Skrupellose Methoden – Zweite Instanz weist Birk & Partner AG abermals in die Schranken

Vor dem Landgericht war es uns ursprünglich gelungen, eine fehlerhafte Beratung unserer Mandantschaft nachzuweisen und eine sensationelle Summe für den Anleger zurückzugewinnen. Hiergegen legte die Beklagte vor dem Oberlandesgericht Berufung ein.

Da die Berufung der Birk & Partner AG aller Voraussicht nach keinem Erfolg haben wird regt das Oberlandesgericht nun mit Hinweisbeschluss die Birk & Partner AG dazu an, ihre Berufung lieber zurückzunehmen, sodass das stattgebende Urteil unser Mandantschaft voraussichtlich Bestand haben wird.

Für Herrn Rechtsanwalt Petersen sind solche Fälle leider nichts Neues. „Es ist zugleich erstaunlich und erschütternd, mit welchen Methoden und mit was für einer Skrupellosigkeit der Anleger abgezockt wird. Banken und angeblich kundenorientierte Finanzberater haben keinerlei Respekt vor dem Sparer“, so Kanzleigründer und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Helge Petersen.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

Foto:fotolia.de / rob3rt82


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

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Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
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Falschberatung bei geschlossenen Fonds: positives Urteil gegen Birk & Partner AG

[UPDATE 02.2019]

In einem weiteren Verfahren unseres Mandanten gegen die die Birk & Partner AG in welchem es um weitere Investitionen ging entschied das Landgericht abermals durch Urteil zugunsten unseres Mandanten. Die Birk & Partner AG hat auch hier Berufung eingelegt – wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

[UPDATE ZUM URSPRUNGSVERFAHREN 02.2020 WEITERER ETAPPENSIEG DES ANLEGERS GEGEN DIE BIRK & PARTNER AG]

Aufgrund der von der Beklagten eingereichten ersten Berufung, hat sich nun auch das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigt und mit Hinweis signalisiert, dass dieses unserer Rechtsauffassung weiter folgen wird und das positive Urteil des Landgerichts unserer Mandantschaft aufrechterhalten wird.
Da die Berufung aller Voraussicht nach keinem Erfolg haben wird regt das Oberlandesgericht mit Hinweisbeschluss die Birk & Partner AG dazu an, ihre Berufung zurückzunehmen.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

[URPRÜNGLICHER BEITRAG VON APRIL 2018:]
In einem der vielen Verfahren, die wir für Mandanten aus dem gesamten deutschen Bundesgebiet führen, entschied das Landgericht vor einigen Tagen zugunsten unseres Mandanten.

Der Mandant investierte in die geschlossenen Fonds. Diese wurden ihm durch einen Berater der Birk & Partner AG aus Straubing angedient. Der Berater empfahl ihm die geschlossenen Beteiligungen als passend zu seinem Wunsch, Kapital sicher zum Zwecke der Altersvorsorge anzulegen. 2016 reichte der Mandant Klage aufgrund von Falschberatung ein.

Im November 2017 vertrat Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen den Mandanten vor dem Landgericht. Daraufhin urteilte das Landgericht zugunsten des Mandanten. Es stellt in seinem Urteil fest, dass der Berater der Birk & Partner AG den Mandanten bezüglich der Nachhaftung nach § 172 Abs. 4 fehlerhaft beraten hat und diese als „freiwillige“ Möglichkeit darstellte. Die Nachhaftung nach § 172 Abs. 4 ist jedoch die Pflicht einen Kommanditisten und ein Risiko, über das ein Interessent aufgeklärt muss, bevor er die Beteiligung zeichnet.

Das Landgericht sprach mit dem Urteil dem Kläger die Anlagesumme abzüglich erfolgter Ausschüttungen zu. Ebenso wurden im Verzugszinsen und Zinsausfallschaden zugesprochen. Er wird zudem von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus den o.g. Beteiligungen resultieren.

Die Birk & Partner AG hat Berufung eingelegt – wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

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