Augen auf beim Schiffskauf

Die Warnung gilt auch für den Kauf von Gebrauchtschiffen

Diese Warnung, die man herkömmlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von gebrauchten Kraftfahrzeugen kennt, gilt auch für den Schiffskauf. Ein vermeintliches „Schnäppchen“ kann sich schnell als ein Fehlkauf erweisen, wenn Mängel auftreten, die bei der Besichtigung des Schiffes nicht erkannt wurden bzw. nicht erkennbar waren.

Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag: Vom Traumschiff zum Albtraumschiff


Wenn dann auch noch im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, kann aus dem anfänglichen „Traumschiff“ schnell ein „Albtraumschiff“ werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mängel derart gravierend sind, dass eine Beseitigung wirtschaftlich kaum noch vertretbar ist und den frischgeborenen Freizeitkapitän in den finanziellen Ruin treiben würde.

Der Fall der Kanzlei Helge Petersen & Collegen: Holzkutter und Wassereinbruch


So auch im Falle eines Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen, der einen ca. 70 Jahre alten – nach Angaben des Verkäufers aber aufwendig sanierten – Holzkutter erworben hatte. Bereits auf der Überführungsfahrt kam es zu einem derart starken Wassereinbruch, dass die nächstgelegene Werft angelaufen werden musste. Da eine gütliche Einigung nicht zustande kam, streiten die Parteien des Kaufvertrages nunmehr vor Gericht, wer von ihnen für den (Total-)Schaden aufkommt.

Arglistige Täuschung und rechtliche Konsequenzen


Während der Verkäufer bereits das Vorliegen von Mängeln bestreitet und sich im Übrigen auf den Gewährleistungsausschluss beruft, fühlt der Käufer sich arglistig getäuscht, weil der Verkäufer ihm schwere Fäulnisschäden verheimlicht habe, die zu dem Wassereinbruch geführt hätten. Tatsächlich bestimmt das Gesetz, dass ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss dann nicht greift, wenn der Verkäufer sich arglistig verhalten und ihm bekannte Mängel gravierender Art verheimlicht hat.

Gerichtliche Überprüfung: Sachverständige und mögliche Konsequenzen


Das Gericht hat einen Sachverständigen mit der Prüfung der streitgegenständlichen Fäulnisschäden sowie der Ursache des Wassereinbruches beauftragt. Sollte dieser die Schäden und deren Ursächlichkeit für den Wassereinbruch bestätigen, dürfte der Verkäufer nach Einschätzung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen zur Erstattung des Kaufpreises verurteilt werden.

Gewährleistungsausschluss: Nicht vollständige Haftungsbefreiung des Verkäufers

Dieser Fall zeigt zunächst einmal auf, dass die Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses nicht zwingend bedeutet, dass der Verkäufer vollständig aus der Haftung für etwaige Mängel entlassen ist. Darüber hinaus führt dieser Fall aber auch vor Augen, dass der – rechtzeitige – Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht schaden kann. Denn im Hinblick auf einen meist nicht unerheblichen Kaufpreis selbst für ein gebrauchtes Schiff können in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Streit über die Frage, wer für etwaige Mängel haftet, nicht unerhebliche Kosten entstehen, welche den einen oder anderen Beteiligten an den Rand seiner finanziellen Leistungsfähigkeit oder gar darüber hinaus bringen können.


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P&R-Container – Landgericht Hamburg verurteilt Vermittler zum Schadensersatz

Der P&R-Container-Skandal und die Insolvenzverfahren

In der öffentlichen Wahrnehmung ist der Skandal um die insolventen P&R-Gesellschaften, die den Anlegern damals Container verkauft haben, die es tatsächlich gar nicht gab, längst aus dem Fokus verschwunden. Die Insolvenzverfahren laufen nach unserer Wahrnehmung geordnet ab, tatsächlich konnte die Insolvenzverwaltung aus den Einnahmen der Verwaltung und Abwicklung der noch vorhandenen Container zwischenzeitlich Auszahlungen an die Anleger leisten.

Abkehr von Mietzahlungsrückforderungen und Pilotverfahren vor dem BGH

Darüber hinaus scheint die Insolvenzverwaltung nunmehr auch Abstand von der Idee genommen zu haben, Mietzahlungen, die noch vor der Insolvenzeröffnung erfolgt waren, wieder zurückzufordern. Die Insolvenzverwaltung hatte verschiedene sog. Pilotverfahren durchgeführt, ist aber schließlich beim BGH (Beschluss vom 26.01.2023, Az. IX ZR 17/22) gescheitert, weil dieser nicht bereit war, mehrere Nichtzulassungsbeschwerden der Insolvenzverwaltung gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen, in denen das Begehren der Insolvenzverwaltung zurückgewiesen worden war, zuzulassen.

Herausforderungen für P&R-Anleger trotz positiver Entwicklungen

Die insoweit für P&R-Anleger positiven Entwicklungen können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Investoren auf einem beträchtlichen Schaden sitzen bleiben werden. Zwar dürften noch weitere Teilzahlungen aus der Verwaltung bzw. Verwertung der Container durch die Insolvenzverwaltung folgen, bis auch der letzte Container abgewickelt ist. Allerdings wird auch die Summe der Auszahlungen aller Voraussicht nach lediglich eine mehr oder weniger bescheidene Reduzierung der Schäden und keinesfalls deren vollständige Regulierung zur Folge haben.

Daher freut es uns umso mehr, dass das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 25.09.2023 (328 O 278/19) der Klage eines Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gegen das damals als Vermittler tätige Unternehmen stattgegeben und dieses zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat.

Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass es nach der Anhörung des Klägers einerseits sowie der Vernehmung des damaligen Vermittlers als Zeugen andererseits davon überzeugt sei, dass keiner von beiden auch nur ansatzweise verstanden habe, welche Risiken ein Investment in P&R Container in sich birgt. Tatsächlich habe der Vermittler im streitgegenständlichen Fall seinem Kunden gegenüber erklärt, es handele sich um eine „absolut sichere Sache“ bzw. um eine „risikofreie Anlage“.

Überzeugende Naivität des Vermittlers und Verzicht auf Berufung

Die Ausführungen des Gerichts scheinen auch das beklagte Vermittlungsunternehmen überzeugt zu haben. Jedenfalls hat dieses auf die Einlegung einer Berufung verzichtet, so dass die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 25.09.2023 rechtskräftig geworden ist. Den ausgeurteilten Schadensersatzbetrag hat der Mandant bereits erhalten.

Einmal mehr hat sich also gezeigt, dass es sich lohnen kann, für sein Recht zu streiten, statt klein beizugeben.

 


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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