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Yachteigentümer fragen: Wer kommt nach Sturm und Hochwasser für die Schäden an den Schiffen auf?

Sturmschäden an Yachten: Wer haftet?

Infolge des Sturms, der am 20./21. Oktober 2023 insbesondere über Schleswig-Holstein und Dänemark hinwegfegte, sind hunderte von Segel- und Motoryachten mehr oder weniger schwer beschädigt worden oder gar untergegangen. Noch während die Bergungs- und Aufräumarbeiten im Gange sind, fragen sich betroffene Eigentümer natürlich, wer für die an ihren Schiffen entstandenen Schäden aufkommt.

Kaskoversicherung und Haftung Dritter

Wer für seine Yacht eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, kann diese Versicherung in Anspruch nehmen. Haftbar gemacht werden kann ggf. aber auch der Eigentümer eines anderen Schiffes, wenn dieses etwa nur unzureichend gesichert war, sich losgerissen hat und daraufhin gegen ein anderes Schiff gestoßen ist.

Haftung von Dienstleistern und Hafenbetreibern

Wer Dritte – etwa einen Dienstleister für Yachten oder einen Hafenbetreiber – mit der Sicherung seines Schiffes beauftragt hat, kann auch diese für etwaige Schäden in Anspruch nehmen, wenn entsprechende Pflichten aus dem Auftragsverhältnis schuldhaft verletzt wurden. Auch ohne ein solches Auftragsverhältnis kann ein Hafenbetreiber für Schäden haftbar gemacht werden, wenn er etwa Pflichten aus dem Liegeplatzvertrag verletzt oder allgemeine Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt hat. Dies wäre in jedem Einzelfall konkret zu prüfen.

Dokumentation der Schäden und Sachverständigen

Für alle Ansprüche gilt gleichermaßen, dass die jeweiligen Schäden möglichst umfassend dokumentiert werden sollten. Es gilt also – soweit dies noch möglich ist – Fotos vom „Unfallort“ sowie von den eigentlichen Schäden zu fertigen und etwaige Zeugen zu notieren. Versicherungen bestehen häufig darauf, dass der Schaden durch einen Sachverständigen begutachtet wird, bevor eine Reparaturfreigabe erfolgt.

Kosten und Ansprüche auf Erstattung

In diesem Fall werden die Kosten für die Fertigung des Gutachtens in der Regel von der Versicherung übernommen. Ansonsten gilt, dass derjenige, der einen Sachverständigen beauftragt, auch für dessen Kosten aufzukommen hat. Gelingt es, einen Dritten für den Schaden haftbar zu machen, besteht meist auch ein Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten.

Vorsicht bei kleinen Schäden

Vorsicht ist jedoch insbesondere bei kleineren Schäden geboten, da in einem solchen Fall die Beauftragung eines Sachverständigen unverhältnismäßig sein kann mit der Folge, dass selbst dann, wenn ein Dritter für den eigentlichen Sachschaden haftet, dieser nicht für die Kosten des Sachverständigen aufkommen muss.

Fachkundiger rechtlicher Rat

Sie sind von einem Sturmschaden betroffen und unsicher, wie Sie sich jetzt verhalten sollen und welche Schritte eingeleitet werden müssen? Dann zögern Sie nicht, sich fachkundigen rechtlichen Rat einzuholen. Schildern Sie uns Ihren Fall und Sie erhalten von uns eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.  >> Hier direkt zum Formular


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Kieler Spezialkanzlei für Schifffahrtsrecht: Expertise und Unterstützung nach der Sturmflut

Die deutsche Küste, insbesondere die Ostseeküste, ist gesäumt von malerischen Yachthäfen und geschäftigen Handelshäfen. Doch wie überall, wo Mensch und Meer zusammentreffen, lauern auch Gefahren. Eine davon sind Sturmfluten, wie sie in jüngster Zeit wieder erhebliche Schäden angerichtet haben. Für Yachtbesitzer und Schiffseigner, die sich nach einer verheerenden Sturmflut mit Schäden konfrontiert sehen, kann es beruhigend sein, eine auf Schifffahrtsrecht spezialisierte Kanzlei an ihrer Seite zu wissen.

Bedeutung der deutschen Wasserstraßen

Die deutschen Wasserstraßen spielen eine immer wichtigere Rolle im nationalen und internationalen Handel. Deutschland ist eine führende Logistikdrehscheibe für den Welthandel, fast ein Drittel aller deutschen Handelsgüter wird über die Seehäfen abgewickelt. Das gut funktionierende Räderwerk des Seehandels unterliegt jedoch einer umfassenden Regulierung durch das Seehandels- und Schifffahrtsrecht.

Das Seehandels- und Schifffahrtsrecht, manchmal auch als Admiralitätsrecht bezeichnet, erstreckt sich auf ein Gebiet, das so grenzenlos ist wie das Meer selbst. Innerhalb dieses Rechtsgebietes nimmt das Schifffahrtsrecht eine herausragende Stellung ein, da es sich mit allen Aspekten der Schifffahrt und der Menschen, die auf den Meeren und Schiffen arbeiten, befasst. In Kiel, dem historischen Zentrum maritimer Aktivitäten, ist eine Kanzlei ansässig, die sich auf dieses komplexe Rechtsgebiet spezialisiert hat und Schiffseigner und Beteiligte an Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Seehandels und der Schifffahrt betreut.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen in Kiel verfügt über fundiertes Fachwissen im Bereich des Seehandels- und Schifffahrtsrechts und bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, u.a:

Vertretung in maritimen Rechtsstreitigkeiten: Ob Vertragsstreitigkeiten, Seeunfälle oder Haftungsfragen – die Kanzlei bietet kompetente Rechtsvertretung.
Unterstützung bei Schiffsunfällen und Haftungsfragen: Bei Schiffsunfällen ist schnelles Handeln erforderlich, um die Interessen der Schiffseigner zu wahren. Die Kanzlei bietet in diesem Bereich Expertise.
Beratung bei Fracht- und Charterverträgen: Die Welt des Seehandels ist geprägt von komplexen Verträgen. Die Kanzlei steht ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite, um die besten Lösungen zu finden.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist der ideale Partner für Reeder und Unternehmen der maritimen Wirtschaft. Der Sitz der Kanzlei im Lindenau Maritim-Park in Kiel, einem historischen Zentrum der Schifffahrt, ermöglicht die Betreuung eines breiten Mandantenkreises von

Schifffahrtsrechtliche Beratung und Vertretung

Die Expertise der Kanzlei reicht von der Mängelrüge beim Schiffskauf bis zur Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche nach dem Verkauf eines Schiffes. Das Team von Helge Petersen & Collegen steht seinen Mandanten kompetent und zuverlässig zur Seite.

Das Schiffskaufvertragsrecht erfordert Spezialkenntnisse, die in Deutschland nicht leicht zu finden sind. Mit ihrer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet können sie die Interessen ihrer Mandanten optimal vertreten.

Alles rund um das Schifffahrtsrecht

Helge Petersen & Collegen hat sich zu einer der wenigen auf Schifffahrtsrecht spezialisierten Kanzleien in Deutschland entwickelt. Das umfassende Leistungsspektrum deckt alle Aspekte dieses Spezialgebietes ab, einschließlich der Abwicklung von Sachmängeln an Schiffen und der Registrierung von Schiffen.

In Zeiten, in denen Naturkatastrophen wie Sturmfluten die maritime Wirtschaft bedrohen, ist es beruhigend zu wissen, dass es spezialisierte Kanzleien gibt, die sich für die Rechte der Betroffenen einsetzen. Helge Petersen & Collegen ist zweifellos eine solche Kanzlei und ein zuverlässiger Partner in allen Fragen des Seerechts. Wenn Sie in der maritimen Wirtschaft tätig sind oder als Privatperson Unterstützung im Schifffahrtsrecht benötigen, sind sie Ihr kompetenter Ansprechpartner in Kiel. Vertrauen Sie auf ihre langjährige Erfahrung und ihr Engagement bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen.  >> Mehr Informationen zum Schiffahrtsrecht


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