Bricht jetzt ein Damm? Landgericht Hamburg verurteilt Engel & Völkers Resorts GmbH

Vor etwa zwölf Jahren unterzeichnete unser Mandant eine Reservierungsvereinbarung, mit der er Landanteile im Forest Lakes Country Club erwarb. Dort wollte der kanadische Bauträger Terra Firma Development (TFDC) auf einer Fläche von etwa 400 ha ein Luxusresort entwickeln.
Die Investoren sollten dabei von den Wertsteigerungen profitieren, die durch die Entwicklung des Geländes erzielt würden. Im Jahr 2010 hatte die Engel & Völkers Resorts GmbH den Exklusivvertrieb dieser Anlage für Deutschland, Österreich und die Schweiz übernommen. Bekanntlich scheiterte das Projekt, die TFDC musste im Oktober 2020 Insolvenz anmelden. Ein „echtes“ Grundstück haben die Investoren nicht erlangt, sie haben sich vielmehr an einer Gesellschaft beteiligt, die ihrerseits ein Grundstück mit einer Größe von etwa 25 acre (ca. 10,1 ha) auf dem Resortgelände erworben hat.

Unser Mandant fühlte sich von der Engel & Völkers Resorts GmbH zu seinem damaligen Investment falsch beraten und zog vor Gericht. Anfänglich zeigte sich das Landgericht Hamburg noch skeptisch und regte an, die Engel & Völkers Resorts GmbH möge doch im Rahmen einer gütlichen Einigung eine Vergleichszahlung von deutlich unter 50% leisten. Die Engel & Völkers Resorts GmbH zeigte an einer gütlichen Einigung allerdings kein Interesse – ein Fehler? – und das Verfahren wurde fortgeführt.

Im Februar 2021 gelangte dann in einem Parallelverfahren das Landgericht Hamburg zu dem Schluss, dass die Darstellung in den Informationsunterlagen, die beim Vertrieb der Anlage verwendet wurden, nicht ausreichen, um über die Bedeutung des sog. FIFO-Prinzips (first-in-first-out) für die Anlageentscheidung zu informieren. Nachdem das Landgericht Hamburg die Engel & Völkers Resorts GmbH mit dieser Begründung verurteilt hatte, gab nach Mitteilung einer Prozessbeobachterin auch das Hanseatische Oberlandesgericht im Berufungsverfahren zu verstehen, dass es diese Auffassung der Vorinstanz teile. Vermutlich um eine obergerichtliche Entscheidung zu vermeiden, von der die Engel & Völkers Resorts GmbH die Auslösung eines Domio-Effekts befürchten musste, wurde noch kurz vor Verkündung der gerichtlichen Entscheidung ein Vergleich geschlossen.

Landgericht Hamburg: Hinweise in Infomaterialien „zur Erläuterung des FIFO-Prinzips“ nicht ausreichend

Jetzt hat das Landgericht Hamburg auch im Verfahren unseres Mandanten geurteilt, dass die Hinweise in den Informationsmaterialien „zur Erläuterung des FIFO-Prinzips“ nicht ausreichen würden:

„Einem durchschnittlichen Anleger wird die weitreichende Bedeutung dieses Prinzips für einen Ausstieg aus der Investition nicht hinreichend deutlich gemacht. Zwar wird darauf hingewiesen, dass ein Verkauf der Landeinheiten an die Erschließungsgesellschaft erst dann möglich ist, „sobald dieser Geldmittel zur Verfügung stehen.“ Dass der Eintritt dieser Bedingung insbesondere für Anleger, die zeitlich nach früheren Anlegern beigetreten sind, durch das FIFO-Prinzip unkalkulierbar wird, wird nicht deutlich.“

Nach dem Urteil erhält unser Mandant seinen Anlagebetrag nebst Zinsen zurück. Zudem muss die Engel & Völkers Resorts GmbH die vorgerichtlichen Kosten ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob die Engel & Völkers Resorts GmbH ungeachtet der Hinweise, die das Hanseatische OLG bereits in dem Parallelverfahren erteilt hatte, erneut in Berufung geht. Sollte sich die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg weiter verfestigen, wäre dies jedenfalls ein positives Signal für alle anderen Investoren, die ebenfalls über eine LLC in das Resort investiert haben.


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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Offener Brief zur Erhaltung der maritimen Wirtschaft im Kieler Stadtgebiet Friedrichsort

Die Yacht- und Bootswerft Marina Rathje GmbH möchte mit Investoren und der Inhaberfamilie Petersen durch den Kauf des Lindenau Geländes die maritime Wirtschaft im Kieler Stadtgebiet Friedrichsort in Schwung bringen.

Unter der Beteiligung der Wirtschaftskanzlei Helge Petersen & Collegen aus Kiel werden aktuell sehr konstruktive Verhandlungen zum Kauf des Lindenau Geländes geführt.

Nach umfangreicher Sichtung der Unterlagen steht fest, dass das Gelände durch eine Wohnbebauung für die maritime Wirtschaft praktisch unbrauchbar wird. Die sehr teuren Wohnungen für die Oberschicht würden, nach Ansicht der Planer, lediglich wenige Vorteile bringen, Millionenerträge für die Planer und Erbauer, aber nichts für Arbeitsplätze, Gewerbesteuererträge und die Weiterentwicklung der Stadtteile Pries und Friedrichsort. Diese leiden seit Jahren unter starken Arbeitsplatzabbau auf den Küstengeländen.

Die Gemeinschaft ist der Ansicht, dass durch die Politik nicht erkannt ist, dass eine Vielzahl an Firmen mit maritimen Bezug genau dieses Gelände sucht und auf Sicht beleben wird. Nur die Andeutung der möglichen Bebauung macht das Gelände so teuer, dass es für die maritime Wirtschaft nicht mehr bezahlbar ist.

Die Spekulation hat nun –angefeuert durch die Politik zu Lasten der maritimen Wirtschaft Kiels—begonnen.

Die Wohnungen sollten auf dem MFG 5 Gelände gebaut werden. Hier scheint die Verwaltung und Politik eine Art „Blitzableiter“ zu benötigen, weil sie über Jahre die Organisation der Bebauung des MFG 5 Geländes nicht unter Dach und Fach zu bekommen scheint.

Auffällig ist dabei, dass uns keine maritime Firma bekannt ist, die durch die Politik befragt wurde, vielmehr fanden „Geheimveranstaltungen mit Bauinvestoren zu Lasten der maritimen Wirtschaft“ statt.

Rathje Kauf Lindenau

Zum Lindenau Gelände in Kiel Friedrichsort:

Aktuell ist bekannt, dass dieses schon jetzt durch die Nachbarwerft Gebr. Friedrich sowie durch Fachbetriebe genutzt wird.

Nahezu jeden Tag liegen große Berufsschiffe am Pier oder im Hafen des Geländes. All dies bringt schon zum jetzigen Zeitpunkt Emissionen mit sich. Die Beruffschifffahrt lässt die Motoren 24 Stunden laufen, Luftabsaugesysteme, Belüftungssysteme und Maschinen verursachen ständig Emissionen.
Eine Wohnbebauung würde diese Betriebe spätestens in Form erster Klagen der neuen „Luxuswohnungseigentümer“ vertreiben. Weiter würden durch die Spekulation des gesamten Ufers auf Sicht wohl alle Werften schließen und Wohnbebauungen beantragen.

Es bricht also ein Art Staudamm auf dem gesamten Uferstreifen.

Unsere Konzeption sieht vor, dass der Fokus neben der Umwelttechnik im Recyceln von Yachten, welches es in Deutschland noch nicht systematisch gibt, im großen Umfang auf den Service und den Bau von privaten Yachten auf dem Gelände neben den Arbeiten an Berufsschiffen konzentriert wird.

Der Markt hierfür ist enorm und geht an dem Stadtgebiet von Kiel vorbei. Denn Kiel hat nur Betriebsgelände für die Berufsschiffahrt. Es fehlt aber außer den 10.000 m² der Rathje Werft das Gelände für Privatyachten.
Dieser Markt ist so groß, dass deutsche Eigener von Hamburg  bis Düsseldorf mittlerweile ihre Yachten bis nach Dänemark verlagern.

Yachten haben einen Wartungs- und Veraltungsaufwand wie ein Einfamilienhaus. Von der Heizungs-, Küchen-, Bad-, Sicherheits-, Motor- und sonstiger Technik bis zum Lagern und Sichern der Yachten ist alles zu bearbeiten. Für diese Technik gibt es für jeden Bereich einzelne Betriebe. Diese expandieren enorm, nur können sie sich nicht im Kieler Stadtgebiet entwickeln.

Die Politik scheint das Segment des Services für Privatyachten zu übersehen.

Im Einzugsbereich der Kieler Förde geht es um 30.000 Privatyachten. Sie weichen überall außerhalb des Stadtgebiets Kiels aus.

Hier besteht ein enormes Arbeitsplatzpotential. Das zeigt die Neuordnung des Geländes der Rathje Werft. Hier konnten umgehend 7 Ausbildungsplätze und 10 Gesellenstellen binnen 20 Monaten gesichert und für die Zukunft aufgebaut werden.

Während es in Kiel unzählige KFZ-Werkstätten und Zubehöreinrichtungen gibt, gibt es nur eine einzige Privatyachtwerft in Kiel.

Ein Yachteigener muss bis zu 2 Jahre auf einen Termin für umfangreichen Service an seiner Yacht warten.
Große Motoryachten müssen Services langfristig planen und weichen teilweise schon nach Holland aus.

Die Nachfrage nach einem Gelände am Wasser, auf dem der umfangreiche Service zu der gesamten Schiffstechnik durch viele Firmen statt findet, ist also enorm.

Allein eine politische Fraktion aus dem Kieler Rathaus hat uns auf der Werft besucht, um sich vor Ort zu informieren. Wir haben vorsorglich noch einmal alle Fraktionen aufgefordert, Gespräche direkt vor Ort mit der maritimen Wirtschaft zu führen, z.B. auf dem Gelände der Rathje Werft.

Es ist wichtig, der Spekulation ein Ende zu bereiten. Wenn z.B. veröffentlich wird, dass man ja in 2 Jahren neu drauf schauen könne, dann ist jeder Grundstücksspekulation Tor und Tür geöffnet. Man kauft das Gelände und irgendwann gibt dann die Politik schon nach.

Das halten wir im Sinne von Gewerbesteuereinnahmen und Arbeitspplatzförderung in Kiel für eine politische Katastrophe.


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