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PIM Gold – Ein Schneeballsystem?

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt durchsuchte im September 2019 die Geschäftsräume der PIM Gold GmbH. Deren Geschäftsführer Mesut Pazarci wurde in Untersuchungshaft genommen. Über das Vermögen der PIM Gold GmbH und des dazugehörigen Vertriebsunternehmens wurde der Arrest verhängt. Seither ruht der Geschäftsbetrieb. Die Website der PIM Gold GmbH enthält nur noch einen knappen Hinweis auf die Situation. Wie das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe vom 12.09.2019 berichtet, vermisst die Staatsanwaltschaft bis zu 1,9 Tonnen Gold, das sich eigentlich in den Tresoren des Unternehmens befinden sollte.

Gold, das dort eigentlich als sichere Kapitalanlage hunderter Privatanleger deponiert sein sollte.

Es kommt der Verdacht auf, dass sich nach dem P & R Skandal nun die nächste sogenannte „Sachwertanlage“ in Wahrheit als Schneeballsystem entpuppt.

Was ist geschehen?

Die durch Mesut Pazarci gegründete PIM Gold GmbH und PIM Gold und Scheideanstakt GmbH bot ihren Anlegern unterschiedliche Möglichkeiten der Geldanlage in Gold an. Neben dem unmittelbaren Verkauf und sofortigen Auslieferung von physischem Feingold wurden auch Ansparpläne und der Kauf und die Einlagerung von Goldes in einem Anlegerdepot der PIM Gold GmbH angeboten. Stützen konnte sich Mesut Pazarci offenbar auf ein Netz aus Vermittlern, das die Anlageprodukte der PIM Gold GmbH an Anleger vertrieb. Kern der Verkaufsargumente war die Sicherheit der Anlage in Gold, einen, so die ebenso landläufige wie fragwürdige Meinung, soliden und beständigen Sachwert. Wer das erworbene Gold nicht nach Hause geliefert haben wollte, der konnte es in einem Depot bei der PIM Gold GmbH belassen. Hierfür wurde sogar eine Verzinsung von teilweise 05 % pro Monat versprochen.

Bereits vor über einem Jahr kamen Gerüchte über Untreue, überhöhte Vertriebsprovisionen und überhöhte Preise auf. Der Geschäftsführer der PIM Gold GmbH, Mesut Pazarci trat diesen Vorwürfen offensiv entgegen, indem er beispielsweise in einem Rundschreiben an seine Kunden vor anonym verbreiteten E-Mails mit vorgeblichen Falschbehauptungen warnte und darauf verwies, in der Geschichte seines Unternehmens habe es noch nie einen Kunden gegeben, dessen Anspruch auf Gold nicht erfüllt worden sei. Die Ergebnisse einer Wirtschaftsprüfung zum 31.12.2017 seien jederzeit in den Geschäftsräumen einsehbar.

Gleichwohl warnte die Bundesaanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Journal aus 12/2018 vor einem Verstoß gegen die Prospektpflicht. Ausweislich des Bundesanzeigers hat die PIM Gold und Scheideanstalt ihren letzten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlicht.

Im Rahmen der nun erfolgten Razzia fanden die Ermittler nur einen Bruchteil des eigentlich zu erwartenden Goldes in den Tresoren der PIM Gold GmbH. Über das Vermögen der PIM Gold GmbH wurde der Arrest verhängt, der Geschäftsführer wurde in Untersuchungshaft genommen.

Welche Möglichkeiten bieten sich nun?

Der Arrest verhindert aktuell, dass die PIM Gold GmbH irgendwelche Zahlungen vornimmt oder Gold ausliefert. Gleichwohl stellt dies rechtlich kein Hindernis dar, Ansprüche gegen die PIM Gold GmbH auf Auslieferung von Gold geltend zu machen. Entfällt der Arrest, wäre die PIM Gold GmbH wieder in der Lage über das arrestierte Vermögen zu Verfügen. Im Falle einer etwaigen Insolvenzeröffnung wären Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu verfolgen.

Soweit dem Vertragsschluss mit der PIM Gold GmbH eine Anlageberatung oder Anlagevermittlung vorangegangen ist, bestehen zudem möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz gegen das Vermittlungsunternehmen. Diese Frage ist nur anhand einer Einzelfallprüfung zu beantworten. Sollten Sie auch eine Anlage in PIM Gold getätigt haben, nehmen Sie daher gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles in Anspruch.

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Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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Neuer Bankenskandal mit Phantomaktien? Alles, was Sie wissen müssen!

Die US-Börsenaufsicht SEC ermittelte schon länger gegen Großbanken und Aktienhändler mit dem Verdacht durch sogenannte American Depositary Receipts (ADRs) Steuerbetrug zu begehen. Nun wird auch die Bundesfinanzaufsicht (BaFin) aufmerksam und leitet Ermittlungen gegen deutsche Banken ein.

Was sind ADRs?

American Depositary Receipts sind sogenannte Hinterlegungsscheine, das heißt, dass jedem dieser Scheine ein bestimmter Aktienwert zugrunde liegt. Diese Scheine werden von Banken ausgestellt, damit US-Investoren in den USA stellvertretend damit für ausländische Aktien handeln können. Ursprünglich stellte dies ein unverdächtiges Verfahren dar, denn so konnten auch Aktien europäischer Firmen in US-Dollar gehandelt werden. Dabei war es gleichzeitig auch billiger, mit Hinterlegungsscheinen anstatt mit der Aktie direkt zu handeln.

Wie funktioniert die Masche?

Laut Medienberichten wurden Aktiendeals beschrieben, die durch das Ausnutzen einer Gesetzeslücke bis 2012 entstehen konnten. Im Mittelpunkt standen hier der rasche Kauf sowie Verkauf von Aktien rund um den sogenannten Dividendenstichtag, also an dem Tag, an dem der Inhaber der Aktie die Dividende ausgezahlt bekommen hat. Dabei wurde der Fiskus um Milliarden geprellt, weil sich die Beteiligten die Kapitalertragssteuer mehrfach haben erstatten lassen. Die neue Masche, die teilweise auch als „Cum-Fake“ bezeichnet wird, soll nun mit den Scheingeschäften von Phantomaktien funktionieren, indem Banken ADRs herausgeben, ohne dass es dahinterstehende Aktien gibt. Solche „Vorab-ADRs“ oder auch „Pre-Release-ADRs“ machten es nun möglich, dass die hier Beteiligten sich Steuererstattungen erschleichen konnten, indem sie keine Steuer auf Dividenden zahlten, sich diese aber vom Fiskus haben zurückerstatten lassen. Auch hier wird wieder ein Schaden in Milliardenhöhe beziffert.

Die BaFin ermittelt.

Laut einem Bericht des Handelsblattes vom 13.12.2018 habe die Bundesfinanzaufsicht Bafin einen Fragenkatalog an mehrere Banken in Deutschland geschickt, um damit herauszufinden, ob diese Banken in der Vergangenheit bis heute die umstrittenen Geschäfte mit den ADRs betrieben haben bzw. noch betreiben. Die Ermittlungen sollen weiterhin hervorbringen, ob und welche Kontrollmechanismen die Banken haben, um die „Pre-Release-ADRs“ verhindern zu können. Auch die Kölner Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet und Ermittlungen gegen mehrere Bankmitarbeiter einer unbekannten Bank eingeleitet. In den Medienberichten fällt immer wieder der Name der Deutschen Bank im Zusammengang mit dem ADRs-Handel. Diese hat gerade erst im Sommer dieses Jahres wegen Verstößen bei diesen Geschäften mit der SEC einen Vergleich über mehrere Milliarden US-Dollar abgeschlossen. Nach eigenen Angaben hat sich die Deutsche Bank aber seit 2016 komplett aus dem Geschäft mit „Vorab-ADRs“ zurückgezogen.

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