• Historie/Erfolge/Urteile
  • Kontakt
  • Terminvereinbarung
Tel: +49 (0)431/260 924-0 // Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.
Wirtschaftskanzlei HP&C
  • Top-Themen
    • Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen: neue Abschreibungsmöglichkeiten sichern
    • Schiffsunfälle und Haftungsfragen
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Schifffahrtsrecht
    • Unternehmensbewertungen
    • Erbrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Arbeitsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Leasingrecht
  • Persönlichkeiten
  • News
  • Menü Menü
  • TOP THEMEN
    • Probleme mit der Co.Net Verbrauchergenossenschaft?
    • Anleger der Credicore Pfandhaus Anleihe?
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
  • Persönlichkeiten
  • News
Direktionsrecht

Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherer bei Schadensersatzklagen gegen Fahrzeughersteller im Abgasskandal

11. September 2018/von Nazife Hummels

Ist Ihr Pkw auch von dem sog. „Abgasskandal“ betroffen und Sie haben Schadensersatzansprüche gegen den Fahrzeughersteller wegen manipulierter Abgassoftware? Für die Kosten des Rechtsstreits beispielsweise gegen den VW Konzern muss Ihre Rechtsschutzversicherung grundsätzlich einstehen.

Oft lehnen die Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für diese Verfahren mit den unterschiedlichsten Begründungen ab.

In einem Fall vor dem Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 9.3.2017 – 9 O 157/16) lehnte die Rechtsschutzversicherung ihre Eintrittspflicht unter anderem mit dem Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten, dem Hinweis auf die Möglichkeit eines Schiedsgutachterverfahrens und dem Hinweis auf die Obliegenheit zur Kostenminderung nach § 82 VVG ab. Der Fahrzeughalter klagte gegen seine Rechtsschutzversicherung und wollte, dass festgestellt wird, dass der Rechtsschutzversicherer verpflichtet ist, die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung hinsichtlich der Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Händler und Hersteller zu tragen. Nachdem der Kläger vor dem Landgericht Düsseldorf Erfolg hatte, ging die Rechtsschutzversicherung in Berufung eingeschränkt auf die Kostentragungspflicht der Rechtsverfolgung gegenüber der Herstellerin. Im Berufungsverfahren erteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Hinweisbeschluss. Es war der Ansicht, dass auch im Hinblick auf die Rechtsverfolgung gegen die Herstellerin hinreichende Erfolgsaussichten bestehen würden. Für die hinreichende Erfolgsaussicht müsse der Standpunkt des Versicherungsnehmers nach den von ihm aufgestellten Behauptungen und den Einwendungen des Gegners zumindest vertretbar sein. Darüber hinaus sei eine gewisse Wahrscheinlichkeit eines Erfolges erforderlich. Die hinreichende Erfolgsaussicht wird bereits aus dem Umstand hergeleitet, dass bereits mehrere Landgerichte in erster Instanz einen Schadensersatzanspruch gegen die hier streitgegenständliche Herstellerin wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware bejaht haben. Ebenfalls wurde in diesem Hinweisbeschluss ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nicht gesehen. Denn es sei dem Pkw-Halter nicht zuzumuten, trotz hinreichender Erfolgsaussicht mit rechtlichen Schritten gegen die Herstellerin zuzuwarten, bzw. den Rückruf des PKW oder eine Nachbesserung durch die Hersteller ab zu warten. Es ist bereits fraglich, ob eine Nachbesserung des Fahrzeugs dessen Mangelhaftigkeit beseitigen könne.

Die Herstellerin hatte nach diesem Hinweis Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Berufung zurückgenommen.

Wenn auch Ihre Rechtschutzversicherung eine Kostenübernahme für die Rechtsverfolgung im sogenannten Abgaskanal ablehnen sollte, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob die Ablehnung nicht doch zu Unrecht ergangen ist.

Foto: Pixabay


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2018/11/direktionsrecht.jpg 291 750 Nazife Hummels https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/05/logo-hpc-blue-e1557837951849.png Nazife Hummels2018-09-11 17:07:172018-11-29 17:11:36Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherer bei Schadensersatzklagen gegen Fahrzeughersteller im Abgasskandal
Das könnte Dich auch interessieren
Berufungszurückweisung- Rechtsschutzversicherung muss Deckung gewähren Berufungszurückweisung- Rechtsschutzversicherung muss Deckung gewähren
Kieler Spezialkanzlei für Schifffahrtsrecht: Expertise und Unterstützung nach der Sturmflut
Sturmflut Ostsee 2023 Yachteigentümer fragen: Wer kommt nach Sturm und Hochwasser für die Schäden an den Schiffen auf?
BGH Rechtsschutz Urteil BGH Entscheidung: Wichtige Klausel bei Rechtsschutzversicherungen unwirksam
Yachtrechtskanzlei Helge Petersen erwirkt rechtskräftiges Urteil wegen eines Betruges beim Verkauf eines Kutters
Vorsicht beim Kauf eines gebrauchten Schiffes Augen auf beim Schiffskauf

Autorin des Beitrags:
Nazife Hummels


für weitere Informationen kontaktieren Sie:

Marten Krüger


Rechtsanwalt

Expertise:
Herr Rechtsanwalt Krüger vertritt und berät unsere Mandanten im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht.

Schwerpunkte:
Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht

Kontakt
Tel 040/8517958-12
Fax 040/8517958-29
E-Mail info@helgepetersen.de

Zur Ersteinschätzung

Weitere Nachrichten rund um das Arbeitsrecht

  • Anwaltliche Beratung in der Corona Krise
    Anwaltliche Beratung in der Corona Krise27. März 2020 - 16:08
  • BAG: wann befristete Arbeitsverträge unzulässig sind
    BAG: wann befristete Arbeitsverträge unzulässig sind5. August 2019 - 12:32
  • Versetzung Kündigung Arbeitsrecht
    Arbeitsrecht: Versetzt, gekündigt und abgefunden24. Juli 2019 - 16:20

Kompetent.

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Leasingrecht

Serviceorientiert.

  • Über uns
  • Persönlichkeiten
  • Downloads

Unser leistungsstarkes Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, kompetenten Rechtsanwaltsfachangestellten und engagierten wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Erfolgreich.

Als Wirtschaftskanzlei bieten wir Ihnen alles aus einer Hand – mit höchster fachlicher Kompetenz und starkem persönlichen Engagement führen wir Sie zu Ihrem Erfolg. Dafür haben wir uns konsequent und fortlaufend spezialisiert. Um diese Leistungen auf höchstem Niveau zu erhalten, erweitern wir ständig unsere Kenntnisse und das Wissen über den aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Für Sie erreichbar.

Tel: +49 (0)431/260 924-0
Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.

info@helgepetersen.de

Standort:
Prieser Strand 14a
24159 Kiel

© Copyright / KANZLEI-HPC.de Portal der Wirtschaftskanzlei HP&C / powered by GOALIZE
  • über Helge Petersen
  • Datenschutz
  • Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

OKMehr Infos

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies nutzen

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir setzen Cookies, um zu erfahren wenn Sie unsere Website besuchen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern. Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorieüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Website und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten.

Notwendige Website-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen. Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Datenschutzerklärung

Alles über Cookies und Einstellungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherer bei Schadensersatzklagen gegen Fahrzeughersteller im Abgasskandal

Einstellung akzeptierenNur die Benachrichtigung verbergen