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Künftig Provisionsdeckel für Lebensversicherungen?

Ende März 2019 ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bekannt geworden. Nach diesem sollen die Provisionen für den Abschluss von Lebensversicherungen begrenzt werden. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung und die Abstimmung des Bundeskabinetts wird erwartet.

Der Referentenentwurf zum „Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen“ sieht im Wesentlichen vor, dass die Abschlussprovisionen für die Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen nicht über 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme liegen dürfen. Allerdings kann sich der Prozentsatz auf bis zu 4 Prozent erhöhen, wenn bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt werden.

Abschlussprovisionen im Sinne des Entwurfes sind all jene Vergütungen, die sowohl an den Abschluss als auch an den Fortbestand von Verträgen anknüpfen. Dabei gilt die Vergütungsgrenze von 2,5 Prozent für solche Provisionen, die für Verträge gezahlt werden, die bezüglich ihres Fälligkeits- oder Rückkaufswertes Marktschwankungen unterliegen. Anknüpfungspunkt für die Bestimmung der Provision ist die Bruttobeitragssumme. Diese stellt die Summe der zu zahlenden Prämien für nicht mehr als 35 Jahre dar.

Eine Erhöhung der Provision soll nur bei der Einhaltung bestimmter Qualitätsmerkmale zulässig sein. Hier sind die Versicherer gehalten ein System einzuführen, das die Überprüfung der Beratungsqualität zulässt. Anzeichen für eine qualitativ gute Beratung sollen die Anzahl der Beschwerden und der stornierten Verträge jeweils im Verhältnis zu anderen Beratern bzw. nicht stornierten Verträgen des Beraters sein. Auch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist für die Qualität der Beratung ausschlaggebend.

Häufig findet im Rahmen der Vermögensanlage keine ausreichende Aufklärung über die zu zahlenden Provisionen statt.  Im Hinblick auf Provisionen kann der Referentenentwurf künftig vielleicht für mehr Klarheit sorgen. Wenn Sie aber bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und sich unzureichend beraten fühlen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite.

Foto: Pixabay


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