Engel & Völkers – Ansprüche für 2,3 Mio Euro geltend gemacht
Engel & Völkers Name verblasst immer mehr – Beschwerden über das von der Engel & Völkers Ressorts GmbH i.L. vermittelte Immobilienprojekt „Forest Lakes Country Club“ in Kanada häufen sich. Versprochene Gelder werden nicht gezahlt – es droht totaler Kapitalverlust für die Anleger
Die ersten 24 Forderungsanmeldungen im Gesamtwert von rund 2,3 Mio. € gegenüber Engel & Völkers Resorts GmbH und deren ehemaligen Geschäftsführer Ralph Viereck verlassen die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen. Die bereits seit Jahren auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts erfolgreich tätige Anwaltskanzlei hat die Firma und den ehemaligen Geschäftsführer aufgefordert, ihren Verpflichtungen bis zum Ende Monats August 2020 nachzukommen, andernfalls drohen in diesen Verfahren Klagen. Immer mehr verunsicherte Anleger melden sich, eine nächste Forderungswelle deutet sich an. Und was unternimmt die Aktiengesellschaft Engel & Völkers?
In unseren Beiträgen zuvor schilderten wir den Hintergrund des sich offenbarenden Skandals.
Konkret konnten Parzellen an einem geplanten Luxus- und Lifestyle Resort „Forest Lakes Country Club“ ca. 30 Auto-Minuten vom Flughafen Halifax erworben werden. Die Investoren leisteten eine Anzahlung im (meist) 5-stelligen Bereich – manchmal sogar mehr. Nach Ablauf von 24 bzw. 36 Monaten konnten sich die Anleger dann entscheiden, ob sie ein bestimmtes Grundstück des Resorts kaufen oder sich die Anzahlung mit attraktiver Verzinsung zurückzahlen lassen.
Wie uns geschildert wurde, blieb das kanadische Entwicklungsunternehmen seine Zahlungen zunehmend schuldig. Auf Nachfragen wurden die Investoren vertröstet. Man konnte die Grundstücke vor Ort zwar besichtigen, die Verantwortlichen für die Misere standen für eine persönliche Stellungnahme aber nicht zur Verfügung.
„Forest Lakes Country Club“ – Interessenten mussten sich an einer Gesellschaft beteiligen
Inzwischen haben uns Anfragen von Anlegern erreicht, die sich bereits ab 2010 in einem sehr frühen Stadium bei dem von der Engel & Völkers Resorts GmbH vertriebenen Projekt „Forest Lakes Country Club“ (Nova Scotia/Kanada) engagiert haben.
In diesem frühen Stadium konnten die Anleger noch keine Grundstücksoptionsverträge zu einem konkreten Grundstück abschließen mit der Aussicht, eben dieses Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben oder von der Ausstiegsklausel Gebrauch zu machen und sich die Anzahlung zusammen mit einer garantierten Verzinsung auszahlen zu lassen.
Vielmehr mussten sich Interessenten an einer Gesellschaft beteiligen, die eine Fläche von 25 Acre – also 101.175 qm – erwirbt. Die Fläche sollte sodann erschlossen und parzelliert werden, wodurch eine Wertsteigerung erzielt werden sollte. Die Anleger sollten dann zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit haben, den Wert ihrer Landanteile an der Gesellschaft gegen ein konkretes Baugrundstück einzutauschen oder aber ihre Landanteile an die Erschließungsgesellschaft zurückzuverkaufen, sobald dort entsprechende Geldmittel vorhanden wären. Versprochen wurde den Anlegern eine jährliche Wertsteigerung von mindestens 15 %. Sollte die Wertsteigerung des Grundstücks höher ausfallen, dann sollte der höhere Wert gelten.
In einem im März des Jahres erschienenen Artikel hat die Redaktion der Wirtschaftswoche Daten und Fakten recherchiert und das dem Lizenzgeber Engels & Völkers AG vorgehalten. Das Unternehmen hat jegliche Verantwortung abgestritten und auf die völlig autonome Geschäftspolitik der hier massiv angegriffenen Lizenznehmerin Engel & Völkers Resorts GmbH verwiesen.
Nach unserer Rechtsauffassung klassisches Modell einer Falschberatung
In den jetzt juristisch aufgearbeiteten Fällen zeichnet sich durch die übereinstimmenden Schilderungen der Mandanten ein Bild ab, welches nach unserer Rechtsauffassung u.a. das klassische Modell einer Falschberatung offenbart: Es wurde im Rahmen einer beispiellosen Werbekampagne durch Engel & Völkers Resorts GmbH zu Investitionen geraten, ohne hinreichend auf die Risiken des Geschäfts aufmerksam zu machen. Im Gegenteil – regelmäßig berichten Mandanten uns, dass ihnen die Anlage in kanadische Grundstücke als ein praktisch risikoloses Investment angeboten wurde, bei welchem der jeweilige Anlagebetrag durch die vorhandenen Grundstücke abgesichert sei. Der mögliche Schaden für die Anleger dürfte sich am Ende eines Rechtsstreits in einer zweistelligen Millionenhöhe einpendeln. Viele Mandananten schildern uns, dass sie ganz auf den guten Namen „Engel & Völkers“ vertrauten und daher von geprüfter Premiumqualität ausgingen. Dieses Vertrauen sei nun bitter enttäuscht worden, denn das Immobilienprojekt entspricht ersichtlich nicht den Versprechungen oder dem Qualitätsanspruch, der durch den Namen „Engel & Völkers“ erhoben wird.
„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.
Foto: Pixabay
Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.
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