Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen:

Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen:
Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen:
Als erfahrener Rechtsanwalt weiß ich, wie frustrierend es sein kann: Sie haben über Jahre hinweg klug in Immobilien investiert, deren Wert sich prächtig entwickelt hat – doch steuerlich profitieren Sie kaum noch davon, weil die anfänglichen Anschaffungskosten längst abgeschrieben sind.
Dieses Dilemma ist mir bestens vertraut, und ich habe mich darauf spezialisiert, genau für solche Fälle maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Gemeinsam finden wir den cleveren Weg, Ihr Abschreibungsvolumen zu erneuern und so Ihre Steuerlast erheblich zu senken, damit Ihr Immobilienvermögen auch steuerlich das volle Potenzial entfalten kann.
Oder direkt anrufen:
Als erfahrener Rechtsanwalt weiß ich, wie frustrierend es sein kann: Sie haben über Jahre hinweg klug in Immobilien investiert, deren Wert sich prächtig entwickelt hat – doch steuerlich profitieren Sie kaum noch davon, weil die anfänglichen Anschaffungskosten längst abgeschrieben sind.
Dieses Dilemma ist mir bestens vertraut, und ich habe mich darauf spezialisiert, genau für solche Fälle maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Gemeinsam finden wir den cleveren Weg, Ihr Abschreibungsvolumen zu erneuern und so Ihre Steuerlast erheblich zu senken, damit Ihr Immobilienvermögen auch steuerlich das volle Potenzial entfalten kann.
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Sie besitzen Immobilien, die im Laufe der Jahre stark an Wert gewonnen haben. Gleichzeitig ist es gut möglich, dass diese Immobilien bereits vollständig abgeschrieben wurden. Das hat zur Folge, dass Sie zwar hohe Mieteinnahmen erzielen, diese aber kaum durch Abschreibungen mindern können – und so fällt eine hohe Steuerlast an.
Typische Gründe für ein fehlendes oder zu geringes Abschreibungsvolumen sind:
Sie sehen sich mit der Situation konfrontiert, dass Ihr Immobilienvermögen wächst, Sie aber kaum Spielraum haben, Ihre Steuerlast zu optimieren. Genau hier setzt unsere Lösung an.
Um ein neues, höheres Abschreibungsvolumen zu generieren, muss die Immobilie rechtlich „verkauft” werden. Ein Vererben oder Verschenken würde hier den gewünschten Effekt nicht erzielen.
Als Käufer kommen zwar Ehegatten oder Kinder infrage, doch wenn Sie die Kontrolle über Ihre Immobilie behalten und diese in Ihrem eigenen Vermögen belassen möchten, bietet sich eine besonders elegante Lösung an: der Verkauf an eine eigens dafür gegründete GmbH & Co. KG.
Wollen Sie wissen ob diese Lösung auch Ihnen helfen kann? Dann buchen Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch, wir rufen Sie zurück: