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P&R-Container – Landgericht Köln verurteilt Beratungsunternehmen

Im Skandal um die Insolvenzen deutscher P&R-Gesellschaften, die über Jahrzehnte Investments in Seefrachtcontaier angeboten haben, bis Anfang 2018 bekannt wurde, dass es sich offensichtlich um ein Schneeballsystem gehandelt hat, hat das Landgericht Köln jetzt der Klage einer Anlegerin gegen ihr Beratungsunternehmen stattgegeben.

In den Jahren 2015 und 2016 hatte die Klägerin jeweils nach entsprechender Beratung durch den Geschäftsführer der Finanzring Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH & Co.KG aus Leverkusen sog. P&R Container erworben. Das Landgericht Köln sah es als erwiesen an, dass zwischen den Parteien ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen war, aus welchem die Finanzring verpflichtet gewesen wäre, die Kundin ordnungsgemäß über das Produkt zu beraten. Diese Pflicht – so das LG Köln – habe der Geschäftsführer des beklagten Unternehmens verletzt, indem er der Kundin gegenüber das Risiko eines möglichen Totalverlustes in unzulässiger Art und Weise verharmlost habe. Ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltener Haftungsausschluss, auf den sich die Beklagte berufen wollte, sei schlicht unwirksam, da derartige Klauseln „wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Beratungsvertrages ergeben, so einschränken, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre“.

Außergerichtlich hatte es die Finanzring Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH & Co.KG noch vorgezogen, das Regulierungsbegehren unserer Mandantin und deren Bereitschaft für eine gütliche Einigung zu ignorieren. Statt dessen meinte das Beratungsunternehmen, auf seiner Homepage unter ausdrücklicher Benennung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vor unseriösen Anlegerschutz-Anwälten warnen zu müssen. Man habe bisher allen Kunden Rede und Antwort gestanden – „nur eben nicht jedem „Anwalt“.“

Wir wissen nicht, ob man bei der Finanzring inzwischen bereut, sich einer außergerichtlichen Lösung verschlossen zu haben.

Nach der (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des LG Köln muss das Beratungsunternehmen nicht nur vollständig Schadensersatz leisten, sondern unsere Mandantin auch von etwaigen Rückforderungen bezüglich der bereits erhaltenen Mietzinszahlungen freihalten und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Foto: Pixabay


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