Öffentlicher Aufruf an Marc Hochschild im Zusammenhang mit Co.Net Verbrauchergenossenschaft.


Sehr geehrter Herr Marc Hochschild,

Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mt diesem Aufruf wende ich mich an Sie in Bezug auf Ihre mutmaßlich einflußreiche Rolle im Vertrieb der Co.Net Verbrauchergenossenschaft über mutmaßlich einen längeren Zeitraum.


In diesem Video richte ich meine Aufmerksamkeit auf Ihre mutmaßliche Schlüsselfunktion in der Vertriebsorganisation der Co.Net Verbrauchergenossenschaft bei der Einwerbung von Anlegern bzw. der Vermittlung von Genossenschaftsanteilen an Kleinanleger.

Die Informationen, die ich dabei erlangt habe, werfen Fragen auf, die im Interesse der Anleger und des Gesamtkonstruktes geklärt werden sollten.

Gemäß den Angaben auf der Webseite der Co.Net Verbrauchergenossenschaft (conet24.de) wurde Ihre Position zumindest im Jahr 2016 als „Vertriebskoordinator“ geführt.

Zudem geht aus dem Protokoll der Generalversammlung (abgehalten offenbar im Jahr 2018) für das Jahr 2017 hervor, dass sich der Vorstand Gerhardt Köhnholdt unter anderem bei den „Genossenschaftsberatern“, darunter Adrian Nike, Sie selbst (Marc Hochschild) und einem gewissen Markus Zakieta, bedankt hat. Bei dieser Versammlung wurden Sie durch den Vorstand Köhnholdt zum Mitglied des Investitions- und Förderzweckbeirat der Co.Net Verbrauchergenossenschaft berufen.


Aufgrund Ihrer Schlüsselposition in Kapitalvertrieb und im Investitions- und Förderzweckbeirat drängt sich mir die Frage auf, inwieweit Sie spätestens seit Ihrer Berufung in den genannten Beirat Kenntnis darüber haben, wie und wo die finanziellen Mittel der Anleger investiert wurden.

Herr Marc Hochschild, im Sinne der Anleger und zur Klärung dieser Angelegenheit schlage ich einen persönlichen Austausch vor. Ich bitte Sie höflich um eine zeitnahe Kontaktaufnahme.

Für Ihre Aufmerksamkeit und Kooperation bedanke ich mich im Voraus.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

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Adrian Nike von der Co.Net Verbrauchergenossenschaft e.G, melden Sie sich!

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Sehr geehrter Herr Adrian Nike,

Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Mt diesem offenen Aufruf wende ich mich an Sie in Bezug auf Ihre mutmaßlich federführende Rolle im Vertrieb der Co.Net Verbrauchergenossenschaft über eine ganze Reihe von Jahren.


Gemäß den Informationen, die der Webseite der Co.Net Verbrauchergenossenschaft (conet24.de) zu entnehmen sind, bekleideten Sie unter anderem im Jahr 2016 die Position des „Vertriebsvorstand“s. Darüber hinaus ergibt sich aus dem Protokoll der Generalversammlung für das Jahr 2017, die im Jahr 2018 abgehalten wurde, dass Sie durch den Vorstand Gerhardt Köhnholdt als Vorsitzender in den Investitions- und Förderzweckbeirat der Co.Net Verbrauchergenossenschaft berufen wurden.

In Anbetracht dieser Positionen stelle ich mir die Frage, ob es nicht anzunehmen ist, dass Sie spätestens seit Ihrer Berufung in den genannten Beirat Kenntnis darüber haben, wo und wie die Gelder der Anleger investiert wurden. Aus der Bilanz des Jahres 2020 und 2021 ist dies nicht unmittelbar ersichtlich. Vielmehr drängen sich mir Fragen auf, u.a. betreffend der tatsächlichen Eigentümerschaft der Mallorca-Immoblien, also auf gut Deutsch: wer ist deren tatsächlicher Eigentümer?


Als Fachanwalt, der sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat, hege ich gewisse Bedenken bezüglich der Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Co.Net Verbrauchergenossenschaft.

Im Interesse der Anleger und im Hinblick auf das Gesamtkonstrukt erscheint es mir daher als dringend angebracht, dass wir uns zu einem persönlichen Austausch zusammenfinden.

Ich würde mich über eine zeitnahe Kontaktaufnahme Ihrerseits freuen.

Ihr Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Was ist los bei Co.Net?

Mitgliedschaft und Geschäftsanteile bei Co.Net


Auf der Homepage der Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG ist nachzulesen, dass diese im Jahr 2001 gegründet wurde. Mitglied kann jede/r werden, die/der einen Geschäftsanteil in Höhe von mindestens EUR 500 erwirbt. Für eine Vollmitgliedschaft sind hingegen 4 Geschäftsanteile á EUR 500 erforderlich.

In einem Flyer der Co.Net werden jährliche Dividenden in Höhe von 6-10% auf den jeweiligen Genossenschaftsanteil in Aussicht gestellt.

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Anlagen in Ferienimmobilien in Cala Ratjada


Ziel der Co.Net sei es, ihren Mitgliedern „durch Kooperation mit vielen Handelspartnern viele Vorteile im Alltag zu verschaffen. Dies sind z.B. Rabatte und Gutschriften für Einkäufe bei unseren Partnern. Die Geschäftsanteile werden in Sachwerten angelegt.“ Hierbei soll es sich um Anlagen in Ferienimmobilien handeln. Besonders aktiv scheint die Co.Net dabei in Cala Ratjada zu sein, einem Ferienort im Nordosten der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca. Dort will die Co.Net verschiedene Hotels und Ferienappartements erworben haben, um mit deren Vermietung Geld zu verdienen und nicht zuletzt auch die in Aussicht gestellten Dividenden zahlen zu können.

Sachanlagen versus Finanzanlagen


Wirft man allerdings einen Blick in den Jahresabschluss der Co.Net für das Jahr 2021, dann wird dort zwar ein Anlagevermögen in Höhe von knapp 90 Mio. EUR ausgewiesen. Sachanlagen – also ein Direktinvestment in eine Immobilie etwa – machen mit etwa 1,3 Mio EUR lediglich einen nahezu vernachlässigbar kleinen Anteil am gesamten Anlagevermögen der Co.Net aus. Der größte Teil des Anlagevermögens hingegen entfällt mit etwa 88,5 Mio EUR auf „Finanzanlagen“. Tatsächlich also scheint die Co.Net weniger in eigene Immobilien, sondern vielmehr in Anlageprodukte oder Gesellschaften investiert zu haben, die – möglicherweise – ihrerseits in Immobilien investieren. Dies würde aber bedeuten, dass die – vermeintliche – Sicherheit eines Direktinvests, welches der Co.Net den unmittelbaren Zugriff auf „ihre“ Immobilien ermöglichen würde, in Wirklichkeit gar nicht besteht. Die Geschäftsanteile der Genossenschaftsmitglieder wären vielmehr entgegen dem Versprechen der Co.Net nicht „in Sachwerten angelegt“, sondern vielmehr Dritten zur Verfügung gestellt worden, die ggf. ihrerseits mit dem Kapital der Co.Net-Mitglieder in eigene Immobilien investieren.

Vergleich mit einem geschlossenen Immobilienfonds


Dieses Geschäftsmodell ist vergleichbar mit einem geschlossenen Immobilienfonds, bei welchem Kapitalanleger Anteile an einem Fonds erwerben, der wiederum das Geld der Anleger zum Erwerb und Betrieb von Immobilien verwendet. Läuft der Fonds „gut“, erhalten die Anleger eine jährliche Rendite auf ihre Kapitalbeteiligung; läuft der Fonds schlecht, erhalten die Anleger keine Rendite; läuft der Fonds ganz schlecht, fällt er womöglich in Insolvenz mit der Folge, dass das Anlagekapital vollständig verloren gehen kann. Es gibt dann also nicht nur keine Rendite, sondern auch keine Rückzahlung des ursprünglichen Kapitaleinsatzes.


Wie auf der Homepage der BaFin nachzulesen ist, befand diese bereits im Jahr 2019, dass es sich bei dem Geschäftsmodell der Co.Net in Wahrheit um den Vertrieb einer Vermögensanlage handele, weshalb aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Vorschrift seit dem 15.07.2015 ein von der BaFin gebilligter Emissionsprospekt vorhanden sein müsse, in welchem die Kapitalanlage beschrieben wird. Da ein solcher Prospekt weder bestand noch bis heute besteht, hat die BaFin der Co.Net am 27.12.2019 das öffentliche Anbieten von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, wegen eines Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Co.Net ist der Auffassung, dass eine Prospektpflicht nicht bestehe. Den Widerspruch der Co.Net vom 30.01.2020 gegen diese Untersagung hat die BaFin mit Widerspruchsbescheid vom 02.06.2021 zurückgewiesen. Daraufhin hat die Co.Net Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. erhoben. Das gerichtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Stiftung Warentest: Insolvenzantrag und Aufnahme in die Warnliste Geldanlagen


Die Stiftung Warentest wiederum hat mit Datum vom 18.10.2023 darauf hingewiesen, dass am 25.09.2023 beim Amtsgericht Stade (73 IN 73/23) ein Insolvenzantrag über das Vermögen der Co.Net gestellt worden sei. Bereits am 10.10.2023 sei der Beschluss über die vorläufige Insolvenzverwaltung allerdings wieder aufgehoben worden.

In ihre aktuelle „Warnliste Geldanlagen“ (Stand Oktober 2023) hat die Stiftung Warentest auch die Co.Net aufgenommen. In dieser Liste werden alle Unternehmen, Geldanlagegebote und Dienstleistungen der letzten zwei Jahre aufgeführt, die von der Stiftung Warentest negativ bewertet wurden. Für die Co.Net finden sich in dieser Liste fünf Einträge.

Offene Fragen und Unsicherheiten


Nach Auffassung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gibt es viele Fragen an die Co.Net, deren Beantwortung die Mitglieder brennend interessieren dürfte. Um nur einige zu nennen:

  • In welche Immobilien wurde konkret mit welchen Beträgen investiert?
  • Wer ist als Eigentümer/in in den entsprechenden Grundbüchern eingetragen?
  • Welche Belastungen bestehen bei den Immobilien?
  • Was genau verbirgt sich unter dem Begriff „Anlagevermögen“ im Jahresabschluss 2021?
  • Wie lautet die konkrete Begründung, warum kein Prospekt erstellt wurde?
  • Treffen die Angaben von Stiftung Warentest bezüglich eines vorläufigen Insolvenzverfahrens und dessen Aufhebung zu?
  • Lag oder liegt tatsächlich ein Insolvenztatbestand vor?
  • Warum wurde der Beschluss über die vorläufige Insolvenzverwaltung wieder aufgehoben?
  • In welcher Höhe machen Genossenschaftsmitglieder aktuell Forderungen gegen die Co.Net insgesamt geltend?

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