Engel & Völkers AG im Kanadageschäft schwer unter Druck

Immobilienskandal mit Schäden in in Millionenhöhe? Über tausend E&V-Kunden betroffen. Im Zentrum des Geschehens Geschäftsführer Ralph Viereck und der Mutterkonzern.

„Wenn sich die Angaben der von meiner Kanzlei betreuten Anleger bewahrheiten, dann bahnt sich hier ein Immobilienskandal großen Ausmaßes an, mit einem Schaden für die Anleger von mehreren Millionen Euro“, stellte Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen nach Ersteinschätzung von etwa hundert Fällen fest. Damit dürften sich die Recherchen in dem Beitrag der Wirtschaftswoche Nr. 12 vom 13.03.2020 bestätigen. In dem Artikel mit dem Titel „In den Sand gesetzt“ hatten die Redakteure den Mutterkonzern Engel & Völkers AG für die Unregelmäßigkeiten des Lizenzunternehmens Engel & Völkers Resorts GmbH mitverantwortlich gemacht. Diese wiesen allerdings sämtliche Verantwortung von sich, obwohl es Hinweise gebe, so die Redaktion, dass die AG seit 2015 von Missständen im Zusammenhang mit dem von Ralph Viereck geführten Unternehmen gewusst und nicht eingegriffen habe. Denn immerhin habe damit der bis dahin klangvolle Name Engel& Völkers Schaden nehmen können.

„Sollten sich diese Hinweise bei der juristischen Aufarbeitung der hier anhängigen Fälle bestätigen, so Helge Petersen, dann wird es zu einem nicht reparablen Imageschaden der Engels & Völkers AG führen.“ Immer häufiger würden sich die Sachverhalte der Schilderungen der betroffenen Mandanten ähneln. „Das kann ja kein Zufall sein, das hat System,“ mutmaßt der Fachanwalt, dessen Kanzlei über mehrere Jahre die Großbanken wegen Falschberatung erfolgreich zur Verantwortung gezogen hat.

Bei diesen Anzeichen von fragwürdigem Verhalten ihrer Lizenznehmer täten der Vorstand und Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft gut daran, sich sofort der Angelegenheit anzunehmen und die Vorwürfe ernsthaft zu prüfen, um weiteren Schaden von dem renommierten Konzern abzuwenden.

„Wir werden in Kürze mit einer Flut von Forderungsanmeldungen und Klagen Engel & Völkers AG sowie deren Lizenzfirmen zur Verantwortung ziehen,“ meinte Helge Petersen abschließend.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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OLG Frankfurt verurteilt Commerzbank AG zu Schadensersatz

Der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist es erneut gelungen, eine Fehlentscheidung in zweiter Instanz korrigieren zu lassen.

Die geschädigte Anlegerin hatte auf Anraten ihrer Bankberaterin hohe Summen in unterschiedliche geschlossene Fonds investiert. Nach Darstellung ihrer Beraterin sollte es sich hierbei um solide und wertstabile Anlageprodukte handeln, die nicht mit größeren Verlustrisiken einhergingen.

Tatsächlich sind geschlossene Fonds regelmäßig hoch spekulative Unternehmensbeteiligungen. Der Anleger macht bei diesen Produkten nicht nur den Ertrag sondern auch den Erhalt seines Anlagekapitals vollständig vom wirtschaftlichen Erfolg eines der Fondsgesellschaft abhängig. Verluste bis hin zum Totalverlust sind keine Seltenheit. Schlimmstenfalls müssen sogar die erhaltenen Ausschüttungen zurückerstattet werden. Zudem wird in aller Regel ein spürbarer Teil der Anlagesumme für Provisionen verbraucht.

All dies war der Klägerin nicht erläutert worden. Doch obwohl hierzu nach den Feststellungen des Landgerichts kein Zweifel mehr bestand, wies es die Klage in erster Instanz ab. Die Richterin führte hierzu aus, sie sei davon überzeugt, dass die Klägerin auch bei Kenntnis der erheblichen Risiken ihr Geld in die geschlossenen Fonds investiert hätte. Zur Begründung verwies sie darauf, die Klägerin habe der Bank gegenüber ein Protokoll unterschrieben, dem zufolge sie für Rendite auch Verlustrisiken in Kauf nehmen wollte. Zudem stamme sie aus einer Unternehmerfamilie und daher ohnehin das Eingehen unternehmerischer Risiken gewohnt.

Dieser bizarren Begründung hat das OLG Frankfurt nun eine erfreulich deutliche Absage erteilt. Das OLG Stellte unmissverständlich fest, dass die Bereitschaft zu Schwankungs- und Verlustrisiken nicht mit der Bereitschaft gleichzusetzen ist, jedes spezifische Risiko einer Kapitalanlage zu akzeptieren. Dies gelte insbesondere für das Nachhaftungsrisiko. Aus der Unternehmenstätigkeit anderer Familienmitglieder könne erst recht nicht auf eine entsprechende Risikobereitschaft geschlossen werden.

Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob die Commerzbank hiergegen Beschwerde einreicht.


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