Bergfürst AG – strauchelt die Crowdinvesting Plattform für Immobilienprojekte?
Sich selbst bezeichnet die Bergfürst AG als eine der führenden deutschen Online-Plattformen für digitale Immobilien-Investments, die auf nachhaltige Sachwerte setze:
Interessenten können bereits ab einem Mindestanlagekapital von EUR 10,00 in konkrete Immobilienprojekte investieren, es locken Zinsversprechen zwischen 6,0 und 7,5%. Die Investments sollen zugunsten der Bergfürst Service GmbH als sog. Sicherheitentreuhänderin, welche die Sicherheiten für die Anleger treuhänderisch hält und diese ggf. auch geltend macht, abgesichert sein. Neben einer grundbuchrechtlichen Absicherung kann es sich hierbei auch um persönliche Schuldversprechen sowie Bürgschaften handeln.
Im Hinblick auf eine grundbuchrechtliche Absicherung erscheint der Hinweis, dass der Erwerb der angebotenen Vermögensanlagen mit erheblichen Risiken verbunden ist und sogar zu einem vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann, als ein vernachlässigbarer Verweis auf ein lediglich abstrakt-theoretisches Risiko.
Einträge über gescheiterte oder ausfallbetroffene Bergfürst-Projekte
Tatsächlich aber sollte dieser Hinweis durchaus ernst genommen werden. So berichtet CHECK-Research in seiner Ausgabe 2/2023, dass allein auf der Investmentplattform Investmentcheck.community 469 Einträge über gescheiterte oder ausfallbetroffene Bergfürstprojekte vorlägen. Auf Nachfragen, warum Rückzahlungen nicht erfolgen, werde nur zögerlich reagiert. Selbst in Fällen, wo Projekte gescheitert seien, habe es die Sicherheitentreuhänderin unterlassen, sogar aus einer erstrangigen Eintragung im Grundbuch die Sicherheit durchzusetzen. Im Hinblick auf den Umstand, dass gleichwohl weiterhin neue Projekte über die CrowdinvestingPlattform platziert werden, äußert CHECK-Research den Verdacht, dass hier in anlagebetrügerischer Absicht gehandelt werde.
In der Tat ist es schwer nachzuvollziehen, warum bestellte Sicherheiten, mit denen die Anleger durch die Bergfürst AG beruhigt wurden, nicht verwertet werden. Denn selbst wenn diese nicht ausreichen sollten, um den Anlagebetrag vollständig zu ersetzen, können sie geeignet sein, den Schaden für die Investoren zumindest zu reduzieren.
Besonders hervorgeboben hat CHECK-Research das Projekt „Fontane Center König-Wusterhausen“, welches von der Ultima Ratio Wohnen GmbH verwirklicht worden sei. Obwohl der Cash-Flow bei diesem Projekt „nachweislich positiv“ sei, habe die Ultima Ration Wohnen GmbH zwischenzeitlich vier angekündigte Zahlungstermine „ohne belastbare Begründung gerissen“. Dennoch sei „keine qualifizierte Abmahnung mit sofortiger Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Ultima Ratio“ erfolgt. Eine derartige Tatenlosigkeit wäre durchaus sehr bedenklich.
Sind Sie betroffen? Ist Ihr Investment gescheitert und fragen Sie sich, warum nicht zumindest die Sicherheiten verwertet werden? Dann schildern Sie uns Ihren Fall. Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung vor und zeigen Ihnen auf, wie ein weiteres Vorgehen aussehen könnte.
Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.
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