Beteiligungsgesellschaft Reefer Flottenfonds mbH & Co. KG – Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Anleger der MPC – Beteiligungsgesellschaft Reefer – Flottenfonds mbh& Co. KG mussten bereits wirtschaftliche Nachteile verschmerzen und sehen sich nun auch noch möglichen Rückforderungen von Ausschüttungen ausgesetzt, sollten diese nicht aus Gewinnen der Gesellschaft gezahlt worden sein.
Die Rückforderungsansprüche Ihrer Ausschüttungen sind jedoch an bestimmte rechtliche Voraussetzungen geknüpft und müssen in jedem Einzelfall geprüft werden.
Bei der MPC – Beteiligungsgesellschaft Reefer – Flottenfonds mbh& Co. KG handelt es sich um einen Schiffsfonds, der ursprünglich in eine Flotte von 14 Kühlschiffen investierte.
Nachdem die Beteiligungsgesellschaft, sowie sämtliche Einschiffsgesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt haben, hat das zuständige Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 05.12.2019 Herrn Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Über folgende Gesellschaften des MPC Reefer Flottenfonds 1 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet:
- Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG (Aktenzeichen 67a IN 52/19)
- „Comoros Stream“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Aktenzeichen 67a IN 49/19)
- „Eastern Bay“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Aktenzeichen 67a IN 41/19)
- „Elvira“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Aktenzeichen 67a IN 40/19)
- „Emerald“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Aktenzeichen 67a IN 39/19)
- „Esmeralda“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Aktenzeichen 67a IN 44/19)
- „Lombok Strait“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Aktenzeichen 67a IN 42/19)
- „Luzon Strait“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Aktenzeichen 67a IN 43/19)
- „Polarlight“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Aktenzeichen 67a IN 46/19)
- „Santa Lucia“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Aktenzeichen 67a IN 47/19)
- „Santa Maria“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Aktenzeichen 67a IN 45/19)
Sollte man im Laufe des Insolvenzverfahrens mit der Rückforderung von Ausschüttungen an Sie herantreten, so wenden Sie sich im Wege einer kostenfreien Ersteinschätzung gerne an uns! Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit von Zahlungsaufforderungen.
Foto: Pixabay
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