Nicht nur die Überstunden, sondern die ganze Arbeitszeit muss erfasst werden

Nicht nur die Überstunden, sondern die ganze Arbeitszeit muss erfasst werden

Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14.05.2019 entschieden, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit eines Arbeitnehmers vom Arbeitsgeber erfasst und dokumentiert werden muss.

In diesem Verfahren begehrte die spanische Arbeitnehmervereinigung CCOO gegenüber der deutschen Bank, die in Spanien Filialen betreibt, die Feststellung, dass diese verpflichtet sei, ein System zur Erfassung der von ihren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten, mit dem die Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit ermöglicht werde.

Der EuGH hat entschieden, dass die europäischen Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu schaffen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Nur so werde es dem Arbeitnehmer möglich, seine Rechte gegenüber seinem Arbeitgeber effektiv durchzusetzen.

Der EuGH begründet dies insbesondere damit, dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber als schwächere Partei des Arbeitsvertrages anzusehen sei. Er weist besonders darauf hin, dass das Ziel der europäischen Richtlinie (2003/88/EG) die Sicherung der Gesundheit und Sicherheit des einzelnen Arbeitnehmers sei. Nur bei Einführung eines Zeiterfassungssystems könne die Zahl der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden.

Man darf gespannt sein, wie der deutsche Gesetzgeber die Entscheidung des EuGH gesetzlich umsetzen wird und das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz vor Ausbeutung der Arbeitnehmer und Schaffung nach immer mehr geforderten flexiblen Rahmenbedingungen lösen wird.

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Foto: Pixabay


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