Kündigung tausender Prämiensparverträge durch Sparkassen

Mitte September hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Einlagezins für Banken in den negativen Bereich auf minus 0,5 Prozent gesenkt. Als Konsequenz sehen sich mehrere Sparkassen im Bundesgebiet gezwungen ihren Kunden die lukrativen Prämiensparverträge zu kündigen. Zu Recht?

Die Prämiensparverträge wurden überwiegend von Sparkassen vertrieben. Für Anleger waren sie ein besonders attraktives Angebot. Neben den Zinsen auf die Spareinlage konnte zusätzlich eine jährliche Prämie auf die Einzahlung erhalten werden. Zum Erreichen des Sparziels wurde monatlich ein konstanter Betrag eingezahlt. Wurde eine bestimmte Zeit lang gespart, konnten die Anleger sich dann über eine Prämie auf ihren Sparbetrag freuen. Die Höhe der Prämie steigt dabei mit den Jahren an. Zumeist wurde auf höchster Stufe eine Prämie von 50 Prozent auf die jährliche Einzahlung geleistet.

Auch heute ist diese Sparvariante aufgrund der niedrigen Zinsen attraktiv, da die Prämien nicht von der Zinshöhe abhängig sind. Für die Banken gestaltet sich dies jedoch anders. Viele Prämiensparverträge wurden bereits gekündigt oder die Kündigung wurde für die Zukunft angekündigt. Auch die Stadtsparkasse München gab erst kürzlich bekannt, dass sie zum Ende des Jahres rund 24.000 Prämiensparverträge kündigen wolle.

Das Handeln der Banken gründet unter anderem auch auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Mai dieses Jahres. Auch wir berichteten über diese Entscheidung (Urteil des BGH vom 14. Mai 2019- Az. XI ZR 345/18). In dieser stärkte der Bundesgerichtshof die Banken dahingehend, dass er die Kündbarkeit von Prämiensparverträgen grundsätzlich feststellte. Eine solche könne jedoch erst erfolgen, wenn die höchste Prämienstufe wenigstens einmal erreicht wurde.

Das Urteil zeigt damit, dass eine Kündigung wirksam sein kann. Wenn auch Sie betroffen sind, sollten Sie sich allerdings anwaltlich beraten und prüfen lassen, ob die Kündigung unrechtmäßig sein könnte. Wir stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteisnchätzung.

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Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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Zieht der P&R-Skandal weitere Kreise?

Möglicherweise auch Tausende Altanleger jetzt betroffen!

Bereits in seinen Schreiben aus Mai und August diesen Jahres hat der P&R Insolvenzverwalter Dr. Jaffé erst die P&R Gläubiger und später auch die P&R Altanleger über die Möglichkeit informiert, vor Eröffnung der Insolvenz erhaltene Mietzahlungen und Rückkaufpreise für abgelaufene P&R Verträge zurückzufordern.

Jüngsten Berichten zufolge lässt der Insolvenzverwalter seinen Worten nun Taten folgen. So wird aus dem Kreis des P&R Gläubigerausschusses berichtet, dass Dr. Jaffe damit begonnen habe, P&R Altanleger zur Rückzahlung bereits erhaltener Auszahlungen aufzufordern.

In welchem Umfang dies geschieht, ist aktuell noch nicht klar. Möglicherweise sind letzten Endes mehrere Tausend weitere Altanleger betroffen.

Rechtlich stützt sich der Insolvenzverwalter dabei auf die sogenannte Insolvenzanfechtung. Die Insolvenzanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter insbesondere, Zahlungen rückgängig zu machen, die ohne entsprechende Gegenleistung erfolgten. Dies ist für einen Zeitraum bis zu 4 Jahre vor dem Insolvenzantrag grundsätzlich möglich.

Ob die Zahlungen der P&R Gesellschaften tatsächlich der Insovlenzanfechtung unterliegen, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt.

Von einer Rückforderung durch den P&R Insovenzverwalter betroffen?

Sollten Sie mit Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter konfrontiert sein, empfehlen wir Ihnen dringend eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Wenden Sie sich gerne wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung an uns. Hierfür benötigen wir zunächst lediglich das sprechende Anschreiben des Insolvenzverwalters.

Wenn auch Sie von der P&R-Insolvenz betroffen sind, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten bezüglich Ihrer Anlage.

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