Landgericht Kassel Urteil: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Das Landgericht Kassel hat ein Urteil in einem Rechtsstreit verkündet, in dem es um Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung ging. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen vertrat den Kläger.
Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass die Berater der Beklagten, deren Verschulden sich die Beklagte gemäß § 278 Satz 1 BGB zurechnen lassen muss, die gebotene Beratung pflichtwidrig nicht leisteten.
Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass die Zeugen, deren Verschulden sich die Beklagte gemäß § 278 Satz 1 BGB zurechnen lassen muss, die gebotene Beratung pflichtwidrig nicht leisteten. Die Grundsätze der anleger- und objektgerechten Beratung gebieten, dass die Beratung speziell auf die Bedürfnisse, die Interessen, die Vermögensverhältnisse und das Anlageziel des Kunden zugeschnitten sein muss und sich insbesondere auf die Eigenschaften und Risiken der verschiedenen in Betracht kommenden Anlagen zu erstrecken hat.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat die Beklagte jedenfalls ihre Pflicht zur objektbezogenen Beratung verletzt. Einer der Berater der Beklagten hat ausgesagt, dass er im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen Kapitalanlagen dreimal bei dem Kläger und dessen Ehefrau gewesen sei. Bei dem ersten Termin habe er die persönliche Anlagesituation des Klägers und einer Ehefrau erfragt. Die Auswertung der Bestandsanalyse sei gemeinsam mit einem anderen Berater der Beklagten erfolgt, da er selbst zu diesem Zeitpunkt noch keine Lizenz für Kapitalanlagekonzepte gehabt habe.
Bei dem zweiten Termin habe der Berater die Anlagestrategie präsentiert und dem Kläger sowie dessen Eherfrau die streitgegenständlichen Anlagen vorgeschlagen. Er habe die Anlagen anhand einer Präsentation auf dem Laptop sowie anhand von drei- bis vierseitigen Kurzflyern erklärt. Über weitere Kosten und Risiken sei in diesem Termin nicht gesprochen worden. Auch habe er die Emissionsprospekte nicht dabeigehabt.
Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.
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