Engel & Völkers – ein guter Name gerät weiter unter Druck, der Vertrauensverlust nimmt seinen Lauf, der Skandal um „Nova Scotia“ weitet sich aus.

Mehrere Millionen Schaden werden von der Kanzlei HP&C vertreten.
Landgericht Hamburg weist in mündlicher Verhandlung auf möglichen KWG-Verstoß und dessen Strafbarkeit hin!

Fachanwalt für Bank- und Kaitalmarktrecht und Kanzleiinhaber Helge Petersen: „Bei dieser Sachlage und vorläufiger Einschätzung des Gerichts muss man sich wirklich fragen, ob künftig noch vertrauensvoll Geschäfte mit „Engel & Völkers“ möglich sind.“

Zuletzt hatten wir berichtet, dass wir im August 2020 für 24 Anleger, die in kanadische Grundstücke in Nova Scotia in das Projekt Forest Lakes Country Club investiert hatten, außergerichtlich Schadensersatzansprüche in einem Gesamtvolumen von rund 2,3 Mio. € wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) gegenüber der Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck persönlich geltend gemacht haben.

Aktuell haben sich betroffene Anlegerinnen und Anleger im dreistelligen Bereich mit einem Schadensvolumen von 30.000 € bis 1.500.000 € an uns gewandt. Teilweise haben sie schon in Kanada versucht, Ansprüche geltend zu machen. Wir werden auch direkt von den dortigen Anwälten einiger Betroffener kontaktiert.

Inzwischen hat in einem weiteren Verfahren, in welchem wir für einen Investor bereits eine Klage eingereicht hatten, ein Verhandlungstermin vor dem Landgericht Hamburg stattgefunden. Dort hat Fachanwalt Helge Petersen die Klage. Der Mandant hatte im Jahr 2010 einen Betrag von knapp 30.000 € in das kanadische Grundstücksgeschäft investiert und bis heute keinen Cent zurückerhalten. Auch er hatte ein Anschlussangebot erhalten, mit dem er noch mehr Geld hätte investieren sollen. Auch er hatte Informationen erhalten, nach denen es sich um eine sichere Anlage handele.

Für unseren Mandanten hat der Fachanwalt Helge Petersen den Verhandlungstermin persönlich wahrgenommen, für die Beklagten erschienen gleich zwei Rechtsanwälte jeweils in Begleitung eines sog. instruierten Vertreters von Engel & Völkers.

Haftung wegen Verstoßes gegen das KWG könnte bestehen

Diese mussten sich dann sehr deutliche Hinweise des Gerichts anhören, welches ausführte, dass die von der Kanzlei HPC vorgetragenen Verstöße sowohl gegen Beratungspflichten als auch gegen Vorschriften des KWG durchaus vorliegen könnten und dass insbesondere die Verletzung von Vorschriften des KWG nicht unwesentliche strafrechtliche Konsequenzen für den verklagten Geschäftsführer Ralph Viereck persönlich haben könnte. Dass eine Haftung wegen Verstoßes gegen das KWG bestehen könne, habe die Kammer des LG Hamburg bereits in einem anderen Verfahren ausgeurteilt, das jetzt dem Hanseatischen OLG zur Überprüfung vorliege.

Vor diesem Hintergrund riet das Gericht den Parteien dringend an, sich gütlich zu einigen. Für unseren Mandanten hatten wir schon im Zuge der Einreichung der Klage Bereitschaft bekundet, sich auf einer Basis von 80% zu vergleichen. Dieses Angebot lehnten die Beklagten zwar ab, kamen aber mit der Klagepartei überein, dass das Gericht doch einen ggf. auch schriftlich begründeten Einigungsvorschlag unterbreiten möge. Zunächst allerdings sollten die Parteien noch einmal die Gelegenheit haben, sich schriftlich zu den Erörterungen im Verhandlungstermin zu äußern.

Auch in einem weiteren gerichtlichen Verfahren, welches die Kanzlei Helge Petersen & Collegen für einen anderen Investor vor dem Landgericht Hamburg führt, hat die dort zuständige Kammer den Parteien bereits vor einer ersten mündlichen Verhandlung angeraten, sich gütlich zu einigen.
Nach aktuellem Sachstand sieht sich die Kanzlei, der noch im dreistelligem Umfang weitere Anfragen von Investoren mit einem Gesamtvolumen von mehreren Millionen Euro vorliegen, die um den Erhalt ihres Kapitals und vor allem dessen Rückfluss bangen, in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Schadensersatzansprüche der Betroffenen berechtigt sein dürften.
Aus Gesprächen mit Mandanten und weiteren Betroffenen um diesen Skandal ist bekannt, dass noch keiner dieser Anleger in Kanada juristischen Erfolg hatte. Somit verlagert sich der Prozess zum Landgericht Hamburg.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie ebenfalls betroffen sind und Ihre Investition nicht kampflos aufgeben möchten. Der Austausch ist sehr wichtig und wir rechnen für die Anlegerinnen und Anleger, die sich der von HP&C geführten Gruppe der Betroffenen anschließen, mit einem angemessenen Vergleich.

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Engel & Völkers – Ansprüche für 2,3 Mio Euro geltend gemacht

Engel & Völkers Name verblasst immer mehr – Beschwerden über das von der Engel & Völkers Ressorts GmbH i.L. vermittelte Immobilienprojekt „Forest Lakes Country Club“ in Kanada häufen sich. Versprochene Gelder werden nicht gezahlt – es droht totaler Kapitalverlust für die Anleger

Die ersten 24 Forderungsanmeldungen im Gesamtwert von rund 2,3 Mio. € gegenüber Engel & Völkers Resorts GmbH und deren ehemaligen Geschäftsführer Ralph Viereck verlassen die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen. Die bereits seit Jahren auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts erfolgreich tätige Anwaltskanzlei hat die Firma und den ehemaligen Geschäftsführer aufgefordert, ihren Verpflichtungen bis zum Ende Monats August 2020 nachzukommen, andernfalls drohen in diesen Verfahren Klagen. Immer mehr verunsicherte Anleger melden sich, eine nächste Forderungswelle deutet sich an. Und was unternimmt die Aktiengesellschaft Engel & Völkers?

In unseren Beiträgen zuvor schilderten wir den Hintergrund des sich offenbarenden Skandals.

Konkret konnten Parzellen an einem geplanten Luxus- und Lifestyle Resort „Forest Lakes Country Club“ ca. 30 Auto-Minuten vom Flughafen Halifax erworben werden. Die Investoren leisteten eine Anzahlung im (meist) 5-stelligen Bereich – manchmal sogar mehr. Nach Ablauf von 24 bzw. 36 Monaten konnten sich die Anleger dann entscheiden, ob sie ein bestimmtes Grundstück des Resorts kaufen oder sich die Anzahlung mit attraktiver Verzinsung zurückzahlen lassen.

Wie uns geschildert wurde, blieb das kanadische Entwicklungsunternehmen seine Zahlungen zunehmend schuldig. Auf Nachfragen wurden die Investoren vertröstet. Man konnte die Grundstücke vor Ort zwar besichtigen, die Verantwortlichen für die Misere standen für eine persönliche Stellungnahme aber nicht zur Verfügung.

„Forest Lakes Country Club“ – Interessenten mussten sich an einer Gesellschaft beteiligen

Inzwischen haben uns Anfragen von Anlegern erreicht, die sich bereits ab 2010 in einem sehr frühen Stadium bei dem von der Engel & Völkers Resorts GmbH vertriebenen Projekt „Forest Lakes Country Club“ (Nova Scotia/Kanada) engagiert haben.

In diesem frühen Stadium konnten die Anleger noch keine Grundstücksoptionsverträge zu einem konkreten Grundstück abschließen mit der Aussicht, eben dieses Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben oder von der Ausstiegsklausel Gebrauch zu machen und sich die Anzahlung zusammen mit einer garantierten Verzinsung auszahlen zu lassen.

Vielmehr mussten sich Interessenten an einer Gesellschaft beteiligen, die eine Fläche von 25 Acre – also 101.175 qm – erwirbt. Die Fläche sollte sodann erschlossen und parzelliert werden, wodurch eine Wertsteigerung erzielt werden sollte. Die Anleger sollten dann zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit haben, den Wert ihrer Landanteile an der Gesellschaft gegen ein konkretes Baugrundstück einzutauschen oder aber ihre Landanteile an die Erschließungsgesellschaft zurückzuverkaufen, sobald dort entsprechende Geldmittel vorhanden wären. Versprochen wurde den Anlegern eine jährliche Wertsteigerung von mindestens 15 %. Sollte die Wertsteigerung des Grundstücks höher ausfallen, dann sollte der höhere Wert gelten.

In einem im März des Jahres erschienenen Artikel hat die Redaktion der Wirtschaftswoche Daten und Fakten recherchiert und das dem Lizenzgeber Engels & Völkers AG vorgehalten. Das Unternehmen hat jegliche Verantwortung abgestritten und auf die völlig autonome Geschäftspolitik der hier massiv angegriffenen Lizenznehmerin Engel & Völkers Resorts GmbH verwiesen.

Nach unserer Rechtsauffassung klassisches Modell einer Falschberatung

In den jetzt juristisch aufgearbeiteten Fällen zeichnet sich durch die übereinstimmenden Schilderungen der Mandanten ein Bild ab, welches nach unserer Rechtsauffassung u.a. das klassische Modell einer Falschberatung offenbart: Es wurde im Rahmen einer beispiellosen Werbekampagne durch Engel & Völkers Resorts GmbH zu Investitionen geraten, ohne hinreichend auf die Risiken des Geschäfts aufmerksam zu machen. Im Gegenteil – regelmäßig berichten Mandanten uns, dass ihnen die Anlage in kanadische Grundstücke als ein praktisch risikoloses Investment angeboten wurde, bei welchem der jeweilige Anlagebetrag durch die vorhandenen Grundstücke abgesichert sei. Der mögliche Schaden für die Anleger dürfte sich am Ende eines Rechtsstreits in einer zweistelligen Millionenhöhe einpendeln. Viele Mandananten schildern uns, dass sie ganz auf den guten Namen „Engel & Völkers“ vertrauten und daher von geprüfter Premiumqualität ausgingen. Dieses Vertrauen sei nun bitter enttäuscht worden, denn das Immobilienprojekt entspricht ersichtlich nicht den Versprechungen oder dem Qualitätsanspruch, der durch den Namen „Engel & Völkers“ erhoben wird.

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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