• Historie/Erfolge/Urteile
  • Kontakt
  • Terminvereinbarung
Tel: +49 (0)431/260 924-0 // Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.
Wirtschaftskanzlei HP&C
  • Top-Themen
    • Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen: neue Abschreibungsmöglichkeiten sichern
    • Schiffsunfälle und Haftungsfragen
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Schifffahrtsrecht
    • Unternehmensbewertungen
    • Erbrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Arbeitsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Leasingrecht
  • Persönlichkeiten
  • News
  • Menü Menü
  • TOP THEMEN
    • Probleme mit der Co.Net Verbrauchergenossenschaft?
    • Anleger der Credicore Pfandhaus Anleihe?
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
  • Persönlichkeiten
  • News
KreditwiderrrufPixabay

Urteil am Landgericht Ravensburg: Wirksamer Kreditwiderruf wegen unzulässiger Aufrechnungsklausel in den AGB der Banken

7. Dezember 2018/von Alexander B. Schwer

Das Landgericht (LG) Ravensburg hat am 21.09.2018 ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Es stellte fest, dass das Aufrechnungsverbot, das in einem Großteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen enthalten ist, unwirksam ist. Wenn sich diese Ansicht durchsetzt, besteht daher bei vielen Kreditverträgen die Möglichkeit eines nachträglichen Widerrufs.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem Urteil vom 20. März 2018 bereits entschieden, dass die Einschränkungen der Aufrechnungsmöglichkeiten, die in vielen AGB der Banken zu finden sind, einen unangemessenen Nachteil der Bankkunden darstellen und daher unwirksam sind. Diese Aufrechnungsklausel sieht vor, dass der Bankkunde gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen kann, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig sind.
Das Landgericht Ravensburg hat, auf das BGH-Urteil bezugnehmend, am 21. September 2018 einen Widerruf für wirksam erklärt, weil in den AGB des Darlehensvertrages solch eine Aufrechnungsbeschränkung enthalten war. Dies könnte für eine Vielzahl von Darlehensnehmern (bei Kreditverträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden) die Möglichkeit eröffnen, ihr Darlehen auch heute noch zu widerrufen. Denn die AGB-Klausel entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht, sodass die Widerrufsinformation letztendlich nicht ordnungsgemäß ist und die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Außerdem hat das LG Ravensburg der betroffenen Sparkasse für die Zeit nach dem Widerruf nicht einmal Zinsen zugesprochen, wodurch faktisch ein zinsloses Darlehen für die Zeit nach dem Widerruf gewährt worden ist.
Durch diese beiden Urteile haben Verbraucher nun gute Chancen beispielsweise ihre hochverzinste Baufinanzierung oder ihren Kredit für die Finanzierung eines Dieselfahrzeuges nachträglich zu widerrufen.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2018/12/Kredit.jpg 290 750 Alexander B. Schwer https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/05/logo-hpc-blue-e1557837951849.png Alexander B. Schwer2018-12-07 12:10:202018-12-12 12:18:21Urteil am Landgericht Ravensburg: Wirksamer Kreditwiderruf wegen unzulässiger Aufrechnungsklausel in den AGB der Banken
Das könnte Dich auch interessieren
KreditwiderrrufPixabay Millionen Verbraucher können Kreditverträge widerrufen

Autor des Beitrags: Alexander B. Schwer


Kontakt über:

Oliver Şimşek


Rechtsanwalt

Expertise:
Herr Rechtsanwalt Şimşek vertritt und berät unsere Mandanten im Bereich des Kapitalanlagerechts, insbesondere Beraterhaftung. Zudem vertritt und berät Herr Rechtsanwalt Şimşek unsere Mandanten im Bereich des Erbrechts

Schwerpunkte:
Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht

Kontakt
Tel 0431/260 924-0
Fax 0431-260 924-24
E-Mail info@helgepetersen.de

Zur Ersteinschätzung

Weitere Nachrichten rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht

  • Gericht verurteilt Finanzvermittlung zur Rückabwicklung verlustreicher Fondsbeteiligungen
    Sieg für Anleger: Gericht verurteilt Finanzvermittlung zur Rückabwicklung verlustreicher Fondsbeteiligungen27. August 2026 - 17:02
  • CO.NET Urteil
    CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt19. August 2026 - 14:12
  • Engel & Völkers
    Ralph Peter Viereck: Insolvenzverfahren eröffnet15. Dezember 2025 - 14:25

Kompetent.

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Leasingrecht

Serviceorientiert.

  • Über uns
  • Persönlichkeiten
  • Downloads

Unser leistungsstarkes Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, kompetenten Rechtsanwaltsfachangestellten und engagierten wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Erfolgreich.

Als Wirtschaftskanzlei bieten wir Ihnen alles aus einer Hand – mit höchster fachlicher Kompetenz und starkem persönlichen Engagement führen wir Sie zu Ihrem Erfolg. Dafür haben wir uns konsequent und fortlaufend spezialisiert. Um diese Leistungen auf höchstem Niveau zu erhalten, erweitern wir ständig unsere Kenntnisse und das Wissen über den aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Für Sie erreichbar.

Tel: +49 (0)431/260 924-0
Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.

info@helgepetersen.de

Standort:
Prieser Strand 14a
24159 Kiel

© Copyright / KANZLEI-HPC.de Portal der Wirtschaftskanzlei HP&C / powered by GOALIZE
  • über Helge Petersen
  • Datenschutz
  • Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

OKMehr Infos

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies nutzen

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir setzen Cookies, um zu erfahren wenn Sie unsere Website besuchen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern. Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorieüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Website und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten.

Notwendige Website-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen. Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Datenschutzerklärung

Alles über Cookies und Einstellungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Urteil am Landgericht Ravensburg: Wirksamer Kreditwiderruf wegen unzulässiger Aufrechnungsklausel in den AGB der Banken

Einstellung akzeptierenNur die Benachrichtigung verbergen