EUR 20 bis 25 Mio. belaufen soll. Der erklärungsbedürftige „Fehlbetrag“ würde dann etwa EUR 100 Mio. betragen.
  • 07.03.2024:  Für diesen Tag hatte das Amtsgericht Stade einen Termin zur Zwangsversteigerung des Firmensitzes in Drochtersen anberaumt (Az. 71 K 14/22)




Vor dem Hintergrund der augenscheinlich desolaten wirtschaftlichen Lage der CO.NET Verbrauchergenossenschaft und der nicht fernliegenden Möglichkeit, dass aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren ein reguläres Verfahren wird, stellen sich die Anleger natürlich die Frage, ob und ggf. wen sie für den befürchteten Verlust ihres Anlagekapitals haftbar machen können. Hier richtet sich jetzt der Fokus auf die Berater, die die Genossenschaftsanteile damals vertrieben haben.

Seit mehreren Wochen sprechen wir fast täglich mit Betroffenen des Skandals. Dies berichten von bunten Prospekten und vielen Bildern, die im Zuge der Vermittlung der Anteile vorgelegt wurden. Über mögliche Risiken – so die einhelligen Angaben der Betroffenen – wurde gar nicht oder nur in verharmlosender Art und Weise gesprochen. Es sei immer nur um die Immobilien auf Mallorca, die Kartengeschäfte und viele andere Vorteile für die Genossenschaftsmitglieder gegangen.

Inzwischen liegen der Kanzlei Helge Petersen & Collegen mehrere Anfrage von Kunden vor, die von Eck & Oberg beraten wurden. Es mag ein Zufall sein – aber zwei der Kunden berichten, dass über mögliche Risiken nicht gesprochen worden sei. Einer dieser Kunden habe dem für Eck & Oberg tätigen Berater Kay Seifert erklärt, das der Anlagebetrag 2023 für die Tilgung eines Darlehens bereit stehen müsse. Dies – so sei ihm versichert worden – stelle kein Problem dar. Ein anderer Kunde teilte mit, ihm sei ebenfalls von Kay Seifert erklärt worden, dass es sich um eine sichere Kapitalanlage ohne irgenwelche Risiken handeln würde.

Da es einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt, der nicht nur über die Funktionsweise der Anlage, sondern auch über deren Risiken sowie die Kosten aufklärt, unstreitig nicht gegeben hat, verwundert es nicht, dass die Berater gegenüber ihren Kunden keine Angaben über die Mittelherkunft und -verwendung, eine Mittelverwendungskontrolle, Interessenkonflikte, Weichkosten, Provisionen und andere für die Anlageentscheidung wichtige Umstände gemacht haben.

Ein Gespräch hat Eck & Oberg bisher abgelehnt. Hierzu meint Helge Petersen:

„Aus meiner Sicht lässt Eck & Oberg hier gute Kunden eiskalt abblitzen. Wer so handelt, dem scheinen die Interessen der Kunden schlicht gleichgültig zu sein. Nach meiner Auffassung hätte Eck & Oberg doch prüfen müssen, was hinter der Gesellschaft steht. Wie konnte es etwa einem staatlich geprüften Betriebswirt entgehen, dass es keine belastbaren Unterlagen zur CO.NET gab? Aus meiner Sicht hätte man bereits damals erkennen können und müssen, dass die nicht fernliegenden Möglichkeit bestand, wonach es sich in Wirklickkeit um ein Schneeballsystem handelte. Wie und warum wurde das Produkt trotzdem verkauft?“

Rechtsanwalt Helge Petersen möchte der Sache auf den Grund gehen. Er ruft daher CO.NET-Anleger dringend auf, sich bei ihm zu melden und vollkommen unverbindlich ihre Geschichte mit den Geschichten anderer Geschädigter abzugleichen. Hieraus mag sich ein Bild bezüglich einer typischen Beratung durch Eck & Oberg entwickeln, von dem alle Betroffenen profitieren können. „Gemeinsam“ – so Helge Petersen – „ist man stark. Und wer weiß – vielleicht stellt sich am Ende sogar heraus, dass die Einwerbung von Genosschaftsanteilen in strafrechtlich relevanter Art und Weise erfolgte.“


Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Ich wünsche ein kostenloses Erstgespräch, bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Name

Auch Sie haben Fragen? Wir helfen gerne:


Rufen Sie und an: +49 (0)431/260 924-0 oder kontaktieren Sie uns über das folgende Formular:



Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

CO.NET – Beschreibung eines Einzelschicksals


Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

CO.NET – Beschreibung eines Einzelschicksals


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Mehrfach besuchte der Berater Olaf Jürss aus Lübeck eine Familie in Stockelsdorf, wo er auch deren Tochter kennen lernte. Diese verdiente sich ihren Lebensunterhalt durch harte Arbeit Tag für Tag im Einzelhandel. Irgendwelche Rücklagen konnte sie aus diesem Einkommen kaum bilden, allerdings gab es da noch einen Anteil aus dem Erlös eines Hausverkaufes in Höhe von 100.000 Euro.

Und nun geschah etwas Schreckliches. Weil ihre Eltern Herrn Jürss vertrauten, schenkte ihm auch deren Tochter ihr Vertrauen und folgte seinem Rat, mit dem gesamten Betrag von 100.000 Euro ihren Beitritt zur CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG zu erklären. Zwischenzeitlich befindet diese sich bekanntlich zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate in einem vorläufigen Insolvenzverfahren und es steht zu befürchten, dass jedenfalls im Falle der endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Genossenschaftsanteile verloren gehen.

Rechtsanwalt Helge Petersen ist der Meinung, dass es sich bei dem Anlagemodell der CO.NET um ein Schneeballsystem gehandelt hat, bei welchem die Einlagen neu gewonnener Mitglieder dazu verwendet wurden, Auszahlungen an Altmitglieder vorzunehmen, statt in den Erwerb weiterer Immobilien zu investieren.


War dies für Berater wie Herrn Jürss erkennbar, zumal es ungewöhnlich hohe Provisionen zu verdienen gab und Unterlagen zu den Risiken eines Beitritts zur Genossenschaft sowie zur Mittelverwendung nicht existierten? Wie war der Berater Herr Jürss in das System eingebunden? Wie eng arbeitete er mit der CO.NET zusammen? Können ihm sogar strafrechtlich relevante Vorwürfe gemacht werden?

Helge Petersen ist davon überzeugt, dass der Berater Herr Jürss für den der Mandantin entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Nach seiner Ansicht kann es kein Zufall sein, wenn jemand andere Menschen davon überzeugt, derartige Beträge in ein – vermutliches – Schneeballsystem steckt und heute direkt auf Mallorca residiert.

Deswegen möchte Rechtsanwalt Helge Petersen sich gern mit anderen Betroffenen, die ebenfalls von Herr Olaf Jürss bezüglich der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen bei der CO.NET beraten wurde, in einen unverbindlichen Austausch treten – gerne auch mit möglicherweise bereits beteiligten anderen Rechtsanwälten. Alle betroffenen Investoren können dann von einem derart gebündelten Wissen profitieren.


Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
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Ein Beitrag aus der
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