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Berufungszurückweisung- Rechtsschutzversicherung muss Deckung gewähren

Das Oberlandesgericht München hat die Berufung der Rechtsschutz Union Schaden GmbH gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12. Januar 2018 zurückgewiesen. Das Landgericht München I hatte entscheiden, dass einem unserer Mandanten für das gerichtliche Verfahren erster Instanz Rechtsschutzdeckung zu gewähren ist. Diese Auffassung wurde nun durch das Oberlandesgericht bestätigt.

Unserem Mandanten muss somit Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung gewährt werden.
Das Oberlandesgericht begründet seine Entscheidung damit, dass dem Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine Einzelfallbewertung. An diesem Umstand ändert sich auch nichts aufgrund der Tatsache, dass bei der Versicherung in ähnlicher Weise in einer Vielzahl von Fällen Ansprüche erhoben werden. Für die Beurteilung, ob eine grundsätzliche Bedeutung vorliegt, kommt es maßgeblich darauf an, ob ein Rechtsstreit sich auf die Allgemeinheit auswirkt und somit Allgemeininteressen berührt sind. Dies war vorliegend nicht der Fall.

Auch der Einwand, dass die Klage zu geringe Erfolgsaussichten habe, konnte nicht durchgreifen. Bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten darf die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens nicht vorweggenommen werden. Es soll lediglich eine summarische Prüfung erfolgen. Die Deckungszusage kann nicht aufgrund fehlender Kausalität oder Verjährung im Hauptsacheverfahren abgelehnt werden. Im Fall unseres Mandanten hat das Oberlandesgericht eine mögliche Verjährung weder für feststehend noch für so offensichtlich erachtet, dass aufgrund dieses Umstandes eine Verweigerung der Deckung begründet werden kann.

Auch eine Unschlüssigkeit der Deckungsklage aufgrund von Widersprüchen konnte die Berufung der Rechtsschutzversicherung nicht zum Erfolg führen. Eine Änderung im Parteivorbringen, sei es im Wege der Präzisierung, der Ergänzung oder Berichtigung, ist lediglich im Rahmen der Beweiswürdigung von Bedeutung. Auch unterschiedliche Aussagen im Hauptsacheverfahren sind nur dann von wesentlicher Bedeutung, wenn das Deckungsverhältnis durch sie beeinflusst würde. Würde ein nicht versicherter Sachverhalt geltend gemacht werden oder die Änderung zu einer wesentlichen Verringerung der Erfolgsaussichten führen, könnte eine Zusage verweigert werden. Der korrigierte Vortrag unseres Mandanten hatte jedoch nicht solch massive Auswirkungen.

Wenn auch Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen in jeder Lebenslage zur Seite und verhelfen Ihnen außergerichtlich und auch prozessual zu Ihrem Recht. Kontaktieren Sie uns einfach im Wege unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

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PIM Gold – Ein Schneeballsystem?

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt durchsuchte im September 2019 die Geschäftsräume der PIM Gold GmbH. Deren Geschäftsführer Mesut Pazarci wurde in Untersuchungshaft genommen. Über das Vermögen der PIM Gold GmbH und des dazugehörigen Vertriebsunternehmens wurde der Arrest verhängt. Seither ruht der Geschäftsbetrieb. Die Website der PIM Gold GmbH enthält nur noch einen knappen Hinweis auf die Situation. Wie das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe vom 12.09.2019 berichtet, vermisst die Staatsanwaltschaft bis zu 1,9 Tonnen Gold, das sich eigentlich in den Tresoren des Unternehmens befinden sollte.

Gold, das dort eigentlich als sichere Kapitalanlage hunderter Privatanleger deponiert sein sollte.

Es kommt der Verdacht auf, dass sich nach dem P & R Skandal nun die nächste sogenannte „Sachwertanlage“ in Wahrheit als Schneeballsystem entpuppt.

Was ist geschehen?

Die durch Mesut Pazarci gegründete PIM Gold GmbH und PIM Gold und Scheideanstakt GmbH bot ihren Anlegern unterschiedliche Möglichkeiten der Geldanlage in Gold an. Neben dem unmittelbaren Verkauf und sofortigen Auslieferung von physischem Feingold wurden auch Ansparpläne und der Kauf und die Einlagerung von Goldes in einem Anlegerdepot der PIM Gold GmbH angeboten. Stützen konnte sich Mesut Pazarci offenbar auf ein Netz aus Vermittlern, das die Anlageprodukte der PIM Gold GmbH an Anleger vertrieb. Kern der Verkaufsargumente war die Sicherheit der Anlage in Gold, einen, so die ebenso landläufige wie fragwürdige Meinung, soliden und beständigen Sachwert. Wer das erworbene Gold nicht nach Hause geliefert haben wollte, der konnte es in einem Depot bei der PIM Gold GmbH belassen. Hierfür wurde sogar eine Verzinsung von teilweise 05 % pro Monat versprochen.

Bereits vor über einem Jahr kamen Gerüchte über Untreue, überhöhte Vertriebsprovisionen und überhöhte Preise auf. Der Geschäftsführer der PIM Gold GmbH, Mesut Pazarci trat diesen Vorwürfen offensiv entgegen, indem er beispielsweise in einem Rundschreiben an seine Kunden vor anonym verbreiteten E-Mails mit vorgeblichen Falschbehauptungen warnte und darauf verwies, in der Geschichte seines Unternehmens habe es noch nie einen Kunden gegeben, dessen Anspruch auf Gold nicht erfüllt worden sei. Die Ergebnisse einer Wirtschaftsprüfung zum 31.12.2017 seien jederzeit in den Geschäftsräumen einsehbar.

Gleichwohl warnte die Bundesaanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Journal aus 12/2018 vor einem Verstoß gegen die Prospektpflicht. Ausweislich des Bundesanzeigers hat die PIM Gold und Scheideanstalt ihren letzten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlicht.

Im Rahmen der nun erfolgten Razzia fanden die Ermittler nur einen Bruchteil des eigentlich zu erwartenden Goldes in den Tresoren der PIM Gold GmbH. Über das Vermögen der PIM Gold GmbH wurde der Arrest verhängt, der Geschäftsführer wurde in Untersuchungshaft genommen.

Welche Möglichkeiten bieten sich nun?

Der Arrest verhindert aktuell, dass die PIM Gold GmbH irgendwelche Zahlungen vornimmt oder Gold ausliefert. Gleichwohl stellt dies rechtlich kein Hindernis dar, Ansprüche gegen die PIM Gold GmbH auf Auslieferung von Gold geltend zu machen. Entfällt der Arrest, wäre die PIM Gold GmbH wieder in der Lage über das arrestierte Vermögen zu Verfügen. Im Falle einer etwaigen Insolvenzeröffnung wären Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu verfolgen.

Soweit dem Vertragsschluss mit der PIM Gold GmbH eine Anlageberatung oder Anlagevermittlung vorangegangen ist, bestehen zudem möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz gegen das Vermittlungsunternehmen. Diese Frage ist nur anhand einer Einzelfallprüfung zu beantworten. Sollten Sie auch eine Anlage in PIM Gold getätigt haben, nehmen Sie daher gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles in Anspruch.

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