Anwaltliche Beratung in der Corona Krise

Neben den offensichtlichen Auswirkungen die die Corona Krise für uns mit sich bringt und die Sorge um die Gesundheit der besonders gefährdeten Risikogruppen, sehen sich viele Menschen auch anderen existenziellen Problemen gegenübergestellt.

Unsere vielfältigen Erfahrungen und Kenntnisse in unterschiedlichsten Bereichen des Zivilrechts, Arbeitsrecht und unsere Kompetenz auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts machen uns zu Ihrem idealen Berater in dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation.

Telefonische Beratung und elektronisch-postalische Ersteinschätzung

Durch unsere überregionale Tätigkeit sind wir auch schon vor den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geübt darin gewesen, vielfältige Kommunikationswege zu unseren Mandanten aufzubauen.

Besonders der Mittelstand leidet.

Die rechtlichen Probleme, die sich aus der Corona Krise ergeben sind vielfältig. Doch sie alle haben gemeinsam, dass sie insbesondere den Mittelstand – den Leistungsträger unserer Gesellschaft – besonders schwer belasten.

  • Wurden Sie aufgrund der Pandemie von Ihrem Arbeitgeber entlassen?
  • Mussten Sie Stellen streichen oder Kurzarbeit beantragen?
  • Möchten Sie staatliche oder private Hilfen beantragen und wünschen sich hierbei Unterstützung?
  • Arbeiten Sie im medizinischen Bereich und haben Sorgen um ihre eigenen Rechte und ihre Arbeitssicherheit?
  • Brauchen Sie Hilfe bei der Beantragung von Überbrückungskrediten?
  • Haben Sie durch einen Mietrückstand, der sich durch die Pandemie ergeben hat Ihre Wohnung verloren, oder Ihnen droht die Kündigung?

Unser kompetentes Anwaltsteam setzt sich für Sie ein und steht Ihnen mit vielfältigen Beratungsangeboten zur Seite.

Es ist unser aller Aufgabe, den individuellen Schaden für den Mittelstand und den Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten. Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht. Wir erleichtern Ihnen den Weg zu schneller Hilfe und Entlastung.

Millionen Verbraucher können Kreditverträge widerrufen

Trotz Corona Krise stehen die Mühlen der Justiz nicht still. So fällte der Europäische Gerichtshof jetzt ein Urteil mit enormer Tragweite und Signalwirkung.

Der Gerichtshof erklärte darin die sogenannten Widerrufsinformationen bestimmter Kreditverträge für unvereinbar mit europäischem Recht. Entgegen der Ansicht der Sparkassen und anderer Banken können dadurch Millionen von Verbrauchern ihre Verträge widerrufen und so tausende von Euros sparen. Die Klausel findet sich in den Großteilen der seit 2010 abgeschlossenen Verbraucherkreditverträge.

Besonders betroffen sind vor allem Autokredit- und Leasingverträge, aber auch Immobiliendarlehen. Daher ist der „Widerrufsjoker“ gerade vor dem Hintergrund des Dieselskandals überaus interessant. Verbraucher bekommen hiermit den Anspruch auf Rückerstattung aller gezahlten Raten gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeuges. Aber auch in anderen Fällen kann sich ein gezieltes Umschulden häufig lohnen.

Die Klausel, um die es geht, findet sich in den jeweiligen Widerrufsbedingungen der Kreditverträge. Dort wird auf eine gesetzliche Grundlage verwiesen, die wiederum ihrerseits auf andere Paragraphen verweist. Dieser sogenannte „Kaskadenverweis“ ermöglicht, dass sich kaum ein Verbraucher über die rechtlichen Vorschriften zum Widerruf ausreichend erkundigen kann. Dieses Vorgehen wurde in der Vergangenheit häufig von den Kreditinstituten ausgenutzt um einen wirksamen Widerruf der Kunden zu verhindern. Dieses Vorgehen verstößt jedoch gegen geltendes EU-Recht, nachdem eine Widerrufsbelehrung in klarer und prägnanter Form erfolgen muss. Da jedoch davon auszugehen ist, dass viele Banken es nach wie vor auf ein Urteil ankommen lassen, raten wir Ihnen dringend, anwaltliche Beratung aufzusuchen, wenn sie einen Verbraucherdarlehensvertrag auch erst ab Juni 2010 abgeschlossen haben.

>> Hier alles zum Widerruf von Kreditverträgen

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Quo vadis – Engel & Völkers?

Die Negativschlagzeilen über die einst so renommierte, weltweit operierende Maklerfirma Engel & Völkers reißen nicht ab.

In den Achtziger Jahren verstirbt der Mitbegründer Dirk Engel durch den Freitod. Der mit seit Kindheitstagen befreundete Christian Völkers führt das Unternehmen fort.
In den neunziger Jahren steht Engel & Völkers kurz vor der Pleite. Ein Börsengang wird nach dem Platzen der Dotcom-Blase verschoben. Dieser hat bis heute nicht stattgefunden.
Nach der Fusion mit einer anderen Maklerfirma werden Vorwürfe gegenüber Christian Völkers laut, das Gesamtunternehmen geschädigt zu haben. Es kommt zum Verfahren. Rechtskräftig steht eine Verurteilung durch das Frankfurter Landgericht im Jahre 2008 wegen Beihilfe zur Untreue.

Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“

Neuster Skandal im Hause Engel & Völkers sind die vermehrten Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“. Was als Traumdestination für betuchte Senioren begann, entwickelte sich zu einem handfesten Anlegerskandal. Zusagen an die Anleger wurden nicht eingehalten, geschuldete Auszahlungen wurden nicht getätigt, mangelhafte Kommunikation von Firmenseite und zuletzt der Tod des CEO der Firma, die mit der Erschließung der Grundstücke für den Country Club betraut war, haben das Sicherheitsgefühl der Anleger stetig sinken lassen. Vermehrte Anfragen von betroffenen Anlegern in unserer Kanzlei sind die Folge.

Nachdem sich zunächst Ende Januar 2020 ein Reporter aus Kanada mit dem Kanzleiinhaber über den Forest Lakes Country Club und die Verbindung dieses Projekts zu Engel & Völkers ausgetauscht hat, scheint nunmehr auch die angesehene „Wirtschaftswoche“ über das kanadische Grundinvestment berichten zu wollen – und dies nicht ohne Grund.

Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“

Die in Kanada ansässige Grundstücksentwicklungsgesellschaft Terra Development Corporation Limited (TFDC) ist nach übereinstimmenden Berichten verschiedener Anleger aus Deutschland und Österreich bereits seit Wochen nicht mehr für die Anleger erreichbar und reagiert kaum auf Anfragen. Gerüchten zufolge soll die TFDC in schweren wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, möglicherweise droht sogar eine Insolvenz. Anleger, die ihr Kapital retten möchten, sollten sich daher nicht allein auf eine Inanspruchnahme der TFDC beschränken, sondern auch andere Optionen nutzen. Wir zeigen Ihnen auf, Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“.

Wer nicht abwarten will, wie sich die Lage in Canada/bei TFDC/ im FLCC entwickelt, kann sich durch unsere Kanzlei unverbindlich über Risiken und Handlungsmöglichkeiten informieren. Wir blicken auf eine langjährige, erfolgreiche Erfahrung im Umgang mit Anlegerskandalen zurück.

>> Hier alle Infos im Überblick

Presseberichte:
Wirtschaftswoche, 13.03.2020